Norm: ABGB §896ABGB §1358ABGB §1359
Rechtssatz: Der Rückgriff bestimmt sich primär nach dem Innenverhältnis. Hat einer der Sicherungsgeber (Mitbürgen) ein unmittelbares eigenes Interesse am gesicherten Kredit (zB Hauptaktionär einer AG) muss er das Ausfallsrisiko allein tragen. Entscheidungstexte 1 Ob 514/93 Entscheidungstext OGH 11.05.1993 1 Ob 514/93 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1358ABGB §1359
Rechtssatz: Der zahlende Bürge kann gemäß § 1358 ABGB im Rückgriffswege vom Mitbürgen nicht mehr beanspruchen, als er selbst bezahlt hat. Er kann seine Rechtsstellung auch nicht dadurch verbessern, daß er sich die Rechte des Gläubigers vertraglich übertragen läßt. Für den Umfang seines Rückgriffsrechts ist es unerheblich, ob die Rechte des Gläubigers auf ihn kraft Gesetzes oder kraft Vertrages übergegangen si... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 21.9.1987 wurde der damals knapp 23jährige Kläger als Radfahrer in G***** bei einem Verkehrsunfall, den der Erstbeklagte mit einem Klein-LKW allein verschuldet hat, lebensbedrohlich verletzt. Die zweitbeklagte Gesellschaft ist Halter dieses LKW, die drittbeklagte Partei Haftpflichtversicherer. Der Kläger erlitt neben einem Erguß im rechten Kniegelenk vor allem einen Schädeldach- und -basisbruch mit einem Schädelhirntrauma und Gehirnblutungen, das zunächst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils bezüglich der im Revisionsverfahren strittigen Frage der Berechtigung der beklagten Partei zum Abzug der nachträglich vorgeschriebenen Lohnsteuer zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu erwidern: Nach den vom Berufungsgericht übernommenen Feststellungen des Erstgerichte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber, Dr.Graf, Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Elfriede B*****, vertreten durch Dr.Werner Beck, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider die beklagte Partei Helmut A*****, vertreten durch Dr.Erwin Köll, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen S 328.000 sA info... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Schreiben vom 21.6.1989 bestätigte RA Dr.Rudolf M***** als Vertreter der nachstehend angeführten Gläubiger dem Beklagten, daß der Beklagte nach Annahme seines Einlösungsangebotes vom 1.5.1989 durch den Kläger und Überweisung der Kaufsumme die Forderungen des (der) Prof.Heinrich C***** in der Höhe von S 795,60 N***** GmbH & Co KG in der Höhe von S 50.180,58 Dozent Dr.Fritz ***** in der Höhe von S 3.182,30 Dozent Dr.... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte die Erlassung des folgenden Grundbuchsbeschlusses: "Ob den der A*****gesellschaft mbH zur Gänze zugeschriebenen Liegenschaft EZ ***** KG ***** ist in C-LNr ***** aufgrund der Pfandbestellungsurkunde vom 19.7.1989 das Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von S 1,300.000,-- (in Worten: Schilling eine Million dreihunderttausend) für die Bank ***** Aktiengesellschaft einverleibt. Aufgrund der zu Wien am 5.12.1990 von der Bank ***** AG ausgestellte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei betreibt zu E 5014/86 des Erstgerichtes als Zessionarin der Volksbank Z***** die Zwangsversteigerung der dem Verpflichteten Johann F***** gehörigen Liegenschaften EZ 28, 31, 54 und 83 der KG K*****. Im Lastenblatt dieser Liegenschaften ist jeweils im ersten Rang eine Hypothek für den Kredithöchstbetrag von S 625.000,-- zugunsten der Volksbank Z***** simultan einverleibt, wobei die EZ 31 Haupteinlage ist. In den beiden nächstfolgenden Pfandrän... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegen den vom Erstgericht auf Grund des Wechsels vom 11. Mai 1988 über die Wechselsumme von S 484.097,51 sA erlassenen Wechselzahlungsauftrag erhoben die beiden als Bürgen für die Akzeptantin in Anspruch genommenen Beklagten die Einwendungen, es sei der Wechsel vertragswidrig ausgefüllt worden und das Grundgeschäft nach dem Kautionsschutzgesetz nichtig, weil sie Angestellte der Kreditschuldnerin der klagenden Partei seien; die klagende Partei nehme zudem weite... mehr lesen...
Begründung: Mit Schreiben vom 21.Oktober 1980 räumte die S*** L***-H*** (im folgenden nur H***) der K***- U*** S*** A*** GesmbH (im folgenden nur GesmbH) zur weiteren Finanzierung des Bauvorhabens K*** UND S*** A*** einen Kredit von S 25. Mill. ein. Der Kredit wurde durch eine Hypothek auf der Liegenschaft der Kreditnehmerin EZ 702 der KG St.Johann im Pongau sichergestellt. Die K*** UND S*** A*** GesmbH &Co KG und die K*** UND S*** A*** GesmbH & Co Hotelerweiterungs-KG II ... mehr lesen...
Begründung: Gemeinsam mit seinem Bruder Reinhold K*** betrieb der Kläger mit dem Standort in Eisenstadt, Kirchengasse 13, ein Omnibusunternehmen. Beide Brüder arbeiteten in dem Unternehmen persönlich mit und teilten Gewinn und Verlust unter sich. 1979 trat der Kläger in den Ruhestand. Er schied deshalb aus der Gesellschaft aus; an seiner Stelle trat seine Ehegattin Maria K*** in die Gesellschaft ein. Am 26.11.1982 verstarb sein Bruder. Seither ist der Betrieb stillgelegt. Die bekl... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hat im Verfahren die Verjährung eines Großteils der geltend gemachten Forderungen eingewendet. Ein Teil dieser Forderungen ist Gegenstand einer nach Beginn der mündlichen Streitverhandlung mittels Schriftsatzes erfolgten Klagsausdehnung. Wesentlich für die Entscheidung der Rechtssache ist die Lösung der Frage, ob bei Klagsausdehnung mittels Schriftsatzes die Verjährung jener Forderung, um die die Ausdehnung erfolgt, bereits mit dem Einlangen des Schriftsat... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B3ABGB §364c D3ABGB §1358
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob der nach § 364 c ABGB Verbotsberechtigte ( Begünstigte ) trotz Fehlens einer Sachhaftung zur Wahrung seines Verbotsrechtes ( und des damit gesicherten künftigen Vermögensanfalls ) ein Einlösungsrecht hat, ist entscheidend, dass der Gesetzgeber auch anderen Personen, die nicht mit bestimmten Vermögensstücken haften, zur Wahrung bestimmter Interessenlagen das... mehr lesen...
Norm: ABGB §1358AnfO §17
Rechtssatz: Das Einlösungsrecht des Anfechtungsgegners nach § 17 AnfO sichert das Interesse an der Aufrechterhaltung der angefochtenen Rechtshandlung (insbesondere eines angefochtenen Rechtsgeschäftes) dadurch, daß sich der Anfechtungsgegner von dem Anfechtungsanspruch durch Bezahlung der dem anfechtenden Gläubiger gegen den Schuldner zustehenden Forderung befreien kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §462ABGB §1358
Rechtssatz: Mit der Hinterlegung des Betrages gemäß § 1425 ABGB hat der Berechtigte iS des § 462 ABGB die Einlösung der Forderung bewirkt. Er kann daher, da er die bücherliche Umschreibung der Hypothek auf ihn nicht anstrebt, die Einwilligung in die Löschung begehren. Entscheidungstexte 4 Ob 627/88 Entscheidungstext OGH 10.01.1989 4 Ob 627/88 RdW 19... mehr lesen...
Norm: ABGB §462ABGB §1358AnfO §17
Rechtssatz: Sowohl im Fall des § 462 ABGB wie auch in dem des § 17 AnfO anerkennt die Rechtsordnung ein schutzwürdiges Interesse des Drittzahlers die Forderung ohne Einverständnis des Schuldners einzulösen, und geht damit vom Regelfall ab, daß dem Schuldner nicht durch eine Einlösung an anderer als sein ursprünglicher Gläubiger aufgedrängt werden soll. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1358AnfO §17
Rechtssatz: § 17 AnfO gibt dem Anfechtungsgegner ein vom Einverständnis des Schuldners unabhängiges Einlösungsrecht. Entscheidungstexte 4 Ob 627/88 Entscheidungstext OGH 10.01.1989 4 Ob 627/88 Veröff: RdW 1989,126 = SZ 62/2 = ÖBA 1989,825 = JBl 1989,440 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: ABGB §462ABGB §1358
Rechtssatz: Das Einlösungsrecht der Pfandgläubiger sichert ihr Interesse, daß das belastete Gut nicht jetzt oder nicht in der jetzt begehrten Wiese zur Versteigerung kommt, etwa weil sie aus einer Verwertung des Pfandrechtes zu einem späteren Zeitpunkt einen günstigeren Erlös erwarten, aus einer Zwangsverwaltung ein besseres Ergebnis erhoffen oder die Versteigerung der ganzen Liegenschaft ( bei teilweiser Verwertung du... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit - pflegschaftsbehördlich genehmigter - Vereinbarung vom 16. November 1983 räumte Brunhilde M*** (auch H***-M***) ihrem damals minderjährigen Sohn Peter M***, dem Kläger, das Veräußerungs- und Belastungsverbot an der von ihr mit Kaufvertrag vom 9. Juni 1983 erworbenen Liegenschaft EZ 186 KG Schnarrendorf, Grundbuch Wels, ein. Ausgenommen vom Belastungsverbot wurde das Recht der Brunhilde M***, für Hausbauzwecke auf der Liegenschaft EZ 186 KG Schnarrendorf e... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 A2ABGB §1358ABGB §1422
Rechtssatz: Hat jemand auf Grund einer Vereinbarung eine fremde Schuld bezahlt, so führt dies zur Tilgung der Schuld, und dem Zahlenden stehen nur die im Gesetz (§§ 1358, 1422 ABGB) vorgesehenen Rechte zu; er kann die Zahlung aber nicht auf Grund des § 1041 ABGB zurückverlangen. Entscheidungstexte 3 Ob 547/88 Entscheidungstext OGH 30.11.1988 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei, eine Gesellschaft mbH, begehrt von der beklagten Partei, einem Kreditinstitut, die Bezahlung von S 443.494,73 sA. Sie habe diesen Betrag in der Zeit vom 29. September 1983 bis 9. April 1984 zur Rückzahlung eines Kredites in der Meinung bezahlt, hiefür zu haften. Tatsächlich sei der Kredit aber ihrem damaligen Geschäftsführer Klaus H*** und dessen Geschäftspartner Wilhelm Z*** gewährt worden und sie sei zur Rückzahlung des Kredites nicht ve... mehr lesen...
Norm: ABGB §1358KautSchG §3
Rechtssatz: Steht fest, dass sich der Dienstgeber in äußerst bedrängten finanziellen Verhältnissen befand und eine (weitere) Kreditgewährung durch die Bank nur gegen Besicherung durch Bürgschaft erfolgen könnte, stellt die Vorgangsweise des Dienstgebers, seinen Dienstnehmer zur Übernahme dieser Bürgschaft zu überreden, indem er die Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses von der Bürgschaftsübernahme durch den Diens... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 1. Oktober 1985 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die klagende Partei die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 109.508,27 S samt Anhang. Sie brachte vor, in der Höhe des Klagebetrages hafte der Beklagte als Bürge und Zahler für ein von ihr Fritz W*** gewährtes Darlehen. Der Beklagte beantragte Klageabweisung. Er stellte das Klagebegehren zwar der Höhe nach außer Streit (AS 132), wendete aber dem Grunde nach ein: Es sei keine Fälligs... mehr lesen...
Norm: ABGB §469ABGB §1358ABGB §1415ABGB §1422ABGB §1423GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Der bloße Realschuldner einer Höchstbetragshypothek, bei der die aushaftende Kreditsumme diesen Höchstbetrag übersteigt hat kein Recht zur Zahlung, bevor er vom Gläubiger auf Grund der Pfandhaftung beansprucht wird; anders verhält es sich nur dann, wenn der Realschuldner ausdrücklich oder schlüssig erklärt, bloß den besicherten Teil der Schuld abtragen zu wollen, un... mehr lesen...
Norm: ABGB §469ABGB §1358ABGB §1413ABGB §1416GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Wird der bloße Realschuldner einer Höchstbetragshypothek vom Pfandgläubiger auf Grund der Pfandhaftung beansprucht, so darf dieser eine geleistete Zahlung nicht auf einen allfälligen den Höchstbetrag übersteigenden und somit nicht besicherten Teil anrechnen. Entscheidungstexte 3 Ob 90/88 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Als Karl Heinz S*** die beklagte Partei im Jahre 1980 um Gewährung eines Kredites ersuchte, hielt diese die ihr angebotene Sicherstellung auf der Liegenschaft E 3.659 KG Klosterneuburg, die im Eigentum des Karl Heinz S*** stand, für unzureichend. Maria S***, die Mutter des Karl Heinz S***, war einverstanden, auch ihre Liegenschaft EZ 1420 KG Klosterneuburg zu verpfänden. Die beklagte Partei räumte daraufhin am 20.November 1980 Karl Heinz S*** einen Kredit von ... mehr lesen...
Begründung: Auf den um das Meistbot von zusammen S 940.000,-- versteigerten Liegenschaftsanteilen der Verpflichteten ist in CLNR 7 im Rang CLNR 1 auf Grund des Schuldscheines und der Pfandurkunde vom 15. November 1984 das Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von S 1,200.000,-- für Die Erste Österreichische Spar-Casse-Bank eingetragen. Diese Pfandgläubigerin meldete im Range des Pfandrechts eine Forderung in der Höhe von S 429.416,72 zuzüglich der für die Beteiligung an der Meistbotsver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei erwarb in der zu E 1104/84 des Erstgerichtes wider die verpflichtete Partei Gertrude A*** Gesellschaft mbH zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Geldforderung von S 395.158,75 sA geführten Fahrnisexekution ein richterliches Pfandrecht an den Gegenständen PZ 1 Allradtraktor Holder Cultitrac, PZ 2 Allradtraktor Holder Cultitrac, PZ 3 Allradtraktor Holder Cultitrac mit Schaufel, PZ 4 Sumpfbagger Kaiser, PZ 7 Förderband Mang und PZ 12 Einach... mehr lesen...