Norm: ABGB §1358AbgEO §71EO §308VersVG §166
Rechtssatz: 1) Auch das Rechtsinstitut der Vinkulierung (und der damit in Zusammenhang stehenden Zahlungssperre) stellt ein Sicherungsmittel im Sinne des § 1358 ABGB dar. Auch die im Zusammenhang mit der Vinkulierung einer Lebensversicherung zwecks Besicherung des Kreditgläubigers eingeräumten Bezugsrechte des vom Bürgen befriedigten Gläubigers gehen auf den Bürgen (bis zur Höhe der von ihm geleistete... mehr lesen...
Norm: EO §9 AABGB §1358
Rechtssatz: Im Fall bloß teilweiser Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite nach Exekutionsbewilligung ist der Neugläubiger nicht verpflichtet, auf Seiten des Altgläubigers in ein anhängiges Exekutionsverfahren einzutreten. Entscheidungstexte 3 Ob 299/05z Entscheidungstext OGH 29.03.2006 3 Ob 299/05z European Case... mehr lesen...
Norm: ABGB §1358ABGB §1360
Rechtssatz: Auf den ausgeschiedenen Gesellschafter einer OHG ist § 1358 ABGB jedenfalls anwendbar, sodass bei Erfüllung einer Verbindlichkeit der OHG durch einen ausgeschiedenen Gesellschafter die Forderung samt Sicherheiten auf diesen übergeht, weil er nun unbestritten eine fremde Schuld begleicht. Entscheidungstexte 10 Ob 58/05k Entscheidungstext OGH 28... mehr lesen...
Norm: Multilaterales Garantieabk 1991 Art5ABGB §1358
Rechtssatz: Da es sich bei Leistungen des Verbandes der Versicherungsunternehmer Österreichs aufgrund des multilateralen Garantieabkommens zwischen den nationalen Versicherungsbüros um einen „quasi versicherungsrechtlichen" Regressanspruch handelt, können Rechte und Pflichten erst durch die Regulierung (= Anspruchserhebung) durch das behandelnde Büro entstehen. Die Verjährung eines solchen Re... mehr lesen...
Norm: ABGB §1358EStG §95
Rechtssatz: Der Bank als Abzugsverpflichteter ist bei der Nachforderung von Kapitalertragssteuer (KESt) für Anleihen ein aus § 1358 ABGB erfließendes Regressrecht gegen den Anleger als Steuerschuldner zuzuerkennen. Entscheidungstexte 6 Ob 237/04b Entscheidungstext OGH 21.04.2005 6 Ob 237/04b 7 Ob 207/06a ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia2ABGB §1358Wr Stadtwerke - ZuweisungsG §3 Abs3
Rechtssatz: Die von Lehre und Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur „Drittschadensliquidation" in Lohnfortzahlungsfällen sind auch im Verhältnis zwischen Schädiger und zugewiesenem Unternehmen anwendbar. Die (weitere) Schadensverlagerung von der Dienstgeberin des Geschädigten (Stadt Wien) auf das zugewiesene Unternehmen begründet dessen Legitimation zur Geltendmachung des Sc... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1358KO §17KO §18
Rechtssatz: Zahlt der Mitverpflichtete vor Konkurseröffnung voll, bleibt nur mehr die Regressforderung bestehen, welche der Mitverpflichtete als Konkursgläubiger unbedingt anmelden kann. Leistet der Mitverpflichtete vor Konkurseröffnung Teilzahlung, kann er sich mit seinem Teilrückgriffsanspruch neben dem Gläubiger am Verfahren beteiligen und die Auszahlung der Quote verlangen. Bei Teilzahlung nach Konkurse... mehr lesen...