Norm: ABGB §1358MedienG §35
Rechtssatz: Die im § 35 MedG normierte Haftung begründet eine bloß formell, nicht aber materiell eigene Schuld des Medieninhabers. Grundsätzlich steht dem eine solche Schuld begleichenden Medieninhaber voller Rückersatz nach § 1358 ABGB zu, was eine Minderung nach §§ 896, 1302 und 1304 ABGB ausschließt. Dem gesetzlichen Rückgriffsanspruch des für eine fremde Schuld haftenden Zahlers kann der Hauptschuldner nur ein be... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1358ABGB §1422
Rechtssatz: Der für den in Konkurs verfallenden debitor cessus trotz Verständigung von der Zession irrtümlich an den Vertreter des Zedenten zahlende Masseverwalter, der zur Vermeidung persönlicher Haftung sodann Zahlung an den Zessionar leistet, löst Schadenersatzansprüche des Zessionars wegen Eingriffs in fremdes Forderungsrecht gegen den mit Honoraransprüchen aufrechnenden schlechtgläubigen Vertreter des Ze... mehr lesen...
Norm: ABGB §1358
Rechtssatz: Auch wenn ein Teil der Pfandschuld wegen Verlustes der Sachhaftung durch Schlechtvertretung des Gläubigers vom Haftpflichtversicherer des Notars getragen wird, kann der Notar im Rahmen des Selbstbehaltes gemäß § 1358 ABGB Regress gegen die durch die Leistung des Haftpflichtversicherers befreite Schuldnerin nehmen. Entscheidungstexte 8 Ob 47/01x Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §1358VersVG §67VersVG §158cVersVG §158fMultilaterales Garantieabk 1991 Art1 lite
Rechtssatz: Leistet der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs aufgrund des Multilateralen Garantieabk 1991 Zahlung an einen ausländischen Versicherer, so ist er auf Grund der Legalzession des § 1358 ABGB beziehungsweise der §§ 158c, 158f VersVG grundsätzlich forderungsberechtigt (hier: sogenanntes "krankes" Versicherungsverhältnis). ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1042 AABGB §1358
Rechtssatz: Der Ersatzanspruch nach § 1358 ABGB schließt den Ersatzanspruch nach § 1042 ABGB aus. Entscheidungstexte 7 Ob 281/00z Entscheidungstext OGH 14.03.2001 7 Ob 281/00z Veröff:SZ 74/44 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115094 Dokumentnummer ... mehr lesen...