Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gem § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Es entspricht zwar ständiger Rechtsprechung, dass Arbeitgeber eines Hausbesorgers grundsätzlich der Hauseigentümer ist (ArbSlg 9.773; ArbSlg 10.307; ArbSlg 11.487 ua), doch wurde ebenso bereits mehrmals ausges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte GmbH, deren Muttergesellschaft die V***** AG ist, hatte drei Geschäftsführer, nämlich den Nebenintervenienten, Mag. Robert H***** und Ignaz A*****. Jeder von ihnen konnte die beklagte Partei nur entweder mit einem weiteren Geschäftsführer oder mit einem Prokuristen rechtswirksam nach außen vertreten. Der Nebenintervenient kam am 30. 5. 1996 in das Architekturbüro des Klägers und erklärte ihm, er habe "eine Firma" gegründet, nämlich die beklagt... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren von der Beklagten die Rückzahlung der von ihnen im Jahr 1992 an die Beklagte als Treuhänderin für den Ankauf sogenannter Wochenanteile an einem Objekt in Teneriffa verbunden mit Eigentum an einer Appartementeinheit geleisteten Kaufpreisbeträge im Wesentlichen mit der
Begründung: , dass eine Freigabe dieser Kaufpreiszahlungen durch die Beklagte an den Verkäufer vereinbarungsgemäß erst dann erfolgen sollte, wenn das jeweilige Appartement bezugsbereit ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da für die Ehegattin, bei der die Voraussetzungen des § 96 ABGB nicht zutreffen, kein gesetzlich umschriebener Vollmachtsumfang gegeben ist, ist nach § 1029 ABGB zu prüfen, wie das als Bevollmächtigung aufgefasste Verhalten des Beklagten nach der Übung des redlichen Verkehrs verstanden werden durfte (9 ObA 266/93). Die Ehegattin des Beklagten, die von ihm Haushaltsgeld erhielt, führte in der Ehewohnung das Einstellungsg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit liegt ebensowenig vor wie eine Aktenwidrigkeit (§ 510 Abs 3 ZPO). Die gerügte Mangelhaftigkeit liegt ebensowenig vor wie eine Aktenwidrigkeit (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Weil es sich bei der beklagten GesmbH um einen (Form-)Kaufmann handelt, haben die Vorinstanzen zu Recht auf § 54 HGB Bezug genommen (2 Ob 94/97f). Eine Handlungsvollmacht gemäß § 54 HGB kann auch schlüssig erteilt we... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Rechtsmittelwerberin ist zuzugeben, dass die Zustimmungserklärung vom 10. 4. 1996 nicht schon damit abgetan werden kann, sie sei nicht von vertretungsbefugten Vorstandsmitgliedern (bzw Prokuristen) der beklagten Aktiengesellschaft unterfertigt worden. Nach den erstgerichtlichen Feststellungen war der Unterfertigende der damals zuständige Bereichsleiter (Hochbau) für das Bundesland Steiermark der Grazer Niederlassung... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision wegen einer - nach seiner Ansicht - im vorliegenden Fall zu lösenden Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO zu, weil Rspr des Obersten Gerichtshofes zur Frage fehle, ob zur Belastung von Liegenschaftsvermögen von Stiftungen mit Vorkaufsrechten eine bescheidmäßige Genehmigung durch die Stiftungsbehörde erforderlich sei. Gemäß § 508a Abs 1 ZPO ist der Oberste Gerichtshof bei der Prüfung der Zulässig... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund einer vom Antragsgegner am 8. Jänner 1998 beim Erstgericht eingebrachten Klage wurde die Ehe der Streitteile aus dem Alleinverschulden der Antragstellerin mit Urteil vom 26. Jänner 1998, rechtskräftig seit 30. Jänner 1998, geschieden. Mit Schriftsatz, beim Erstgericht eingelangt am 27. März 1998, beantragte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse dergestalt, dass unter anderem der Antragsgegner ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte und seine Ehegattin waren über ihr gemeinsames Konto bei der klagenden Bank mit der Nr *****, das das Gehaltskonto des Beklagten war, jeweils zeichnungs- und verfügungsberechtigt. Der Beklagte kümmerte sich nie um dieses Konto, das im Wesentlichen nur von seinem Gehalt dotiert wurde und nahm von dort auch weder Abhebungen noch Überweisungen vor. Vielmehr wurden sämtliche Verfügungen von seiner Ehegattin getroffen, womit der Beklagte auch einvers... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch wenn Gesamtvertretung durch Gesamtgeschäftsführer oder Gesamtprokuristen bedeutet, dass rechtsgeschäftliche Erklärungen der Gesellschaft grundsätzlich erst wirksam werden, wenn sich sämtliche kollektiv zeichnungsberechtigte bzw handlungsberechtigte Personen an ihnen beteiligen (1 Ob 172/98w ua), so kann fallweise eine nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilende Anscheinsvollmacht vorliegen. Dafür ist ein bes... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten sind Schwestern und je zur Hälfte Eigentümerinnen der Liegenschaft EZ *****, mit dem Haus G*****. Die klagende Partei ist auf Grund eines mit den beklagten Parteien abgeschlossenen Mietvertrages vom 10. 7. 1997 Hauptmieterin des im Erdgeschoß gelegenen Geschäftslokales mit einer Gesamtfläche von 128 m2. Dieser Mietvertrag wurde nach dessen schriftlicher Urkunde seitens der Vermieter von der Erstbeklagten einerseits und der Zweitbeklagten, "Letztere ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C6ABGB §1029 A1EGZPO ArtXLII DaEGZPO ArtXLII DbEGZPO ArtXLII G
Rechtssatz: Die Wirtschaftsgemeinschaft unter Lebensgefährten erfordert von ihrer Natur her, daß die Auslagen für das tägliche Leben mehr oder minder gemeinsam getragen werden. Der gemeinsame Verbrauch der dafür aufgewendeten Mittel inkludiert nach herrschender Verkehrsauffassung einen Rechnungslegungsverzicht. Mit dem gemeinsamen Konsum der täglichen Bedarfsartikel b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Tocher des am 9. 7. 1996 (in Wels) verstorbenen Franz B*****. Zwischen der Beklagten und Franz B***** bestand bis zu dessen Tod eine Lebensgemeinschaft. Sein Nachlaß, der nach dem Hauptinventar mit S 8.036,07 überschuldet war, wurde der Klägerin mit Beschluß des Bezirksgerichtes Wels vom 23. 11. 1996 eingeantwortet. Die Beklagte war seit 30. 9. 1993 auf dem Pensionskonto Franz B*****s zeichnungsberechtigt. Seit diesem Zeitpunkt wurden au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, der mit dem Kläger vom beklagten Benediktinerstift abgeschlossene Arbeitsvertrag, der unter anderem die Unkündbarkeit des Klägers als Schulwart - abgesehen von der Auflösung des Dienstpostens - vorsah, sei ohne Zustimmung des Kapitels (gemäß can. 638 § 3 CIC 1983 iVm 2.2.1.5.2 lit h der Konstitution in der österreichischen Benediktinerkongregation) nur vom Administrator... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009ABGB §1027ABGB §1029 B4ABGB §1029 DGmbHG §18 Abs2WG Art17 AWG Art17 D
Rechtssatz: Wer nach dem äußeren Bild der Urkunde als Aussteller für ein seinen Namen tragendes Einzelunternehmen gezeichnet hat, kann sich der gutgläubigen Zweiterwerberin des Wechsels gegenüber mangels Offenlegung in der Urkunde nicht darauf berufen, er habe für eine GmbH gleichen Namens im Rahmen eines unternehmensbezogenen Geschäftes gehandelt. Er haftet a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Wechselklage war ursprünglich gegen die Erstbeklagte L***** Transport GmbH und den Zweitbeklagten Robert L*****, Kraftfahrer, gerichtet. In der Verhandlung vom 2. Oktober 1997 (ON 6) wurde mit der erstbeklagten Partei ein Vergleich geschlossen (AS 17), so daß nunmehr der Zweitbeklagte alleiniger Beklagter ist. Die L***** Transport GmbH erbrachte für die H***** Bau GmbH Transportleistungen. Die klagende Partei hatte dieser seit 1994 einen Wechselkreditr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte Doris L***** ist Geschäftsführerin und Alleingesellschafterin der am 14. 9. 1984 protokollierten Doris L***** GmbH, die einen Friseursalon in 1070 Wien, S*****gasse ***** betreibt. Die Klägerin ließ sich dort am 17. 3. 1989 eine Dauerwelle machen. Mit ihrer am 18. 12. 1991 eingebrachten Klage begehrte sie insgesamt S 87.471,24 sA und die Feststellung der Haftung der Beklagten für alle künftigen Schäden "aus der von der Beklagten schuldhaft unf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Rechtsvorgängerin der Erstklägerin, die am 17. 1. 1996 verstorbene Anna R*****, und die Zweitklägerin waren zu je einem Viertel, die Nebenintervenientin (Verlassenschaft nach Dkfm. Dr. Rudolf T*****) zur Hälfte Miteigentümerinnen der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch Meidling mit dem Haus *****. Mit gerichtlichem Beschluß vom 8. 6. 1989 wurde Peter F*****, Immobilienverwalter in Wien, zum Verwalter dieser Liegenschaft bestellt. Die beklagte OHG ist Mieteri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt vom Beklagten die Zahlung von S 587.471,39 sA. Sie sei vom Beklagten beauftragt worden, ein Werbekonzept zu erstellen und habe Beratungsleistungen erbracht. Der Beklagte sei während der gesamten Geschäftsbeziehung zur Klägerin als alleiniger Inhaber des Unternehmens "S*****" aufgetreten und der alleinige Ansprechpartner der klagenden Partei gewesen. Sämtliche Fakturen seien auf "Lederwaren S*****-Peter S*****" ausgestellt worden. ... mehr lesen...
Begründung: Ein Installationsunternehmer, über dessen Vermögen später der Konkurs eröffnet wurde, stand in Geschäftsverbindung mit der klagenden Partei. Um nach der Konkurseröffnung weiter (im Installationsgewerbe) tätig sein zu können, suchte er einen Partner und trat so in Verbindung mit dem Beklagten. Die beiden schlossen am 5. 2. 1997 einen Vertrag über die Errichtung einer Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG). Nach dem Gesellschaftsvertrag sollte die Tätigkeit der Gesellschaft ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte unterfertigte am 9. 10. 1995 ein Kaufvertragsformular der klagenden Partei über den Kauf einer Kaffeemaschine um einen Gesamtkaufpreis von S 186.516. Die Urkunde weist als Käufer die "Firma Cafe Schleckeria" auf, wobei sich in der für den Käufer vorgesehenen Rubrik auch ein Firmenstempel der "Tabak-Trafik M***** OHG*****" befindet. Die klagende Partei begehrte von der Beklagten zunächst die Zahlung des Kaufpreises für diese Maschine mit der Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei - eine Gesellschaft m. b. H. - wurde im April 1996 gegründet. Sie betreibt Friseurgeschäfte und hat zwei Geschäftsführer (Vater und Sohn). In Miami (USA) waren Einrichtungsgegenstände für einen Friseursalon, deren Eigentümer der ältere Geschäftsführer ist, gelagert. Diese Sachen sollten „für das Unternehmen der beklagten Partei im Rahmen deren Friseurbetriebs (in Österreich) Verwendung finden“ und mußten daher aus den USA nach Österreich be... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C1ABGB §1029 A2
Rechtssatz: Auch die Empfangnahme einer gerichtlichen Aufkündigung des Mietverhältnisses gehört zur ordentlichen Verwaltung und ist daher von der Hausverwaltervollmacht umfaßt (abl von 10 Ob 2387/96v). Entscheidungstexte 4 Ob 274/98t Entscheidungstext OGH 15.12.1998 4 Ob 274/98t 2 Ob 287/99s Entsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagten Parteien sind zu folgenden Anteilen Miteigentümer des Hauses Wien 1, *****ring ***** (= G*****gasse *****): Erstbeklagte zu 11/100 = 33/300 Zweitbeklagte zu 1/10 = 30/300 Drittbeklagter zu 1/20 = 15/300 Viertbeklagte zu 1/20 = 15/300 Fünftbeklagte zu 106/300 Sechstbeklagter zu 53/300 Siebentbeklagte zu 16/100 = 48/300. Der Kläger ist Mieter des Objektes top 6a in diesem Haus. Der Kläger kündigte mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Gesellschaft mbH mit Sitz in Wien wurde am 26. März 1994 ins Firmenbuch eingetragen. Ihre Gesellschafter sind die D***** (ein georgisch-österreichisches Gemeinschaftsunternehmen [Joint-Venture] in Tbilissi [Tiflis], registriert beim Ministerium für Wirtschaft und Finanzen der Republik Georgien unter der Reg.Nr. 52 - im folgenden nur Hauptgesellschafterin) mit einer Stammeinlage von 495.000 S und ein Wiener Rechtsanwalt mit einer Stammeinlage von 5... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 500a ZPO kann sich das Berufungsgericht - soweit es die Rechtsmittelausführungen für nicht stichhältig, hingegen die damit bekämpften
Entscheidungsgründe: des angefochtenen Urteils für zutreffend erachtet, unter Hinweis auf deren Richtigkeit mit einer kurzen
Begründung: seiner Beurteilung begnügen. Das Berufungsgericht hat sich bei der Erledigung der Tatsachenrüge auf diese Bestimmung bezogen, dessen ungeachtet ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12. 4. 1995 schlossen Dieter A***** und der Beklagte einen Gesellschaftsvertrag, demzufolge A***** zu 95 % und der Beklagte zu 5 % Gesellschafter sein sollten. Die Gesellschaft erhielt den Namen "AC-DC Ges.n.b.R." und hatte ihren Sitz ursprünglich in Hollabrunn. Im Vertrag wurde vereinbart, daß die "Geschäftsführung" Dieter A***** obliegen sollte, der sämtliche Entscheidungen ohne Einschränkung allein fällen sollte. Der Beklagte sollte stiller Gesellschaf... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ohne entsprechende Anhaltspunkte kann daraus, daß der Angestellte über die Geschäftsstampiglie verfügt, noch nicht geschlossen werden, daß dieser berechtigt ist, in rechtsverbindlicher Weise rechtsgeschäftliche Erklärungen jeder Art für den Geschäftsherrn abzugeben (SZ 48/20; HS 10.191; WBl 1990, 247). Wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat, mußten die ungewöhnlichen Umstände, unter denen die Geschäftskontakt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es ist ständige Rechtsprechung, daß durch den Wegfall eines zur Kollektivvertretung der Gesellschaft berufenen Geschäftsführers die Vertretungsmacht mangels einer ausdrücklichen Vertragsbestimmung ohne Satzungsänderung nicht auf den verbleibenden Geschäftsführer ausgedehnt wird (SZ 51/162; SZ 54/123; 3 Ob 604/82). Gegen die im Handelsregister eingetragene Tatsache der Kollektivvertretung könnte sich der Vertragspartner ... mehr lesen...