Entscheidungen zu § 364 Abs. 3 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

18 Dokumente

Entscheidungen 1-18 von 18

RS OGH 2014/11/19 6Ob129/14k, 1Ob37/20b

Norm: ABGB §364 Abs3 D
Rechtssatz: § 364 Abs 3 ABGB ist ausdrücklich nur auf den Entzug von Luft und Licht durch Bäume oder Pflanzen, nicht jedoch auf Bauwerke anzuwenden. Entscheidungstexte 6 Ob 129/14k Entscheidungstext OGH 19.11.2014 6 Ob 129/14k 1 Ob 37/20b Entscheidungstext OGH 16.04.2020 1 Ob 37/20b Vgl auch ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.11.2014

RS OGH 2007/12/11 4Ob196/07p, 6Ob85/10h, 4Ob96/11p, 4Ob43/11v, 4Ob63/13p, 10Ob47/13d, 5Ob232/20h, 10

Norm: ABGB §364 Abs3 DABGB §422 Abs1
Rechtssatz: Ein Immissionsabwehranspruch nach § 364 Abs 3 ABGB infolge einer konkreten Eigentumsgefährdung wird durch das Recht auf Selbsthilfe gemäß § 422 ABGB jedenfalls dann nicht ausgeschlossen, wenn die Benutzung des betroffenen Grundeigentums durch einen das ortsübliche Maß überschreitenden Entzug von Licht oder Luft wesentlich beeinträchtigt wird und dieser Zustand unzumutbar ist, ohne dass ihm durch ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.12.2007

RS OGH 2007/12/11 4Ob196/07p, 10Ob58/14y

Norm: ABGB §364 Abs3 DZivRÄG 2004 ArtIII
Rechtssatz: Voraussetzung für die Zulässigkeit des streitigen Rechtswegs auf Grund eines Anspruchs nach § 364 Abs 3 ABGB ist zufolge Art III ZivRÄG 2004 BGBl I 2003/91 nur die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens vor einer hiefür zuständigen Schlichtungsstelle, das Einlangen eines Antrags gemäß § 433 Abs 1 ZPO bei Gericht oder der Beginn einer Mediation und das Verstreichen eines Zeitraums von drei Mo... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.12.2007

RS OGH 2007/12/11 4Ob196/07p

Norm: ABGB §364 Abs3 DABGB §509
Rechtssatz: Der Eigentümer eines Nachbargrundstücks kann auf Grund eines Immissionsabwehranspruchs nach § 364 Abs 3 ABGB auch dann klageweise in Anspruch genommen werden, wenn an diesem Grundstück ein Fruchtgenussrecht besteht. Entscheidungstexte 4 Ob 196/07p Entscheidungstext OGH 11.12.2007 4 Ob 196/07p Veröff: SZ 2007/192 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.12.2007

RS OGH 2007/10/9 10Ob60/06f, 6Ob94/08d, 6Ob160/08k, 6Ob65/09s, 9Ob84/17v

Norm: ABGB §364 Abs3 D
Rechtssatz: Durch den Umstand, dass der Beeinträchtigte die Einwirkung bereits über einen längeren Zeitraum unbeanstandet hingenommen hat, kann eine negative Immission noch nicht ortsüblich geworden sein, weil der Beeinträchtigte vor dem Inkrafttreten des § 364 Abs 3 ABGB am 1. 7. 2004 den Entzug von Licht und Luft durch Bäume und andere Pflanzen nicht abwehren konnte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.10.2007

RS OGH 2007/10/9 10Ob60/06f, 6Ob160/08k, 6Ob65/09s

Norm: ABGB §364 Abs3 D
Rechtssatz: Was die Beeinträchtigung der Nutzung von Wohn- oder Arbeitsräumlichkeiten durch den Schattenwurf von Bäumen auf dem Nachbargrund anlangt, ist bei der Unzumutbarkeitsprüfung auch in Rechnung zu stellen, ob und in welchem Maß bei Bedachtnahme auf den (damals) bestehenden Zustand des Grundstücks der Beklagten bei der Errichtung dieser Gebäude Beeinträchtigungen vermieden werden konnten. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.10.2007

RS OGH 2007/10/9 10Ob60/06f, 1Ob84/16h

Norm: ABGB §364 Abs3 D
Rechtssatz: Die Anwendung des § 364 Abs 3 ABGB scheitert nicht daran, dass Pflanzungen vor Inkrafttreten der Bestimmung betroffen sind. Eine entsprechende Einschränkung sieht das Gesetz nicht vor. Entscheidungstexte 10 Ob 60/06f Entscheidungstext OGH 09.10.2007 10 Ob 60/06f 1 Ob 84/16h Entscheidungstext OGH 19.1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.10.2007

RS OGH 2007/10/9 10Ob60/06f, 9Ob84/17v

Norm: ABGB §364 Abs3 D
Rechtssatz: Bei der Unzumutbarkeitsprüfung ist auch zu berücksichtigen, ob die Bäume und anderen Pflanzen, die das Licht entziehen, zu einem Zeitpunkt gepflanzt wurden, zu dem ein Inkrafttreten einer Regelung, wie sie § 364 Abs 3 ABGB trifft, noch nicht absehbar war. Entscheidungstexte 10 Ob 60/06f Entscheidungstext OGH 09.10.2007 10 Ob 60/06f ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.10.2007

RS OGH 2007/1/31 8Ob99/06a, 1Ob62/07k, 10Ob60/06f, 10Ob87/07b, 4Ob196/07p, 8Ob116/07b, 9Ob72/08s, 4O

Norm: ABGB §364 Abs3ZPO §502 Abs1
Rechtssatz: Die für die Beurteilung der Unzumutbarkeit einer Beeinträchtigung gebotene Interessenabwägung hat nach einem objektiven Beurteilungsmaßstab zu erfolgen. Je näher die Beeinträchtigung an der Grenze der Ortsüblichkeit liegt, desto weniger wird dabei ihre Unzumutbarkeit anzunehmen sein. Ferner wird Ausmaß und Lage der durch Lichteinfall beeinträchtigten Fläche zu berücksichtigen und zu fragen sein, wel... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.01.2007

RS OGH 2007/1/31 8Ob99/06a, 1Ob62/07k, 10Ob60/06f, 10Ob87/07b, 4Ob196/07p, 8Ob116/07b, 9Ob72/08s, 6O

Norm: ABGB §364 Abs3 DZPO §502 Abs1 HIII5
Rechtssatz: Nach § 364 Abs 3 ABGB genügt eine bloß wesentliche Beeinträchtigung nicht; vielmehr muss die Beeinträchtigung „unzumutbar" sein. Wann eine Beeinträchtigung schon wesentlich, aber noch nicht unzumutbar ist, kann nicht allgemein gültig beantwortet werden. Vielmehr wird die Beurteilung von der konkreten Interessenabwägung im Einzelfall abhängen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.01.2007

RS OGH 2006/7/11 1Ob130/06h, 6Ob243/06p, 10Ob60/06f, 4Ob196/07p, 2Ob97/09t, 9Ob84/17v

Norm: ABGB §364 Abs3 B4ABGB §364 Abs3 DEO §7 Abs1 AcZPO §226 Abs1 IIa2ZPO §226 Abs1 IIB12
Rechtssatz: Ein Urteilsbegehren nach § 364 Abs 3 ABGB setzt - vor dem Hintergrund der Bestimmungen des § 226 Abs 1 ZPO und des § 7 Abs 1 EO - nicht jedenfalls voraus, dass in ihm die angestrebte Untersagung des Entzugs von Licht oder Luft durch ein bestimmtes, in der Natur jederzeit nachvollziehbares Maß bezeichnet wird. Mangelt es an einer evidenten Übers... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.07.2006

RS OGH 2003/5/27 1Ob96/03d, 3Ob153/03a, 1Ob130/06h, 6Ob243/06p, 4Ob196/07p, 9Ob48/12t

Norm: ABGB §364 AABGB §364 B2ABGB §364 Abs3 DZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Die von der Judikatur entwickelten Grundsätze für die Formulierung eines Unterlassungsbegehrens zur Abwehr von (ortsunüblichen) Lärmeinwirkungen sind auch bei Lichtimmissionen heranzuziehen. Es ist nicht stets erforderlich, einen bestimmten Wert in einer physikalischen Messeinheit anzugeben, den die Immissionen nicht übersteigen dürfen. Entscheidungstext... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.05.2003

RS OGH 1999/9/23 2Ob236/99s, 2Ob7/00v, 2Ob162/02s, 1Ob190/05f, 6Ob51/07d, 6Ob94/08d, 4Ob13/09d, 6Ob1

Norm: ABGB §364 AABGB §364 CABGB §364 Abs3 DZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Grundsätzlich müssen neu hinzukommende Nachbarn sich mit der im Gebiet vorherrschenden Immission abfinden, zumal in immissionsbelasteteren Gebieten auch die Grundstückspreise entsprechend niedriger sind. Bei gesundheitsschädlichen Immissionen besteht eine Duldungspflicht aber nur dann, wenn die Duldung in Kenntnis der Gesundheitsschädlichkeit erfolgt. Dabei ist aber nicht su... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.09.1999

RS OGH 1994/8/29 1Ob594/94, 2Ob55/99y, 2Ob236/99s, 1Ob6/99k, 4Ob329/00m, 1Ob96/03d, 3Ob153/03a, 1Ob1

Norm: ABGB §364 Abs2 B2ABGB §364 Abs3 DEO §7 Abs1 BaEO §355 IZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Ein Unterlassungsbegehren, in einem bestimmten Haus störenden Lärm, durch den die Nachtruhe der Kläger gestört wird, zu unterlassen, ist hinreichend bestimmt; der Angabe von Messeinheiten (dbl) bedarf es nicht. Entscheidungstexte 1 Ob 594/94 Entscheidungstext OGH 29.08.1994 1 Ob 594/94 Veröff: ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.1994

RS OGH 1987/12/15 4Ob603/87, 7Ob267/99m, 4Ob196/07p, 4Ob25/16d, 10Ob22/21i

Norm: ABGB §364 Abs2 AABGB §364 Abs3 DABGB §422 Abs1
Rechtssatz: Die von einem Baum (oder Strauch; vgl §§ 910, 911 BGB) ausgehende Beeinträchtigung des Nachbargrundes ist nicht nach § 364 Abs 2 ABGB, sondern nach der besonderen nachbarrechtlichen Bestimmungen des § 422 ABGB zu beurteilen. Es handelt sich dabei um eine Beschränkung des Eigentumsrechtes, die vor allem aus Rücksichten der Nachbarschaft besteht. Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.12.1987

RS OGH 1977/9/22 6Ob702/77, 4Ob519/78, 7Ob600/78, 7Ob630/78, 1Ob653/78, 5Ob648/78 (5Ob649/78), 6Ob80

Norm: ABGB 364 Abs2 AABGB §364 Abs3 DABGB §484ABGB §523 CaABGB §523 CcABGB §523 Ba
Rechtssatz: Die Unterlassungspflicht schließt auch die Verpflichtung in sich, auf solche Dritte im Sinne der Unterlassung einzuwirken, auf welche der zur Unterlassung Verpflichtete Einfluss zu nehmen in der Lage ist. Wer Lieferanten bestellt und Gäste für eine Jausenstation anwirbt, greift auf diese Art durch Dritte in die Eigentumsrechte des in geringerem Umfang... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.09.1977

RS OGH 1970/1/28 5Ob5/70 (5Ob6/70), 5Ob120/70, 5Ob92/72, 4Ob580/74, 1Ob19/76 (1Ob20/76), 1Ob16/77, 5

Norm: ABGB §364 ff A Abs2ABGB §364 Abs3 DABGB §364a
Rechtssatz: "Nachbar" i.S. dieser Bestimmung ist auch der mittelbare Nachbar, das ist derjenige, in dessen Umkreis sich die Einwirkungen äußern. Entscheidungstexte 5 Ob 5/70 Entscheidungstext OGH 28.01.1970 5 Ob 5/70 EvBl 1970/226 S 400 5 Ob 120/70 Entscheidungstext OGH 26.08.1970 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.01.1970

RS OGH 1965/3/31 6Ob55/65, 1Ob54/65, 5Ob258/67, 7Ob215/68, 1Ob91/69, 1Ob209/69, 7Ob51/70, 8Ob254/70,

Norm: ABGB §364 A Abs2ABGB §364 Abs3 DABGB §523 Cb
Rechtssatz: Die Klage nach § 364 Abs 2 ABGB ist ein Anwendungsfall der negatorischen Eigentumsklage. Das Begehren geht auf Unterlassung des Eingriffes. Soweit es auf sichernde Vorkehrungen gerichtet ist, darf keine bestimmte Einrichtung verlangt werden, vielmehr muss die Auswahl der Schutzmaßnahmen dem Beklagten überlassen bleiben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.03.1965

Entscheidungen 1-18 von 18