Für Verkehrsverbünde gelten unter Bedachtnahme auf regionale Besonderheiten folgende Zielsetzungen:
1. | Orientierung der Verbundgrenzen an Fahrgastströmen. | |||||||||
2. | Bundesweit einheitliche Tarifierungssystematik. | |||||||||
3. | Kompatibilität im Bereich der Abfertigungssysteme und Fahrkartengattungen. | |||||||||
4. | Gewährleistung von Qualitätskriterien gemäß § 31. |
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