Entscheidungen zu § 7 Abs. 1 KFG 1967

Unabhängige Verwaltungssenate

15 Dokumente

Entscheidungen 1-15 von 15

RS UVS Salzburg 2006/07/06 7/13355/6-2006th

Rechtssatz: Die Rechtsansicht des Berufungswerbers, dass es ausreicht, dass er sich zu Beginn der Fahrt vom ordnungsgemäßen Zustand des Anhängers (Reifen) überzeugt habe, widerspricht völlig dem Schutzzweck der
Norm: und wird vom erkennenden Senat nicht geteilt. Vielmehr hat der Lenker auch bei wahrnehmbaren Ereignissen ? wie hier ein Reifenplatzer -, die erst während der Fahrt auftreten und Einfluss auf die Verkehrs- und Betriebssicherheit des von ihm gelenkten Kraftfahrzeuges oder des zu ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 06.07.2006

RS UVS Kärnten 2004/08/31 KUVS-699-700/4/2004

Rechtssatz: Eine Delegierung der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit des Zulassungsbesitzers an die Lenker (durch eidesstattliche Erklärung) ist im Gesetz nicht vorgesehen, zumal der Lenker und der Zulassungsbesitzer ? unabhängig voneinander ? für den technischen Zustand der Fahrzeuge verantwortlich sind. Schlagworte eidesstattliche Erklärung, Delegierung, Delegierung verwaltungsstrafrechtlicher, Verantwortlichkeit, technischer Zustand von Fahrzeugen, technischer Zustand, V... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 31.08.2004

RS UVS Kärnten 2004/08/12 KUVS-1407-1408/4/2004

Rechtssatz: Günstiger" iS des § 1 Abs 2 VStG ist das zur Zeit der Fällung des Bescheides in erster Instanz geltende Recht auch dann, wenn die Verwaltungsstrafreform nach Begehung aber vor Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides ersatzlos außer Kraft tritt (Zeitablauf, Aufhebung). War die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat gemäß § 103 Abs 5 KFG im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Erkenntnisses nicht mehr strafbar, da diese durch die Novelle BGBl l Nr 80/2002 aufgehoben wurde... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 12.08.2004

RS UVS Kärnten 2004/01/14 KUVS-1865-1866/3/2003

Rechtssatz: Der Beschuldigte als Lenker eines Sattelkraftanhängers ist der ihn gemäß § 102 Abs 1 KFG  treffenden Pflicht, vor Antritt der Fahrt eine Überprüfung des Fahrzeuges vorzunehmen, nicht nachgekommen, wenn das Beweisverfahren ergeben hat, dass die dem Beschuldigten zur Last  gelegten Mängel am Fahrzeug (ölundichtes Lenkgetriebe, lockere Trittstufen über dem Luftkessel, lockere Radmutter bei der 2. Achse und vorschriftswidrige Bereifung) für den Lenker erkennbar waren und eine Überp... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.01.2004

RS UVS Kärnten 2003/12/09 KUVS-660/8/2003

Rechtssatz: Kann nicht mit der strafrechtlich gebotenen Sicherheit festgestellt werden, dass der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung der mangelnden Prüfung des gelenkten Fahrzeuges samt Anhänger  und der Ladung auf deren Vorschriftsgemäßheit am 30.01.2002 um 10.30 Uhr auf der Südautobahn in Fahrtrichtung Klagenfurt begangen haben soll, da aus den Schaublättern hervorgeht, dass er sich zu dieser Zeit noch im Bereich des Grenzüberganges von Italien nach Österreich be... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 09.12.2003

RS UVS Kärnten 2003/11/20 KUVS-622-628/5/2003

Rechtssatz: Gemäß § 4 Abs 4 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung muss die Tiefe der für die Ableitung des Wassers von der Lauffläche des Reifens erforderlichen Vertiefungen des Laufstreifens (Profiltiefe) im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa drei Viertel der Laufflächenbreite einnimmt, bei Kraftfahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h ausgenommen Motorfahrrädern und bei Anhängern mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h überschritten werden darf, am ges... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.11.2003

TE UVS Tirol 2003/06/17 2003/20/134-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes vorgeworfen:   "Tatzeit: 06.07.2002 um 21.30 Uhr Tatort: B179 km 21.150 Fahrzeug: Personenkraftwagen, AA XXXX   1. Sie haben das angeführte Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Der Test am geeichten Alkomaten ergab einen Alkoholgehalt der Atemluft von 0,56 mg/l. 2. Sie sind mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden und haben an der Sachverhaltsfeststellung nicht mitg... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 17.06.2003

RS UVS Tirol 2003/06/17 2003/20/134-1

Beachte StGB, StVO, Subsidiarität, Verbot, Doppelbestrafung Rechtssatz: Beim eintätigen Zusammentreffen zwischen § 88 Abs 1 und 3 StGB und § 5 Abs 1 StVO sowie § 37 Abs 1 FSG ist von der Verwaltungsbehörde das Verfahren hinsichtlich § 5 Abs 1 wegen Subsidiarität und dem Verbot der Doppelbestrafung einzustellen. Da das Lenken ohne Lenkerberechtigung nicht Gegenstand der gerichtlichen Bestrafung war, liegt diesbezüglich kein Verstoß gegen das Verbot der Doppelbestrafung vor. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Tirol | 17.06.2003

RS UVS Kärnten 2002/12/12 KUVS-1873-1875/2/2002

Rechtssatz: Ergibt sich aus dem Einspruch gegen eine Strafverfügung der Hinweis ... dass nach "Erklärung einiger Punkte vielleicht eine Strafminderung erwirkt werden könnte", so ist dies lediglich ein Eventualbegehren und ist aus dem Einspruch des Beschuldigten daraus nicht abzuleiten, dass der Einspruch nur gegen die Strafhöhe erhoben wurde. (Behebung des erstinstanzlichen Bescheides) Schlagworte Einspruch, Einspruchsinhalte, Einspruch gegen die Strafe, Einspruch gegen die Schuld, Ev... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 12.12.2002

TE UVS Wien 1997/08/29 02/13/43/97

1.1. In der mit Schriftsatz vom 7.4.1997 eingebrachten Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt bringt der Beschwerdeführer folgenden Sachverhalt vor: "Ich habe am 22.2.1997 von Frau Claudia S, S-straße, Wien, den Pkw Audi 100, Bj 1980, Fgst-Nr 43A gekauft. Das Fahrzeug war auf die Vorbesitzerin zugelassen, mit Spikereifen versehen und in Wien, K-gasse abgestellt. Da ich mit Glatteis nicht mehr rechnete, kam ich am 23.2.1997 zum Fahrzeug und... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 29.08.1997

RS UVS Wien 1997/08/29 02/13/43/97

Rechtssatz: Die Abnahme der Kennzeichentafeln beeinträchtigt auch das Recht des Eigentümers, sein Eigentum bestimmungsgemäß zu verwenden, ungeachtet der Tatsache, daß er sich zur Ausübung dieses Rechts einer dritten Person (Zulassungsbesitzerin) bedient haben mag. Die Beschwerde ist zulässig. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 29.08.1997

TE UVS Wien 1995/11/10 02/11/95/94

Begründung: 1) Die Bechwerdeführerin brachte - fristgerecht - am 4.11.1994 die verfahrensgegenständliche Beschwerde ein, worin ausgeführt wurde, daß das Fahrzeug an der genannten Tatörtlichkeit abgestellt worden war und von einem Organ der Bundespolizeidirektion Wien (Generalinspektorat der Sicherheitswache) alle vier Reifen beanstandet worden waren, weshalb die Abnahme der Kennzeichen gemäß § 57 Abs 8 KFG vor Ort vorgenommen worden war. Die Beschwerdeführerin weist darauf hin, daß die Rei... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 10.11.1995

RS UVS Wien 1995/11/10 02/11/95/94

Rechtssatz: Bei Nichtvorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Abnahme des behördlichen Kennzeichens liegt für den Fall der Abnahme vor Ort ein rechtswidriger Verwaltungsakt vor, der als Maßnahmenbeschwerde vor dem UVS anfechtbar ist. Verletzung des GR auf Unverletzlichkeit des Eigentums. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 10.11.1995

RS UVS Vorarlberg 1994/06/16 1-0175/94

Rechtssatz: Laut Gutachten des beigezogenen kraftfahrtechnischen Sachverständigen bedeutet ein bis zum Indikator abgefahrenes Profil lediglich, daß die Mindestprofiltiefe erreicht oder möglicherweise unterschritten ist. Ist die Mindestprofiltiefe allerdings erst erreicht, so bedeutet dies, daß das geforderte Mindestprofil noch gegeben ist. Nach den Ausführungen des Sachverständigen kann ein Unterschreiten der Mindestprofiltiefe mit Sicherheit nur aufgrund einer nachfolgenden Messung mit ei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 16.06.1994

RS UVS Steiermark 1994/04/11 30.14-156/93

Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal der Übertretung des § 7 Abs 1 zweiter Satz i.V.m. § 103 Abs 1 KFG (fehlendes Kotblech) im Sinne des § 44 a Z 1 VStG sind die Umstände, daß es sich um Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und das Fehlen einer ausreichenden Radabdeckung handelt. Schlagworte Kraftfahrgesetz Tatbestandsmerkmal mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 11.04.1994

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