RS UVS Vorarlberg 1994/06/16 1-0175/94

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Veröffentlicht am 16.06.1994
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Rechtssatz

Laut Gutachten des beigezogenen kraftfahrtechnischen Sachverständigen bedeutet ein bis zum Indikator abgefahrenes Profil lediglich, daß die Mindestprofiltiefe erreicht oder möglicherweise unterschritten ist. Ist die Mindestprofiltiefe allerdings erst erreicht, so bedeutet dies, daß das geforderte Mindestprofil noch gegeben ist. Nach den Ausführungen des Sachverständigen kann ein Unterschreiten der Mindestprofiltiefe mit Sicherheit nur aufgrund einer nachfolgenden Messung mit einem Profiltiefenmeßgerät festgestellt werden.

Schlagworte
Ermittlung der Mindestprofiltiefe
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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