RS UVS Kärnten 2002/12/12 KUVS-1873-1875/2/2002

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Veröffentlicht am 12.12.2002
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Rechtssatz

Ergibt sich aus dem Einspruch gegen eine Strafverfügung der Hinweis ... dass nach "Erklärung einiger Punkte vielleicht eine Strafminderung erwirkt werden könnte", so ist dies lediglich ein Eventualbegehren und ist aus dem Einspruch des Beschuldigten daraus nicht abzuleiten, dass der Einspruch nur gegen die Strafhöhe erhoben wurde. (Behebung des erstinstanzlichen Bescheides)

Schlagworte
Einspruch, Einspruchsinhalte, Einspruch gegen die Strafe, Einspruch gegen die Schuld, Eventualbegehren
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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