1.1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Horn vom 9. September 1996 wurde der Beschwerdeführerin die Bewilligung erteilt, die Pflegekinder Ke. (geboren am 6. März 1992), Ka. (geboren am 23. Juni 1994) und C. (geboren am 23. Jänner 1996) in Pflege zu übernehmen. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Horn vom 2. Juli 1997 wurde den leiblichen Eltern der drei Pflegekinder (es handelt sich um drei Schwestern) die Obsorge entzogen und in ihrer Gesamtheit der Bezirkshauptmannschaft Horn üb... mehr lesen...
Index: L92703 Jugendwohlfahrt Kinderheim Niederösterreich
Norm: JWG NÖ 1991 §24 Abs1;JWG NÖ 1991 §24 Abs2;JWG NÖ 1991 §24 Abs3;
Rechtssatz: § 24 Abs. 1 NÖ JWG 1991 räumt der Behörde kein Ermessen ein (vgl. zur Rechtslage nach dem Kärntner Jugendwohlfahrtsgesetz das hg. Erkenntnis vom 18. November 1997, Zl. 96/11/0139). Aus dem Zusammenhang mit § 24 Abs. 2 und 3 NÖ JWG 1991 ergibt sich, dass die Behörde vom Widerr... mehr lesen...
Mit Bescheid des Obmanns des Gemeindeverbandes für Aufgaben des Umweltschutzes im Raume St. Pölten (Umweltschutzverband) vom 9. Dezember 1993 wurden die Beschwerdeführer als Eigentümer der Liegenschaft J.-Straße 1 in E. gemäß § 9 Abs. 1 NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992 (NÖ AWG), LGBl. 8240-0, verpflichtet, den auf dieser Liegenschaft anfallenden Müll in den zugeteilten Müllbehältern getrennt nach nicht verwertbaren und verwertbaren Stoffen zu lagern und durch Einrichtungen abführen zu ... mehr lesen...
Index: L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe NiederösterreichL82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)30/01 Finanzverfassung
Norm: AWG NÖ 1987 §11 Abs6;AWG NÖ 1987 §24 Abs2 Z1 litb;B-VG Art7 Abs1;F-VG 1948 §5;
Rechtssatz: Die bescheidmäßige Zuweisung einer bestimmten Anzahl von Müllsäcken legt fest, wieviel der Lieg... mehr lesen...
1.0. Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: 1.1. Mit Bescheid vom 15. Dezember 1993 setzte der Obmann des mitbeteiligten Gemeindeverbandes gemäß § 11 Abs. 6 des NÖ Abfallwirtschaftsgesetzes 1992 - NÖ AWG 1992, LGBl. 8240-0, und der Abfallwirtschaftsverordnung des mitbeteiligten Gemeindeverbandes vom 5. Oktober 1993 (im folgenden: AbfallwirtschaftsV) für das im Pflichtbereich gelegene Grundstück der Beschwerdeführer in Z, folgende M... mehr lesen...
Index: L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe NiederösterreichL82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich
Norm: AWG NÖ 1992 §24 Abs2 Z1 lita;AWG NÖ 1992 §27 Abs2;
Rechtssatz: Wurde die Anzahl der Abfuhrtermine bescheidmäßig festgesetzt, so kommt eine Gebührenberechnung nach tatsächlich erfolgten Abfuhren nicht in Betracht. Ist ein Fall der Gebührenbemessu... mehr lesen...