Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei T*****, vertreten durch Dr. Matthias Lüth und Mag. Michael Mikuz, Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen die beklagte Partei ZAETTA M*****, vertreten durch Dr. Otmar Schimana, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen 259.... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat die Berufung der Klägerin wegen Verspätung zurückgewiesen. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei, weil höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage fehle, ob eine Klage auf Rechnungslegung zur Offenlegung des Einkommens des Unterhaltspflichtigen eine Ferialsache gemäß § 224 Abs 1 Z 4 ZPO sei. Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist - entgegen ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat die Berufung der Klägerin wegen Verspätung zurückgewiesen. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei, weil höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage fehle, ob eine Klage auf Rechnungslegung zur Offenlegung des Einkommens des Unterhaltspflichtigen eine Ferialsache gemäß § 224 Abs 1 Z 4 ZPO sei. Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist - entgegen ... mehr lesen...
Begründung: In dem zwei Liegenschaften des Verpflichteten betreffenden Zwangsversteigerungsverfahren stellte das Exekutionsgericht mit Beschluss vom 4. November 2008 (ON 57) die Versteigerungsbedingungen fest und sprach zum einen aus, dass die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen anzuwenden seien, und zum anderen, dass die bebaute Liegenschaft vor der anderen Liegenschaft ausgeboten werde; dies im Hinblick auf § 27 Abs 1 und § 41 Abs 2 EO. Den Rekurs der geschiedenen Ehefrau des V... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 15. 7. 1999 verheiratet. Vor dem Bezirksgericht Liesing ist das Scheidungsverfahren anhängig. Im Mai 2004 brachte der Beklagte aus der vormaligen Ehewohnung verschiedene Einrichtungsstücke und Möbel in seine neue Wohnung. Die Klägerin begehrte mit der am 8. 4. 2005 eingebrachten Klage die Herausgabe mehrerer konkret bezeichneter Geräte, Möbel und sonstiger Einrichtungsgegenstände, wobei sie dem Beklagten einräumte, sich durch Zahlung eines letzt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Josef F*****, 2. Maria Elisabeth F*****, beide *****, vertreten durch Dr. Georg Huber, Rechtsanwalt in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Stadt Graz war bis 2003 Eigentümerin einer Liegenschaft in Graz und überließ diese der nun klagenden reg. Genossenschaft mbH zur Nutzung bis 31. Dezember 2063. Bereits 1999 befanden sich auf der Liegenschaft 20 oder 21 baulich selbständige und als Superädifikate errichtete Messehallen, darunter auch die aufgrund einer Baubewilligung vom 20. Dezember 1960 errichtete Halle 3. Die klagende Partei veranstaltete und veranstaltet zweimal jährlich auf der Liegens... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft ist Eigentümerin eines aus drei Zimmern und Nebenräumen bestehenden Bestandobjekts (Siedlungshaus). Sie begehrt vom Beklagten die Räumung des Hauses mit der Behauptung, er benütze es nach dem Tod seiner Mutter, die als Genossenschaftsmitglied dort aufgrund eines Nutzungsvertrags gewohnt habe, titellos, weil ein (beabsichtigter) Nutzungsvertrag mit ihm nie zustandegekommen sei. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren stat... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 LJN §49 Abs2 Z2
Rechtssatz: Für die Frage der Revisionszulässigkeit nach § 502 Abs 4 ZPO liegt eine familienrechtliche Streitigkeit im Sinn des §49 Abs2 Z2 JN auch dann vor, wenn über eine Oppositionsklage zwischen in gerader Linie verwandten Personen über den aus dem Gesetz gebührenden Unterhalt zu entscheiden ist. Entscheidungstexte 3 Ob 138/08b Entscheidungstext ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem am 28. Dezember 2001 vor dem Bezirksgericht (BG) Bruck an der Mur zu AZ 1 P 1347/95v geschlossenen Vergleich (im Folgenden nur 1. Vergleich) verpflichtete sich der Kläger, dem Beklagten, seinem am 18. März 1986 geborenen Sohn, der jetzt Rechtswissenschaften studiert, einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 218 EUR zu leisten. Am 22. Mai 2003 wurde über das Vermögen des Klägers das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. Das Konkursgericht bestätigte mi... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei, die geschiedene Ehefrau des Klägers, betreibt aus einem Scheidungsvergleich gegen diesen exekutiv einen Unterhaltsrückstand von 185,17 EUR sA sowie laufenden Unterhalt von monatlich 385,17 EUR. Das Erstgericht gab dem Oppositionsklagebegehren teilweise statt. Das Berufungsgericht gab den Berufungen beider Parteien gegen dieses Urteil nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen dieses Urteil erhobene „auße... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 LJN §49 Abs2 Z2
Rechtssatz: Für die Frage der Revisionszulässigkeit nach § 502 Abs 4 ZPO liegt eine familienrechtliche Streitigkeit im Sinn des §49 Abs2 Z2 JN auch dann vor, wenn über eine Oppositionsklage zwischen in gerader Linie verwandten Personen über den aus dem Gesetz gebührenden Unterhalt zu entscheiden ist. Entscheidungstexte 3 Ob 138/08b Entscheidungstext ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde am 20. 5. 1988 aus dem Alleinverschulden des beklagten Mannes geschieden. Die Frau begehrt - gestützt auf § 66 EheG - vom Mann 1.500 EUR an rückständigem Unterhalt und die Leistung eines monatlichen Unterhalts in Höhe von 300 EUR ab 1. 8. 2007. Die Frau begehrt - gestützt auf Paragraph 66, EheG - vom Mann 1.500 EUR an rückständigem Unterhalt und die Leistung eines monatlichen Unterhalts in Höhe von 300 EUR ab 1. 8. 2007. Die Vorinstanzen... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Räumung der Wohnung im ersten Stock seines Hauses durch die Beklagte mit der
Begründung: , sie habe „keinen Titel, der sie zur fortgesetzten Benützung dieser Räumlichkeiten" berechtige. Die Beklagte wendet unter anderem ein, sie und ihr Ehegatte würden über ein Benützungsrecht verfügen, das sie aus der 1995 getroffenen Benützungsvereinbarung, weiters aus dem zwischen der Beklagten und ihrer Mutter abgeschlossenen Kaufvertrag vom 31. 8. 2004 und aus... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Michael Z*****, Lackierer, *****, vertreten durch Dr. Aldo Frischenschlager ua, Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte Partei Rudolf S*****, vertreten durch Mag. Wolfgang Lichtenwagner, Rechtsan... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Johann S*****, vertreten durch Dr. Elfriede Kropiunig und Dr. Michael Kropiunig, Rechtsanwälte in Leoben, gegen die beklagte Partei Wilhelm S*****, Pensionist, *****, vertreten durch den Sachwalter Dr. Michael Augustin, Rechtsanw... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren als Eigentümer der Liegenschaft *****, vom Beklagten als Mieter der dortigen Wohnung top 4 die Räumung der Liegenschaft von der vom Beklagten vorgenommenen Überdachung linksseitig vom hofseitigen Eingang zum Haus sowie die Übergabe der betreffenden Fläche an die Kläger wegen titelloser Benützung dieser Fläche. Die seinerzeit gegen jederzeitigen Widerruf (prekaristisch) dem Beklagten gestattete Aufstellung dieser Überdachung sei widerrufen worden, de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Räumung (nur) von Bungalows auf der EZ ***** des Grundbuchs ***** S*****, zuletzt mit folgender zusammengefasster
Begründung: Die Klägerin habe die Liegenschaft am 20. 2. 2007 im Verfahren 8 E 1294/03s des Bezirksgerichts Gänserndorf um ein Meistbot von 260.000 EUR zugeschlagen erhalten, sodass sie außerbücherliche Eigentümerin sei. Auf der Liegenschaft befänden sich sechs Bungalows, von denen die Beklagte vier titel... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt Feststellung, dass die Beklagten für alle zukünftigen Ansprüche aus dem Unfall der Klägerin vom 20. 5. 2006 in der Ferienwohnung der Beklagten in I***** haften. Sie brachte vor, ihre Tochter habe die Ferienwohnung der Beklagten angemietet, damit die Klägerin, ihr Gatte und die beiden Töchter sowie ein Schwiegersohn den Urlaub dort verbringen könnten. Die Klägerin habe sich bei einem Sturz über die Stufen der Wohnung schwer verletzt. Die Beklagten h... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt gegenüber den Beklagten die Feststellung, dass der zwischen den Beklagten im Jahr 2005 abgeschlossene Bestandvertrag über das Haus ***** unwirksam sei. Weiters begehrt die Klägerin, die Zweitbeklagte zur Räumung dieses Hauses zu verurteilen. Das Erstgericht wies das gesamte Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung nicht Folge und sprach aus, die ordentliche Revision sei nicht zulässig. Ein Bewertungsausspruch unterblieb. Gegen dieses U... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z3
Rechtssatz: Für Reallasten - mit Ausnahme des in § 49 Abs 2 Z 3 JN explizit erwähnten Ausgedinges - gilt die Wertzuständigkeit. Entscheidungstexte 3 Ob 52/08f Entscheidungstext OGH 10.04.2008 3 Ob 52/08f Veröff: SZ 2008/50 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123423 ... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z3
Rechtssatz: Allein der Wortlaut „Streitigkeiten über die Dienstbarkeit der Wohnung" spricht für eine weite Auslegung. Für eine den Gesetzeswortlaut korrigierende teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs der Zuständigkeitsnorm gibt es keine ausreichenden
Gründe: . Entscheidungstexte 3 Ob 52/08f Entscheidungstext OGH 10.04.2008 3 Ob 52/08f Hier: Rechtsstreit... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z3
Rechtssatz: Für Reallasten - mit Ausnahme des in § 49 Abs 2 Z 3 JN explizit erwähnten Ausgedinges - gilt die Wertzuständigkeit. Entscheidungstexte 3 Ob 52/08f Entscheidungstext OGH 10.04.2008 3 Ob 52/08f Veröff: SZ 2008/50 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123423 ... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z3
Rechtssatz: Allein der Wortlaut „Streitigkeiten über die Dienstbarkeit der Wohnung" spricht für eine weite Auslegung. Für eine den Gesetzeswortlaut korrigierende teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs der Zuständigkeitsnorm gibt es keine ausreichenden
Gründe: . Entscheidungstexte 3 Ob 52/08f Entscheidungstext OGH 10.04.2008 3 Ob 52/08f Hier: Rechtsstreit... mehr lesen...
Begründung: Die miteinander verheirateten Streitteile lebten als chinesische Staatsbürger gemeinsam mit ihrer Tochter in Österreich. Der Kläger arbeitete als Koch, die Beklagte war nicht erwerbstätig. 1998 reiste die Beklagte mit der gemeinsamen Tochter nach China und lebte dort. Dass der Kläger der Beklagten vor ihrer Abreise 100.000 S übergeben hätte, konnte nicht festgestellt werden. Die Streitteile hatten keine gemeinsamen ehelichen Ersparnisse. Am 28. Jänner 1999 reichte die ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer im Mahnverfahren eingebrachten Klage die Zahlung von 20.000 EUR samt Zinsen und brachte dazu schlagwortartig vor: „Ausgleichszahlung/Forderung aus der Scheidungsvereinbarung des BG Voitsberg vom 17. 8. 2006, 11 C 70/06x des BG Voitsberg fällig seit spätestens 13. 10. 2006"; die Sache wurde als „Familienrechtssache" (Code 12F) bezeichnet. Das Erstgericht wies die Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit mit der
Begründung: zurück, dass der S... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z5ZPO §502 Abs5 Z2 EZPO §502 Abs3 E
Rechtssatz: Räumungsklagen sind nur dann als Bestandstreitigkeiten anzusehen, wenn sie aus der Beendigung eines Bestandverhältnisses resultieren (s etwa 7 Ob 152/99z) und dieses Verhältnis auch tatsächlich bereits in der Klage behauptet wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 264/07b Entscheidungstext OGH 12.12.2007 6 Ob 264/07b ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begründete sein Begehren, die Beklagten mögen binnen drei Wochen bestimmte Räume im Erdgeschoss des Hauses *****, räumen, in der Klage damit, dass er mit Übergabsvertrag vom 20. 1. 1989 (richtig: 1998) die Liegenschaft den Beklagten gegen Zahlung einer Leibrente ins Eigentum übertragen, sich jedoch ein Wohnrecht am gesamten Erdgeschoss vorbehalten habe. Diese Räumlichkeiten benötige er aufgrund seines gesundheitlichen Zustands nunmehr tatsächlich; die Beklagte... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z5ZPO §502 Abs5 Z2 EZPO §502 Abs3 E
Rechtssatz: Räumungsklagen sind nur dann als Bestandstreitigkeiten anzusehen, wenn sie aus der Beendigung eines Bestandverhältnisses resultieren (s etwa 7 Ob 152/99z) und dieses Verhältnis auch tatsächlich bereits in der Klage behauptet wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 264/07b Entscheidungstext OGH 12.12.2007 6 Ob 264/07b ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte als Vermieterin und die P***** S***** O***** E***** GmbH als Mieterin schlossen am 21. 1. 2002 einen Mietvertrag über die im Haus ***** S*****, T*****, gelegene Geschäftsräumlichkeit im Ausmaß von 104 m2, der beiderseitig unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist zu jedem Monatsletzten schriftlich gekündigt werden kann. Mit Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 6. 11. 2006, 40 S 83/06f, wurde über das Vermögen der P***** S***** O***** E*****... mehr lesen...