Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 171 KO ist, soweit die Konkursordnung nichts anderes anordnet, auf das Verfahren unter anderem die Zivilprozessordnung anzuwenden. Mangels eigenständiger Regelung in der den Konkurs betreffenden Bestimmung des § 176 KO gelten im Konkursverfahren die Anfechtungsbeschränkungen des § 528 ZPO (8 Ob 100/97g; 8 Ob 239/97y u. a.). Gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO ist der Revisionsrekurs gegen bestätigende Beschlüsse jedenfall... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Schuldners, über sein Vermögen das Schuldenregulierungsverfahren zu eröffnen, ab, weil der Antrag trotz Durchführung eines Verbesserungsverfahrens nicht den Erfordernissen des § 183 KO entspreche. Das Erstgericht wies den Antrag des Schuldners, über sein Vermögen das Schuldenregulierungsverfahren zu eröffnen, ab, weil der Antrag trotz Durchführung eines Verbesserungsverfahrens nicht den Erfordernissen des Paragraph 183, KO entspre... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 9. 6. 1998, ON 233, hat das Erstgericht die Forderungsanmeldungen der R***** iL vom 11. 2. 1998 (FA-ON 112 und 113) sowie deren Antrag vom 30. 3. 1998 (ON 232) auf Anberaumung einer nachträglichen Prüfungstagsatzung zurückgewiesen, da mit in Rechtskraft erwachsenem Beschluss vom 26. 1. 1998 der Konkurs aufgehoben worden sei. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht dem gegen diesen Beschluss erhobenen Rekurs der Gläubigerin nicht Folg... mehr lesen...
Begründung: Vorauszuschicken ist, dass der von der klagenden Partei in ihrer Revisionsbeantwortung erhobene Einwand der Unzulässigkeit des Rechtsmittels mangels Bewertung durch das Berufungsgericht nicht berechtigt ist. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 502 Abs 2 ZPO in der hier maßgeblichen Fassung der WGN 1997 ist die Revision jedenfalls unzulässig, wenn der Streitgegenstand, über den das Berufungsgericht entschieden hat (Entscheidungsgegenstand), an Ge... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2
Rechtssatz: Die Klage des Eigentümers einer mit der Wohnungsfruchtnießung belasteten Liegenschaft auf Feststellung der Unwirksamkeit des zwischen der Fruchtgenussberechtigten und deren Enkelkindern rücksichtlich der vom Fruchtgenuss Wohnung geschlossenen (Unter-)Mietvertrages, die sich auf die Behauptung stützt, dass aus dem Gesamtzusammenhang im Gegensatz zum angefochtenen Mietvertrag ersichtlich sei, dass es Absicht des Übe... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin als Eigentümerin der Liegenschaft ***** begehrt die Feststellung der Rechtsunwirksamkeit eines zwischen ihrer Mutter (Erstbeklagte) als Fruchtnießerin eines Teiles der Liegenschaft der Klägerin einerseits und ihrer Nichte (Zweitbeklagte) und ihrem Neffen (Drittbeklagter) anderseits abgeschlossenen Mietvertrages. Das Erstgericht wies die Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück. Wenngleich die Klägerin diesen Mietvertrag nicht selbst geschlossen habe, l... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z5
Rechtssatz: Schließt eine KEG einen Mietvertrag ab, dann ist diese Gesellschaft Partei des Bestandvertrags, nicht aber der persönlich haftende Gesellschafter der KEG. Auf letzteren findet § 49 Abs 2 Z 5 JN nicht Anwendung. Entscheidungstexte 1 Ob 328/99p Entscheidungstext OGH 14.01.2000 1 Ob 328/99p European Cas... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien begehrten von der Beklagten die Zahlung von S 840.278,63. Sie brachten vor, sie hätten der A***** KEG Geschäftsräume vermietet; das Bestandobjekt sei zwar am 26. 2. 1999 zurückgestellt worden, doch hafteten Benützungsentgelte für die Monate Mai 1998 bis Februar 1999 im Betrag von S 758.067,54 aus. Für diesen Betrag hafte die Beklagte ebenso wie für die Kosten der klageweisen Geltendmachung der ausständigen Mietzinse gegenüber der KEG im Ausmaß v... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z5
Rechtssatz: Schließt eine KEG einen Mietvertrag ab, dann ist diese Gesellschaft Partei des Bestandvertrags, nicht aber der persönlich haftende Gesellschafter der KEG. Auf letzteren findet § 49 Abs 2 Z 5 JN nicht Anwendung. Entscheidungstexte 1 Ob 328/99p Entscheidungstext OGH 14.01.2000 1 Ob 328/99p European Cas... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens bildet das Begehren der klagenden Partei, die beklagten Parteien zur ungeteilten Hand zu verpflichten, die Liegenschaften EZ 615, *****, sowie EZ 673, ***** binnen 14 Tagen von ihren Fahrnissen zu räumen und geräumt zu übergeben. Unstrittig ist der Kläger Eigentümer dieser beiden Liegenschaften, die er mit Kaufverträgen von den Masseverwaltern zweier Konkursverfahren erworben hatte. Ebenso unstrittig ist, dass der Zweitbeklagte persönlich ha... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Beschluss des Erstgerichtes vom 16. 12. 1993 geschieden. Dieser Ehe entstammen zwei minderjährige Kinder. Die Klägerin brachte in der am 2. 3. 1998 eingebrachten Klage vor, der Beklagte komme zwar an sich seiner Unterhaltspflicht für die Kinder durchaus nach, übe jedoch keinerlei Besuchsrecht aus. Durch dieses rechtswidrige und schuldhafte Verhalten seien ihr in den letzten drei Jahren Mehraufwendungen für Aufsichts... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte im Zuge der wegen Bezahlung des Mietzinses und Räumung des Mietgegenstandes geführten verbundenen Rechtsstreite gemäß § 33 Abs 2 und 3 MRG den Betrag des geschuldeten Mietzinses mit S 39.173,-- fest. Das Erstgericht stellte im Zuge der wegen Bezahlung des Mietzinses und Räumung des Mietgegenstandes geführten verbundenen Rechtsstreite gemäß Paragraph 33, Absatz 2 und 3 MRG den Betrag des geschuldeten Mietzinses mit S 39.173,-- fest. Das Re... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In die Zuständigkeit der Bezirksgerichte fallen gemäß § 49 Abs 2 Z 2 JN (idF des EherechtsänderungsG BGBl 1978/280) alle Streitigkeiten über den aus dem Gesetz gebührenden Unterhalt. Die Zuständigkeitsnorm wird in ständiger oberstgerichtlicher Judikatur im Einklang mit den Gesetzesmaterialien (RV 916 BlgNR 14. GP 23) weit ausgelegt (2 Ob 80/98y; 1 Ob 1/98y). Auch die Anfechtung eines Unterhaltsvergleiches ist eine Strei... mehr lesen...
Begründung: Mit Pachtvertrag vom 6./22. 2. 1995 verpachtete der Kläger die Gewerbeunternehmen "P*****" und "A*****" an die B***** GmbH & Co. Der Pachtvertrag enthält keine Bestimmungen über Mülllagerung oder Müllentsorgung. Die B***** GmbH & Co verpachtete den Gastgewerbebetrieb "P*****" mit Unterpachtvertrag vom 14. 3./8. 6. 1995 an die "P*****" ***** GmbH, deren Geschäftsführer der Beklagte ist. Zu Beginn des Pacht-(Unterpacht-)Verhältnisses war für die Pizzeria ein ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind geschiedene Ehegatten. Sie betrieben - auch noch nach der Ehescheidung - gemeinsam eine Privatzimmervermietung als bürgerlich-rechtliche Erwerbsgesellschaft, die schließlich von der Beklagten aus wichtigem Grund aufgekündigt wurde. Eine Aufteilung des Gesellschaftsvermögens steht noch aus. Der Kläger begehrte, die Beklagte schuldig zu erkennen, ihm den Zutritt und die ungestörte Benützung der Wiener Geschäftsräume zu gewähren sowie die erforderlichen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Hat das Rekursgericht den angefochtenen erstrichterlichen Beschluss zur Gänze bestätigt, ist jeglicher Revisionsrekurs bereits nach § 528 Abs 2 Z 2 ZPO (iVm § 171 KO) jedenfalls unzulässig, wenn der Ausnahmefall dieser Gesetzesstelle, nämlich Zurückweisung einer Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen nicht vorliegt (7 Ob 205/99v). Wohl bezeichnet der Justizausschussbericht (991 BlgNR 17 GP zu § 528 ZPO) die i... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Beklagten schuldig zu erkennen, die ihm gehörende Liegenschaft einschließlich aller darauf stehenden Baulichkeiten binnen 14 Tagen zu räumen. Er bewertete sein Begehren mit S 24.000,-. Er habe die Liegenschaft bis Juni 1997 mit seiner Ehefrau bewohnt. Die Erstbeklagte sei die außereheliche Tochter seiner Ehefrau, der Zweitbeklagte der Lebensgefährte der Erstbeklagten. Im Juni 1997 hätten sich die Beklagten mit der Bitte an den Kläger gewandt, v... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2ZPO §528 Abs2 Z2JN §49 Abs2 Z2aJN §49 Abs2 Z2bJN §49 Abs2 Z2c
Rechtssatz: Hat das Rekursgericht den angefochtenen erstrichterlichen Beschluss zur Gänze bestätigt, ist jeglicher Revisionsrekurs bereits nach § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig, wenn der Ausnahmefall dieser Gesetzesstelle (nämlich Zurückweisung einer Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen) hier nicht vorliegt. Für familienrechtliche Streitigk... mehr lesen...
Begründung: In der gegenständlichen Ehescheidungssache wurde die Ehe der Streitteile mit Urteil des Erstgerichtes vom 22. 8. 1996 (ON 53) aus dem Alleinverschulden der beklagten und widerklagenden Partei (im folgenden kurz: Beklagte) geschieden. In der vom damaligen (gewählten) Vertreter der Beklagten erhobenen Berufung wurde lediglich der Verschuldensausspruch bekämpft. Das Berufungsgericht bestätigte die bekämpfte Entscheidung mit Urteil vom 21. 5. 1997, wobei ausgesprochen wu... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2ZPO §528 Abs2 Z2JN §49 Abs2 Z2aJN §49 Abs2 Z2bJN §49 Abs2 Z2c
Rechtssatz: Hat das Rekursgericht den angefochtenen erstrichterlichen Beschluss zur Gänze bestätigt, ist jeglicher Revisionsrekurs bereits nach § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig, wenn der Ausnahmefall dieser Gesetzesstelle (nämlich Zurückweisung einer Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen) hier nicht vorliegt. Für familienrechtliche Streitigk... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2ZPO §528 Abs2 Z2JN §49 Abs2 Z2aJN §49 Abs2 Z2bJN §49 Abs2 Z2c
Rechtssatz: Hat das Rekursgericht den angefochtenen erstrichterlichen Beschluss zur Gänze bestätigt, ist jeglicher Revisionsrekurs bereits nach § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig, wenn der Ausnahmefall dieser Gesetzesstelle (nämlich Zurückweisung einer Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen) hier nicht vorliegt. Für familienrechtliche Streitigk... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2ZPO §528 Abs2 Z2JN §49 Abs2 Z2aJN §49 Abs2 Z2bJN §49 Abs2 Z2c
Rechtssatz: Hat das Rekursgericht den angefochtenen erstrichterlichen Beschluss zur Gänze bestätigt, ist jeglicher Revisionsrekurs bereits nach § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig, wenn der Ausnahmefall dieser Gesetzesstelle (nämlich Zurückweisung einer Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen) hier nicht vorliegt. Für familienrechtliche Streitigk... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Hat das Berufungsgericht - wie hier - über verbundene Rechtssachen gemeinsam entschieden, so ist das für die Zulässigkeit von Rechtsmitteln ohne Bedeutung (Kodek in Rechberger, Kommentar zur ZPO Rz 1 zu § 502 mN aus der Rsp). Soweit ist daher jede der verbundenen Streitsachen gesondert zu beurteilen. Hat das Berufungsgericht - wie hier - über verbundene Rechtssachen gemeinsam entschieden, so ist das für die Zulässigkeit v... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt als Liegenschaftseigentümerin mit der Behauptung, daß die Beklagten ohne Anspruchsgrundlage die Räumung verschiedener Räumlichkeiten im Haus der Klägerin und die Entfernung verschiedener um das Haus abgestellter Geräte verweigern, die Räumung und Entfernung. Die Beklagten beantragten die Abweisung des Klagebegehrens und wendeten Ersitzung des Eigentumsrechtes an den Räumen durch den Erstbeklagten sowie Einräumung einer Benutzungs- und Abstellbe... mehr lesen...
Begründung: Die gesondert belangten Beklagten der beiden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Räumungsverfahren werden im folgenden als Erstbeklagte und Zweitbeklagte bezeichnet. Miteigentümer einer Liegenschaft in Wien mit einem darauf errichteten Wohnhaus sind der Ehegatte der Erstbeklagten - dessen Miteigentumsanteil mit einem bücherlichen Fruchtgenußrecht belastet ist - und die Mutter der Zweitbeklagten zu je einem Drittel sowie die vier Kläger zu geringere... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte als Liegenschaftseigentümerin mit der Behauptung, daß die beklagte Partei in den Kellerräumlichkeiten verschiedene in der Klage bezeichnete Gegenstände titellos und widerrechtlich abgestellt habe, die Entfernung dieser Gegenstände und die geräumte Übergabe der Kellerräumlichkeit. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens und brachte unter anderem vor, als Mitmieter einer Wohnung in diesem Hause auch Mieter der Kellerräumlichkeit... mehr lesen...
Begründung: Der Bund gewährte der Tochter des unterhaltspflichtigen beklagten Vaters in der Zeit vom 1. 1. 1978 bis 31. 12. 1980 Unterhaltsvorschüsse nach § 4 Z 2 UVG idF BGBl 1977/403. Der Beklagte hat keinerlei Rückersatz geleistet. Der Bund gewährte der Tochter des unterhaltspflichtigen beklagten Vaters in der Zeit vom 1. 1. 1978 bis 31. 12. 1980 Unterhaltsvorschüsse nach Paragraph 4, Ziffer 2, UVG in der Fassung BGBl 1977/403. Der Beklagte hat keinerlei Rückersatz geleistet... mehr lesen...
Begründung: Das Land Niederösterreich als Sozialhilfeträger begehrte vom Beklagten S 57.600,-- als Rückersatz für die der Eveline C***** im Zeitraum vom 1. 1. 1995 bis 30. 6. 1996 gewährten Sozialhilfe. Der der Eveline C***** auf Grund des Scheidungsvergleiches gegen den Beklagten zustehende Unterhaltsanspruch sei gemäß § 43 NÖ SHG auf das Land Niederösterreich übergegangen. Das Land Niederösterreich als Sozialhilfeträger begehrte vom Beklagten S 57.600,-- als Rückersatz für di... mehr lesen...
Norm: ZPO idF WGN 1997 §528 Abs2 Z1 LJN §49 Abs2 Z2c
Rechtssatz: Unter familienrechtlichen Streitigkeiten im Sinne des § 49 Abs 2 Z 2c JN werden solche Streitigkeiten verstanden, die ohne das Eltern-Kind-Verhältnis gar nicht denkbar wären (Hier: Nicht die gegen die Großmutter gerichtete Klage des Vaters auf Unterlassung des Mithörens beziehungsweise Mitschneidens von Telefongesprächen zwischen Vater und Sohn). Entscheidungst... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung seines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches begehrt der Kläger von der Beklagten, der nicht sorgeberechtigten mütterlichen Großmutter seines Sohnes, es bis zur rechtskräftigen Erledigung des Rechtsstreites zu unterlassen, Telefongespräche zwischen dem mj. Armin P***** und der gefährdeten Partei mitzuhören bzw mitzuschneiden. Das Erstgericht wies den Sicherungsantrag ab. Das Rekursgericht erließ die begehrte einstweilige Verfügung und sprach aus,... mehr lesen...