I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Gesellschaft (im Folgenden: Beschwerdeführerin) hat weder ihren Sitz noch eine Betriebsstätte in Österreich. Sie stellte am 7. Dezember 1999 einen Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer für nicht im Inland ansässige Unternehmer betreffend ein "Fischkartenkontingent 1997 und 1998 für Gmundner Traun" (nach den in der 8. Richtlinie, 79/1072/EWG, vorgesehenen Regeln). Die Vorsteuerbeträge resultierten aus Rechnungen jeweils vom 2. Jänner 1999 einer ... mehr lesen...
Index: E1EE3L E09301000E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz59/04 EU - EWR
Norm: 11997E234 EG Art234;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art9 Abs2 lita;31979L1072 Umsatzsteuer-RL 08te;31986L0560 Umsatzsteuer-RL 13te;61981CJ0283 CILFIT und Lanificio di Gavardo VORAB;62002CJ0428 Fonden Marselisborg Lystbadehavn VORAB;ErstattungsV abziehbare Vorsteuern ausländischer Unternehmer 1995;UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §21 Abs9;UStG 1994 §3a Abs6;VwGG §38b ... mehr lesen...
Index: E1EE3L E09301000E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz59/04 EU - EWR
Norm: 11997E234 EG Art234;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art9 Abs2 lita;31979L1072 Umsatzsteuer-RL 08te;31986L0560 Umsatzsteuer-RL 13te;61981CJ0283 CILFIT und Lanificio di Gavardo VORAB;62002CJ0428 Fonden Marselisborg Lystbadehavn VORAB;ErstattungsV abziehbare Vorsteuern ausländischer Unternehmer 1995;UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §21 Abs9;UStG 1994 §3a Abs6;VwGG §38b ... mehr lesen...
I. 1. Beim Land Steiermark wurde hinsichtlich seiner Betriebe gewerblicher Art eine Buch- und Betriebsprüfung (§ 150 BAO) u. a. hinsichtlich der Umsatzsteuer für die Streitjahre 1994 bis 1996 durchgeführt. 1.1. Impfleistungen Im Rahmen dieser Betriebsprüfung beantragte das Land Steiermark u.a., "die in den Jahren 1994 bis 1996 mit 10 % versteuerten Umsätze aus Impfstoffen gem. § 6 Abs. 1 Z. 7 UStG steuerfrei zu halten" (Tz 66 des Prüferberichtes). Von diesem Antrag seien Ums... mehr lesen...
Im Bericht vom 17. Juni 1998 über eine abgabenbehördliche Prüfung u. a. betreffend Umsatzsteuer 1994 bis 1996 wird unter Tz 16 "Verkaufserlös Nutzungsrechte" ausgeführt, die Statuten des beschwerdeführenden Vereins seien am 29. November 1993 beschlossen und im November 1995 revidiert worden. Die Tätigkeit des Vereins sei nicht auf Gewinn ausgerichtet. Vereinszweck sei die Betreuung der Mitglieder bei der Nutzung ihrer Ferienwohnrechte in der Ferienanlage Hotel B. Eigentümerin und Erri... mehr lesen...
Im Bericht vom 17. Juni 1998 über eine abgabenbehördliche Prüfung u. a. betreffend Umsatzsteuer 1994 bis 1996 wird unter Tz 16 "Verkaufserlös Nutzungsrechte" ausgeführt, die Statuten des beschwerdeführenden Vereins seien am 29. November 1993 beschlossen und im November 1995 revidiert worden. Die Tätigkeit des Vereins sei nicht auf Gewinn ausgerichtet. Vereinszweck sei die Betreuung der Mitglieder bei der Nutzung ihrer Ferienwohnrechte in der Ferienanlage Hotel B. Eigentümerin und Erri... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/15/0145
Rechtssatz: Ob eine umsatzsteuerlich das Schicksal einer Hauptleistung teilende Nebenleistung vorliegt, ist auch nach dem Verhältnis zwischen Leistendem und Leistungsempfänger zu beurteilen (Hinweis E 17. September 1996, 93/14/0055). ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §4 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 unterliegen Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuerpflicht setzt einen Leistungsaustausch zwischen bestimmten Personen, also eine wechselseitige Abhängigkeit zwischen Leistung und ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/15/0145 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/14/0133 E 19. März 2002 RS 6(hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Eine unselbständige Nebenleistung ist dann anzunehmen, wenn sie im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng zus... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §21 Abs1;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/15/0145
Rechtssatz: Steuerobjekt der Umsatzsteuer ist die einzelne Leistung. Der Umfang der einzelnen Leistung ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu bestimmen. Ist eine Leistun... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §4 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 unterliegen Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuerpflicht setzt einen Leistungsaustausch zwischen bestimmten Personen, also eine wechselseitige Abhängigkeit zwischen Leistung und ... mehr lesen...
Die beschwerdeführenden Gesellschaften sind Speditionsunternehmen, die als Anmelder von eingangsabgabepflichtigen Waren zur Zahlung von Einfuhrumsatzsteuer verpflichtet wurden. Der Anmeldung lag folgender, im Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 8. Oktober 1999 gegen W.M., Geschäftsführer der S. GmbH, Zl. 11 d Vr 5673/99, Hv 3598/99, festgestellter Sachverhalt zu Grunde: "Mit Gesellschaftsvertrag vom 12.1.1996 ... gründete der Angeklagte gemeinsam mit seiner Gatti... mehr lesen...
Die beschwerdeführenden Gesellschaften sind Speditionsunternehmen, die als Anmelder von eingangsabgabepflichtigen Waren zur Zahlung von Einfuhrumsatzsteuer verpflichtet wurden. Der Anmeldung lag folgender, im Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 8. Oktober 1999 gegen W.M., Geschäftsführer der S. GmbH, Zl. 11 d Vr 5673/99, Hv 3598/99, festgestellter Sachverhalt zu Grunde: "Mit Gesellschaftsvertrag vom 12.1.1996 ... gründete der Angeklagte gemeinsam mit seiner Gatti... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §1 Abs1 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/16/0147
Rechtssatz: Der (Einfuhr)Umsatzsteuer unterliegt (jegliche) Einfuhr von Gegenständen, wenn der Gegenstand aus dem Drittlandsgebiet in das Inland gelangt (vgl. § 1 Abs. 1 Z 3 UStG 1994). Ob der Einfuhr ein bestimmtes Geschäft zu Grunde gelegen ist... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §1 Abs1 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/16/0147
Rechtssatz: Der (Einfuhr)Umsatzsteuer unterliegt (jegliche) Einfuhr von Gegenständen, wenn der Gegenstand aus dem Drittlandsgebiet in das Inland gelangt (vgl. § 1 Abs. 1 Z 3 UStG 1994). Ob der Einfuhr ein bestimmtes Geschäft zu Grunde gelegen ist... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, Geschäftsführer der G GmbH und selbständig tätiger Betriebspädagoge, erklärte in den Jahren 1987 bis 1993 u. a. Einnahmen aus der Beratung der M Austria GmbH, welche ihm im Wege der in Campione situierten BMC (1987 bis 1990) bzw. der in East Grinstead situierten ICM (1991 bis 1993) zugeflossen waren. Zur Geschäftsanbahnung mit der in der Kraftfahrzeugbranche tätigen M Austria GmbH gab der Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren an, deren Verkaufsleiter im J... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1;UStG 1972 §11 Abs14; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/15/0122 E 26. Februar 2004 RS 1
(hier nur erster Satz; die im vorliegenden Fall unbedenkliche
Zurechnung der Umsätze aus der Beratungstätigkeit an den
Beschwerdeführer führte bei ihm zur Steuerschuld gemäß § 1 Abs. 1
UStG 1972 auch dann, wenn die kraft Rechnungslegung geschuldete
Umsatzsteuer bereits entrichtet worden war.... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der T GmbH, die seit Juni 1998 auf einer von Erich T. gepachteten Liegenschaft eine Tischlerei betrieb. Im Oktober und November 1998 zerstörten Brände große Teile der gepachteten Produktions- und Lagerhallen. Die Wiederherstellung der beschädigten Gebäude erfolgte durch die T GmbH, die sich ihrerseits zum einen Fremdfirmen bediente, zum anderen auch selbst umfangreiche Eigenleistungen erbrachte. Entsprechend dem Bauf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der T GmbH, die seit Juni 1998 auf einer von Erich T. gepachteten Liegenschaft eine Tischlerei betrieb. Im Oktober und November 1998 zerstörten Brände große Teile der gepachteten Produktions- und Lagerhallen. Die Wiederherstellung der beschädigten Gebäude erfolgte durch die T GmbH, die sich ihrerseits zum einen Fremdfirmen bediente, zum anderen auch selbst umfangreiche Eigenleistungen erbrachte. Entsprechend dem Bauf... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art2;61993CJ0016 Tolsma VORAB;UStG 1994 §1 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/15/0088 E 18. März 2004 RS 1 Stammrechtssatz Eine Dienstleistung wird nur dann im Sinne von Artikel 2 Nr. 1 (der 6. Richtlinie) gegen Entgelt erbracht und ist somit steuerpflichtig, wenn zwischen Leistendem und dem Leistungsempfänger ein Rec... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art2;61993CJ0016 Tolsma VORAB;UStG 1994 §1 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/15/0088 E 18. März 2004 RS 1 Stammrechtssatz Eine Dienstleistung wird nur dann im Sinne von Artikel 2 Nr. 1 (der 6. Richtlinie) gegen Entgelt erbracht und ist somit steuerpflichtig, wenn zwischen Leistendem und dem Leistungsempfänger ein Rec... mehr lesen...
Satzungsgemäßer Zweck der beschwerdeführenden Genossenschaft, einer Wassergenossenschaft nach § 73 ff Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), der Rechtspersönlichkeit als Körperschaft des öffentlichen Rechtes zukommt (§ 74 Abs. 2 WRG 1959), ist die Erhaltung einer Abwasseranlage in der Siedlung "Am Waldgrund". Ihre Satzungen wurden 1975 durch Bescheid der Wasserrechtsbehörde genehmigt. Ihre Mitglieder sind die jeweiligen Eigentümer der an die Abwasseranlage angeschlossenen oder in Hinkunf... mehr lesen...
Satzungsgemäßer Zweck der beschwerdeführenden Genossenschaft, einer Wassergenossenschaft nach § 73 ff Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), der Rechtspersönlichkeit als Körperschaft des öffentlichen Rechtes zukommt (§ 74 Abs. 2 WRG 1959), ist die Erhaltung einer Abwasseranlage in der Siedlung "Am Waldgrund". Ihre Satzungen wurden 1975 durch Bescheid der Wasserrechtsbehörde genehmigt. Ihre Mitglieder sind die jeweiligen Eigentümer der an die Abwasseranlage angeschlossenen oder in Hinkunf... mehr lesen...
Index: E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 62000CJ0174 Kennemer Golf VORAB;UStG 1994 §1 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Für die Beurteilung eines Leistungsaustausches zwischen einer Vereinigung und ihren Mitgliedern ist nicht entscheidend, ob die Mitglieder die mit dem Mitgliedsbeitrag verbundenen Vorteile auch tatsächlich nutzen [Hinweis Urteil des EuGH vom 21. März 2002, Rs. C-174/00 ("Kennemer Golf & Country Club")]. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §21;UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §10; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/14/0133 E 19. März 2002 RS 5(hier ohne den dritten Satz) Stammrechtssatz Steuerobjekt der Umsatzsteuer ist die einzelne Leistung. Der Umfang der einzelnen Leistung ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu bestimmen. Dem Grundsatz der Unteilbarkeit w... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §1 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/14/0133 E 19. März 2002 RS 6 Stammrechtssatz Eine unselbständige Nebenleistung ist dann anzunehmen, wenn sie im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng zusammenhängt und in ihrem Gefolge üblicherweise vorkommt. Das ist zu bejahen, wenn die Leistung die Hauptleistung ermöglicht, abrundet oder ergänzt. ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §10 Abs2 Z13;
Rechtssatz: Da die Ableitung von Abwässern erst durch die Errichtung, Erhaltung bzw. Anpassung an den gesetzlich vorgeschriebenen technischen Stand der Kanalanlage ermöglicht wird, sind die dafür zu entrichtenden Baukostenbeiträge und Anschlussgebühren als unselbstständige Nebenleistung anzusehen (Hinweis E 19. März 2002, 97/14/0133... mehr lesen...
Index: E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 62000CJ0174 Kennemer Golf VORAB;UStG 1994 §1 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Für die Beurteilung eines Leistungsaustausches zwischen einer Vereinigung und ihren Mitgliedern ist nicht entscheidend, ob die Mitglieder die mit dem Mitgliedsbeitrag verbundenen Vorteile auch tatsächlich nutzen [Hinweis Urteil des EuGH vom 21. März 2002, Rs. C-174/00 ("Kennemer Golf & Country Club")]. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §21;UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §10; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/14/0133 E 19. März 2002 RS 5(hier ohne den dritten Satz) Stammrechtssatz Steuerobjekt der Umsatzsteuer ist die einzelne Leistung. Der Umfang der einzelnen Leistung ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu bestimmen. Dem Grundsatz der Unteilbarkeit w... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §1 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/14/0133 E 19. März 2002 RS 6 Stammrechtssatz Eine unselbständige Nebenleistung ist dann anzunehmen, wenn sie im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng zusammenhängt und in ihrem Gefolge üblicherweise vorkommt. Das ist zu bejahen, wenn die Leistung die Hauptleistung ermöglicht, abrundet oder ergänzt. ... mehr lesen...