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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §1 Abs1 Z1;Rechtssatz
Da die Ableitung von Abwässern erst durch die Errichtung, Erhaltung bzw. Anpassung an den gesetzlich vorgeschriebenen technischen Stand der Kanalanlage ermöglicht wird, sind die dafür zu entrichtenden Baukostenbeiträge und Anschlussgebühren als unselbstständige Nebenleistung anzusehen (Hinweis E 19. März 2002, 97/14/0133).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000150140.X05Im RIS seit
05.08.2004Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013