Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1WRG 1959 §38 Abs1WRG 1959 §38 Abs2 lita
Rechtssatz: Nach § 38 Abs. 2 lit. a WRG 1959 bedürfen bei den nicht zur Schiff- oder Floßfahrt benutzten Gewässerstrecken Drahtüberspannungen in mehr als drei Metern lichter Höhe über dem höchsten Hochwasserspiegel keiner Bewilligung nach § 38 Abs. 1 legcit., wenn die Stützen der Drahtüberspann... mehr lesen...
Mit einer am 11. Dezember 1990 bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen (BH) eingelangten Eingabe einer Wassergenossenschaft wurde die BH darauf aufmerksam gemacht, daß sich im Hochwasserabflußbereich des S.-Baches quer durch dessen Graben auf der Liegenschaft der Beschwerdeführer ein Zaun befinde, der im Falle eines Hochwassers dessen gefahrlosen Abfluß hindern würde, sodaß die darunterliegende Ortschaft einer zusätzlichen Gefahr ausgesetzt wäre. Überdies versperre dieser Zaun der ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §38 Abs2 litb;
Rechtssatz: Die Möglichkeit der Beurteilung eines Maschendrahtzauns als bewilligungsfrei in "analoger Anwendung" der Bestimmung des § 38 Abs 2 lit b WRG 1959 besteht nicht. Die in dieser Vorschrift statuierte Ausnahme von der generellen Bewilligungspflicht nach § 38 Abs 1 WRG 1959 ist auf die dort... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. März 1985 verpflichtete die Bezirkshauptmannschaft Tulln (BH) die erstmitbeteiligte Partei und deren Ehegatten gemäß § 38 Abs. 2 lit. b WRG 1959, mehrere Maßnahmen zum Zweck der Sanierung an der Zufahrtsbrücke über das Grundstück Nr. 478/1 (H.-Bach), KG. St. A., zu ihrem Grundstück Nr. 25, KG. St. A., vorzunehmen. Gegen diesen Bescheid erhoben die erstmitbeteiligte Partei und ihr Ehegatte Berufung an den Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) und stellten in... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §297;ABGB §417;ABGB §418;ABGB §435;WRG 1959 §38 Abs2 litb;
Rechtssatz: Ein Superädifikat, das die Anwendung des § 418 ABGB ausschließen würde (Hinweis Spielbüchler in Rummel, Kommentar zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch/2, Randziffer 2 zu § 417 ABGB), setzt das Fehlen der Absicht dauernder Belassung voraus. Diese Absich... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12;WRG 1959 §38 Abs2 litb;
Rechtssatz: Bei einer Wirtschaftsbrücke, die keiner Bewilligung nach § 38 Abs 2 lit b WRG 1959 bedarf, ist für die Interpretation, wer Verpflichteter nach § 38 Abs 2 lit b zweiter Teilsatz legcit sein könnte, aufgrund des § 12 Abs 2 legcit nichts zu gewinnen. § 12 legcit regelt nämlich, wie aus dessen Überschrift und auch aus dessen Abs 1 z... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §38 Abs2 litb;WRG 1959 §50;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber läßt in § 38 Abs 2 lit b zweiter Teilsatz WRG 1959 offen, an wen ein derartiger wasserpolizeilicher Auftrag zu ergehen hat. Eine Anwendung des § 50 WRG hinsichtlich der in Pflicht zu nehmenden Personen scheidet jedoch aus, da diese Bestimmung nur auf "Wasserbenutzungsanlagen" und nach Abs 6 legcit auch auf alle "... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §297;ABGB §416;ABGB §418;WRG 1959 §38 Abs2 litb;
Rechtssatz: Ausführungen zum außerbücherlichen Eigentumserwerb des Bauführers nach § 418 Satz 3 ABGB an einer 1910 umgebauten, über ein fremdes Grundstück (hier: einen Bach) führenden Wirtschaftsbrücke, die keiner Bewilligung nach § 38 Abs 2 lit b WRG 1959 bedarf (hier: Selbst... mehr lesen...
I 1. In einem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren hatte die Bezirkshauptmannschaft Tulln (BH) als Wasserrechtsbehörde erster Instanz unter dem Datum 7.März 1985 einen auf § 38 Abs. 2 lit. b WRG 1959 gestützten Bescheid erlassen, mit dem die nunmehrigen Beschwerdeführer verpflichtet worden waren, "an der Zufahrtsbrücke über das Grundstück 478/1 KG A, zu ihrem Grundstück 25, KG A, binnen zwei Monaten nach Rechtskraft dieses Bescheides" eine Reihe von Maßnahmen durchzuführen. Unter ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 lita;WRG 1959 §38 Abs2 litb;
Rechtssatz: Parteistellung im Verfahren, in dem die Beh einen Auftrag nach § 38 Abs 2 lit b WRG zu erlassen beabsichtigt, kommt jedenfalls der Person zu, von der die Behörde begründeterweise annimmt, sie komme als Eigentümer der genannten Anlagen in Betracht. European Case ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs2;WRG 1959 §38 Abs2 litb;
Rechtssatz: Die durch einen verfahrensrechtlichen Bescheid nach § 66 Abs 2 AVG bedingte Notwendigkeit eines fortgesetzten Verfahrens bedeutet nicht, daß damit die Einheit des (aus zwei Rechtsgängen bestehenden) Verwaltungsverfahrens verloren ginge. Der Gegenstand des Verfahrens ist ungeachtet des dazwischentretende... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs2;AVG §73 Abs2;AVG §8;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §38 Abs2;
Rechtssatz: Hat die Unterlassung der Klärung der Frage der Eigentumsverhältnisse (hier: an einer Brücke) bzgl einer im Instanzenzug aufgehobenen wasserpolizeilichen Anordnung gemäß § 38 Abs 2 WRG (hier: Sanierung einer Brücke) bewirkt, dass die Angelegenheit ... mehr lesen...