Entscheidungen zu § 9 Abs. 1 MilStG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-14 von 14

TE OGH 1984/10/30 10Os83/84

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Siegfried A (A.) des Verbrechens der Desertion nach § 9 Abs 1 MilStG und (B.) des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, bis zu seiner Festnahme am 19.September 1983 (zu A.) ab dem 22.April desselben Jahres in Zwölfaxing als 'freiwillig verpflichteter Grundwehrdiener' (gemeint: als Gefreiter im verlängerten Präsenzdienst) der NTIKp/PzStbB 9 seiner Truppe ferngeblieb... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.10.1984

RS OGH 1984/10/30 10Os83/84

Norm: MilStG §9 Abs1
Rechtssatz: Die Dauer des (noch) zu leistenden Wehrdienstes und die tatsächliche Länge des Zeitraums, in dessen Verlauf sich der Täter dem Dienst entzieht, ist für die Tatbestandsverwirklichung nicht von Belang; insoweit genügt es, wenn sich bei der Tatbildverwirklichung der Vorsatz des Täters darauf erstreckt, sich dem Dienst im Bundesheer für immer zu entziehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.10.1984

TE OGH 1984/1/10 10Os199/83

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Horst A des Verbrechens der Desertion nach § 9 Abs 1 MilStG schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er sich als Wehrmann der 1. Ausbildungskompanie des Landwehrstammregiments 55 in St.Michael in der Obersteiermark dem Dienst im Bundesheer für immer zu entziehen suchte, indem er in der Zeit vom 15. März 1983 bis zu seiner Verhaftung am 7. Juli 1983 durch die Militärstreife vorsätzlich seiner Truppe fernblieb. Rechtliche Beurt... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.01.1984

TE OGH 1980/3/25 9Os29/80

Gründe: Das Schöffengericht erkannte den am 22. Jänner 1958 geborenen Präsenzdiener Othmar A des Verbrechens der Desertion nach § 9 Abs. 1 MilStG. schuldig, weil er (zunächst) vom 18. Mai 1979 bis 22. Mai 1979 und (sodann) vom 5. Juni 1979 bis zu seiner Festnahme am 19. August 1979 seiner Truppe vorsätzlich ferngeblieben war und sich auf diese Weise dem Dienst im Bundesheer für immer zu entziehen versuchte. Es nahm u.a. als erwiesen an, daß sich der Angeklagte, gegen den wegen finan... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.03.1980

RS OGH 1980/3/25 9Os29/80, 10Os199/83

Norm: MilStG §9 Abs1
Rechtssatz: Das Tatbestandsmerkmal "für immer" ist im Hinblick auf seinen Bezug zu einer konkreten Dienstpflicht nicht im Sinne von "ewig" zu verstehen. Es genügt in der Regel vielmehr, daß der zukünftige Zeitpunkt der Rückkehr weder bestimmt noch bestimmbar ist, oder daß die beabsichtigte Entweichungsdauer vom Täter so bemessen wird, daß dadurch der Zweck der konkreten Dienstpflicht unter Umständen sogar gänzlich vereitelt... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.03.1980

TE OGH 1979/1/9 9Os186/78

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.Oktober 1958 geborene Hilfsarbeiter Johann A 1./ des Verbrechens der Desertion nach § 9 Abs 1 MilStG, 2./ des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB und 3./ des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Inhaltlich des Schuldspruchs hat er zu 1./ dadurch, daß er ab 25. Juni 1978 seiner Truppe (Jägerbataillon 22 in Absam) ferngeblieben ist, sich dem Dienst im Bundesheer für immer zu entziehen gesu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.01.1979

RS OGH 1979/1/9 9Os186/78

Norm: MilStG §9 Abs1
Rechtssatz: "Für immer": wenn der zukünftige Zeitpunkt weder bestimmt noch (wenigstens) bestimmbar ist. Entscheidungstexte 9 Os 186/78 Entscheidungstext OGH 09.01.1979 9 Os 186/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0087201 Dokumentnummer JJR_19790109_OGH000... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.01.1979

RS OGH 1979/1/9 9Os186/78, 9Os64/81

Norm: MilStG §9 Abs1
Rechtssatz: § 9 Abs 1 MilStG ist ein Dauerdelikt; daher wird eine zunächst unerlaubte Abwesenheit durch Hinzutritt des im § 9 Abs 1 MilStG umschriebenen Vorsatzes zur Desertion. Entscheidungstexte 9 Os 186/78 Entscheidungstext OGH 09.01.1979 9 Os 186/78 9 Os 64/81 Entscheidungstext OGH 05.05.1981 9 Os... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.01.1979

RS OGH 1978/4/26 10Os47/78

Norm: MilStG §9 Abs1
Rechtssatz: Desertion verlangt auch räumliche Trennung (= Entfernung) vom Dienstort. Entscheidungstexte 10 Os 47/78 Entscheidungstext OGH 26.04.1978 10 Os 47/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0087182 Dokumentnummer JJR_19780426_OGH0002_0100OS00047_780000... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.04.1978

RS OGH 1978/2/8 10Os212/77, 9Os186/78

Norm: MilStG §9 Abs1
Rechtssatz: § 9 Abs 1 MilStG erfaßt nicht nur die mit der unerlaubten Entfernung beim Täter vorhandene und die während der Abwesenheit hinzutretende innere und endgültige Lösung, sondern auch alle jene Abwesenheiten, bei denen der Täter die Erfüllung seiner Dienstpflicht von Anfang an (innerlich) abgelehnt hat und deshalb ab seiner Entfernung rückkehrsunwillig ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.02.1978

RS OGH 1978/1/16 12Os184/77

Norm: MilStG §9 Abs1StGB §33 Z1
Rechtssatz: "Lange Abwesenheit" eines Deserteurs von der Truppe bildet beim ersten Deliktsfall des § 9 Abs 1 MilStG keinen Erschwerungsgrund, weil eine Entziehung der Dienstleistung im Bundesheer "für immer" Tatbestandserfordernis ist. Entscheidungstexte 12 Os 184/77 Entscheidungstext OGH 16.01.1978 12 Os 184/77 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.01.1978

RS OGH 1976/1/23 11Os150/75

Norm: MilStG §9 Abs1
Rechtssatz: Die nachträgliche - vorzeitige - Entlassung aus dem Grundwehrdienst wegen behaupteter (oder tatsächlich gegebener) Homosexualität bildet keinen Rechtfertigungsgrund für eine - wenn auch unter diesen Motivationen - erfolgte Desertion, aber auch keinen Milderungsumstand. Entscheidungstexte 11 Os 150/75 Entscheidungstext OGH 23.01.1976 11 Os 150/75 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.01.1976

RS OGH 1972/4/27 13Os42/72 (13Os43/72), 11Os150/75, 10Os195/77, 9Os29/80, 9Os85/80

Norm: MilStG §8MilStG §9 Abs1WehrG §2 Abs1 litaWehrG §2 Abs1 litb
Rechtssatz: Das Verbrechen nach § 9 Abs 1 MilStG unterscheidet sich von der Übertretung bzw dem Verbrechen nach § 8 MilStG primär durch ein auf der subjektiven Tatseite gelegenes qualitatives Moment; während sich der Täter bei § 8 MilStG lediglich vorübergehend und rein äußerlich von seiner Truppe trennt, löst sich der Deserteur innerlich und endgültig (für immer bzw für die Daue... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.04.1972

RS OGH 1972/4/27 13Os42/72 (13Os43/72), 10Os195/77, 9Os85/80

Norm: MilStG §9 Abs1
Rechtssatz: Die innere Loslösung des Deserteurs vom Bundesheer kann aus dem Gesamtverhalten des Täters erschlossen werden (Foregger-Serini 69). Entscheidungstexte 13 Os 42/72 Entscheidungstext OGH 27.04.1972 13 Os 42/72 Veröff: EvBl 1972/313 S 584 = RZ 1972,167 10 Os 195/77 Entscheidungstext OGH 01.02.19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.04.1972

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