Entscheidungen zu § 49 Abs. 1 VStG

Unabhängige Verwaltungssenate

81 Dokumente

Entscheidungen 61-81 von 81

RS UVS Kärnten 1995/01/10 KUVS-1794/1/94

Rechtssatz: Voraussetzung für die Zurückweisung eines Rechtsmittels als verspätet ist allein die Versäumung der Rechtsmittelfrist und nicht auch ein Verschulden der Partei an der Versäumung (vgl das Erkenntnis des VwGH vom 11.7.1988, Zahl: 88/10/0113). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.01.1995

RS UVS Kärnten 1995/01/10 KUVS-2011/1/94

Rechtssatz: Kann der Beschuldigte unter Beweis stellen, daß er durch Telefax rechtzeitig einen Einspruch an die erstinstanzliche Behörde übermittelte, so kann die Festellung der erstinstanzlichen Behörde ..."daß das entsprechende Schriftstück trotz "intensiver Suche" bei der Behörde nicht vorgefunden werden konnte und der Umstand, daß zwischenzeitig auch die Aufzeichnungen über eingelangte Telefax-Schriftstücke nicht mehr existieren ..." den Berufungswerber nicht zum Nachteil gereichen (Be... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.01.1995

RS UVS Kärnten 1995/01/05 KUVS-1719/3/94

Rechtssatz: Bei der im § 49 Abs 1 VStG festgelegten zweiwöchigen Einspruchsfrist handelt es sich um eine gesetzliche Frist, die weder durch die belangte Behörde, noch durch die Berufungsbehörde erstreckt werden darf. Die Überprüfungsbefugnis der Berufungsbehörde bei einer Verspätungsentscheidung erstreckt sich lediglich darauf, ob die belangte Behörde zutreffenderweise von der Verspätung des Einspruches ausgehen durfte. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem im Einspruch oder in der B... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 05.01.1995

RS UVS Steiermark 1994/11/22 30.15-239/94

Rechtssatz: Die Verweigerung der Entgegennahme eines der Behörde überreichten Schriftstückes bewirkt, daß das Anbringen nicht bei der Behörde eingelangt ist. Dasselbe gilt für die behauptete Verweigerung der Protokollierung des mündlichen Einspruches (VwGH 18.10.1989, 89/20/0150) und der mündlichen Berufung. Schlagworte Arbeits- und Sozialrecht Fristberechnung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 22.11.1994

RS UVS Steiermark 1994/09/19 30.13-168/94

Rechtssatz: Ein Einspruch des Beschuldigten (er wurde als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer gleichnamigen GesmbH bestraft) ist nach § 37 AVG trotz der Verwendung des Wortes - ich - nicht anzunehmen, wenn Briefpapier und Firmenstampiglie der GmbH verwendet werden, die unleserliche Unterschrift laut Unterschriftenvergleich nicht vom Beschuldigten stammt, und wenn der Beschuldigte den Unterfertigten des Einspruches trotz wiederholter Aufforderung nicht bekanntgegeben hat. Schlagwor... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 19.09.1994

RS UVS Steiermark 1994/08/18 30.10-65/94

Rechtssatz: Ein Einspruch nach § 49 Abs 1 VStG liegt nicht vor, wenn in einem Schreiben ...die Übertragung der Angelegenheit mit sofortiger Wirkung an unseren Anwalt... bekanntgegeben wird. Daraus ist nämlich nicht erkennbar, daß die Behörde Verfahrensschritte im Sinne des § 49 Abs 2 VStG unternehmen sollte. Schlagworte Straßenverkehrsordnung Verwaltungsstrafrecht mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 18.08.1994

RS UVS Kärnten 1994/04/28 KUVS-1957/13/93

Rechtssatz: Sind auf einem den Einspruch gegen eine Strafverfügung enthaltenden Kouvert zwei Poststempel angebracht, kann mittels kriminaltechnischer Untersuchung das Datum des Poststempels ermittelt werden und macht diese Untersuchung vollen Beweis über das Aufgabedatum des Kouverts. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 28.04.1994

RS UVS Oberösterreich 1994/02/07 VwSen-101023/4/Weg/Ri

Rechtssatz: Unzulässigkeit eines - hier: als Einspruch bezeichneten - Rechtsmittels gegen eine Organstrafverfügung. Vorzeitiger Einspruch gegen eine noch gar nicht erlassene Strafverfügung bewirkt keine Rechtzeitigkeit dieses Rechtsmittels nach tatsächlicher Erlassung der Strafverfügung. Abweisung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 07.02.1994

RS UVS Kärnten 1993/08/16 KUVS-493/1/93

Rechtssatz: Ist der Einspruch gegen eine Strafverfügung verspätet, so ist die Strafverfügung nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig und es ist der Erstbehörde verwehrt, ein Strafverfahren einzuleiten und neuerlich ein Straferkenntnis gegen den Beschuldigten zu fällen. Wird gegen den Bescheid, der durch Zurückweisung über einen verspätet eingebrachten Einspruch abspricht, Berufung erhoben, so ist Gegenstand des Berufungsverfahrens nur noch die Frage, ob die Zurückweisung des Einspruc... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 16.08.1993

RS UVS Kärnten 1993/03/04 KUVS-1034/3/92

Rechtssatz: Wird gegen den Beschuldigten als Dienstnehmer einer Ges.m.b.H. eine Strafverfügung erlassen, erhebt gegen diese Strafverfügung die Ges.m.b.H. Einspruch wird dieser Einspruch durch die erstinstanzliche Behörde zurückgewiesen und erhebt gegen diesen Zurückweisungsbeschluß wiederum der Beschuldigte Berufung, so ist diese als unzulässig durch den Unabhängigen Verwaltungssenat zurückzuweisen, weil Adressat des Zurückweisungsbeschlusses gegen den durch den Beschuldigten die Berufung ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 04.03.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/02/02 Senat-MI-92-005

Der Berufungswerber wurde mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft xx vom 26. Juli 1991, Zl 3-    -91, wegen einer Übertretung nach der StVO 1960 mit einer Geldstrafe von S 1.500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) bestraft. Dieser Bescheid wurde dem Berufungswerber am 2. August 1991 ordnungsgemäß zugestellt.   Gegen diese Strafverfügung erhob der Beschuldigte schriftlichen Einspruch, welche laut Datum des Poststempels am 19. August 1991 (und somit erst nach Ablauf der zweiwöchigen... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 02.02.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/02/02 Senat-MI-92-005

Rechtssatz: Wird ein Schriftstück (hier: Rechtsmittel) erst nach der letzten Leerung des Postkastens eingeworfen, dann gilt es nicht mehr als an diesem Tag aufgegeben. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 02.02.1993

RS UVS Kärnten 1993/01/14 KUVS-1280/1/92

Rechtssatz: Ein Einspruch gegen die Strafverfügung kann telefonisch nicht eingebracht werden, wenn aus der Rechtsmittelbelehrung dies nicht ausdrücklich hervorgeht. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.01.1993

RS UVS Kärnten 1992/10/20 KUVS-1022-1026/1/92

Rechtssatz: Ist der Einspruch gegen eine Strafverfügung verspätet, so ist die Strafverfügung mit Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig und es ist der Erstbehörde verwehrt, ein Strafverfahren einzuleiten und neuerlich ein Straferkenntnis gegen den Beschuldigten zu fällen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.10.1992

RS UVS Salzburg 1992/05/06 3/305/4-92

Rechtssatz: Wurde gegen eine Strafverfügung erst nach Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist ein Einspruch erhoben, trotzdem das Strafverfahren in erster Instanz fortgeführt und mit Straferkenntnis abgeschlossen worden ist, so ist aufgrund einer dagegen erhobenen Berufung das Straferkenntnis gemäß § 49 Abs 1 und 2 VStG aufzuheben, da eine Verletzung des Rechtsgrundsatzes "ne bis in idem" aufgrund der Rechtskraft der Strafverfügung vorliegt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 06.05.1992

RS UVS Kärnten 1992/02/14 KUVS-3/3/92

Rechtssatz: War eine Partei nicht regelmäßig zum Zeitpunkt der Zustellung an der Abgabestelle anwesend, dann ist bei Prüfung der Rechtzeitigkeit einer Verfahrenshandlung nicht nur vom Tag der Rückkehr an die Abgabestelle auszugehen, sondern auch zu prüfen, ob die hinterlegte Sendung vom Empfänger behoben werden konnte. Die Rückkehr des Empfängers an die Abgabestelle allein genügt nicht. Wird die Zustellung des Zustellstückes am 29.10. erfolglos versucht und in der Folge das zuzustellende S... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.02.1992

RS UVS Kärnten 1992/02/10 KUVS-57/1/91

Rechtssatz: Die Verspätung des Einspruches gegen die Strafverfügung ist in jeder Lage des Verfahrens (bis zur Rechtskraft des Straferkenntnisses) wahrzunehmen. Wenn die Behörde erster Instanz trotz der verspäteten Einbringung des Einspruchs gegen eine Strafverfügung ein Straferkenntnis fällt, hat die Berufungsbehörde auf den Inhalt der gegen das Straferkenntnis eingebrachten Berufung nicht einzugehen, sondern das Straferkenntnis als mit der Rechtskraft der Strafverfügung unvereinbar aufzuh... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.02.1992

TE UVS Niederösterreich 1991/08/30 Senat-WM-91-024

Mit Strafverfügung des Magistrates xx vom 5. Juni 1991, Zl xx, wurde über den Berufungswerber eine Geldstrafe in der Höhe von S 300,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 12 Stunden) wegen Übertretung des §6 Abs1 lita des NÖ Kurzparkzonenabgabegesetzes, LGBl Nr 3706, verhängt. Die Strafverfügung wurde vom Berufungswerber nachweislich am 19. Juni 1991 eigenhändig übernommen. Wie der Rechtsmittelbelehrung dieser Strafverfügung zu entnehmen ist, konnte dagegen "innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Zustel... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 30.08.1991

RS UVS Niederösterreich 1991/08/30 Senat-WM-91-024

Rechtssatz: Ein telefonischer Einspruch ist rechtlich unerheblich, da §49 Abs1 VStG zusätzlich zu der Bestimmung des §13 Abs2 AVG, wonach Rechtsmittel schriftlich einzubringen sind, für die Einbringung eines Einspruches zwar Mündlichkeit vorsieht, die telefonische Einbringung aber nicht unter "Mündlichkeit" subsumiert werden kann, weil §13 Abs1 AVG eindeutig zwischen mündlichen und telefonischen Anbringen unterscheidet. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 30.08.1991

RS UVS Salzburg 1991/08/21 3/131/1-1991

Rechtssatz: Ein Einspruch gegen eine Strafverfügung kann auch mündlich, nicht jedoch fernmündlich erhoben werden. Schlagworte Strafverfügung; Einspruch mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 21.08.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/07/16 VwSen-100052/1/Gf/Kf

Beachte Verweis auf VfGH vom 12.6.1990, B 162/90; VfGH vom 28.2.1991, B 78/1991; VwSlg 11682 A/1985 Rechtssatz: Verwaltungssenate: Keine sachliche Zuständigkeit zur Entscheidung über Berufungen gegen Bescheide, mit denen ein Einspruch gegen eine Strafverfügung als verspätet zurückgewiesen wird. UVS keine Verwaltungsbehörden, sondern Verfassungsorgane sui generis in den Ländern und Tribunale i.S.d. Art6 MRK; Lösung von Kompetenzkonflikten zwischen das AVG anzuwenden habenden Organen i... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 16.07.1991

Entscheidungen 61-81 von 81

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