Norm: StPO §283 Abs2 DStPO §290 Abs1StPO §295 Abs1StPO §369
Rechtssatz: Keine amtswegige Berücksichtigung von Berufungsgründen gemäß § 295 Abs 1 zweiter Satz StPO, welche die Privatbeteiligtenansprüche betreffen. Entscheidungstexte 12 Os 74/77 Entscheidungstext OGH 08.09.1977 12 Os 74/77 9 Os 96/79 Entscheidungstext OGH 20.11.1979 9 O... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19StPO §294 Abs2StPO §295 Abs1
Rechtssatz: Da der Wertersatz gemäß § 19 FinStrG nF eine Strafe ist, wird er vom allgemein gehaltenen Antrag auf Strafermässigung ergriffen. Entscheidungstexte 9 Os 137/76 Entscheidungstext OGH 09.12.1976 9 Os 137/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0086109... mehr lesen...
Norm: StPO §295 Abs1
Rechtssatz: Berufung (nur) des Staatsanwaltes wegen Anwendung des BedVG - Ausschaltung dieses Ausspruches unter gleichzeitiger Herabsetzung der verhängten Freiheitsstrafe gemäß § 295 Abs 1 StPO. Entscheidungstexte 13 Os 51/75 Entscheidungstext OGH 19.06.1975 13 Os 51/75 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: StPO §295 Abs1
Rechtssatz: § 295 Abs 1 zweiter Satz StPO berechtigt - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nach dieser Gesetzesstelle - nicht nur zur Herabsetzung des Strafmaßes, sondern zu jedweder Milderung des Strafübels (RZ 1970,166), somit auch zur Gewährung der bedingten Strafnachsicht (in Ansehung eines Angeklagten, der entweder überhaupt oder in dieser Richtung eine Berufung nicht erhoben hat). Entscheid... mehr lesen...
Norm: StPO §295 Abs1
Rechtssatz: § 295 Abs 1 StPO ist analog auch bei Nichtanrechnung der Untersuchungshaft anzuwenden. Entscheidungstexte 13 Os 151/73 Entscheidungstext OGH 20.12.1973 13 Os 151/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0100384 Dokumentnummer JJR_19731220_OGH0002_0130O... mehr lesen...
Norm: StPO §295 Abs1
Rechtssatz: § 295 Abs 1 StPO gilt auch bei Überbewertung des Unrechtsgehaltes der Tat. Entscheidungstexte 13 Os 123/73 Entscheidungstext OGH 29.11.1973 13 Os 123/73 Veröff: RZ 1974/65 S 104 13 Os 30/74 Entscheidungstext OGH 04.04.1974 13 Os 30/74 13 Os 51/75 ... mehr lesen...
Norm: StPO §294 Abs4StPO §295 Abs1
Rechtssatz: Zurückweisung der Berufung, wenn mit ihr eine Erhöhung der Strafe nur deshalb begehrt wird, weil der Freispruch nach Ansicht der Staatsanwalt in einem der angeklagten Fakten nicht zu Recht erfolgte und dieser daher mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten wurde. Im Falle der Verurteilung hinsichtlich des mit Nichtigkeitsbeschwerde aufgegriffenen Anklagefaktums müßte es zu einer Neubemessung der Straf... mehr lesen...
Norm: StPO §295 Abs1StPO §369
Rechtssatz: Die (zu Lasten der Rechtssicherheit) die Rechtskraft durchbrechende Bestimmung des § 295 Abs 1, zweiter Satz, StPO (das sogenannte beneficium cohaesionis) ist ausdrücklich auf die Herabsetzung einer Strafe, mithin auf die Milderung der strafrechtlichen Unrechtsfolgen, eingeschränkt und bietet für eine Anwendung auf die Behebung des Adhäsiionserkenntnisses keinen Raum. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: StPO §295 Abs1
Rechtssatz: Wurde durch die einer Herabsetzung der Strafe gleichzuwertende weitergehende Anrechnung der Vorhaft der Berufung eines Angeklagten Rechnung getragen, ist gemäß dem § 295 Abs 1 StPO von Amts wegen so vorzugehen, als hätte der in gleicher Weise durch eine gesetzwidrige Einschränkung der Vorhaftanrechnung betroffene Mitangeklagte in diesem Belange gleichfalls Berufung erhoben. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: StPO §295 Abs1
Rechtssatz: Mit der Berufung gegen die Entscheidung über die privatrechtlichen Ansprüche kann der Angeklagte die Überprüfung des Urteils nur auf der Grundlage des Schuldspruches begehren; an die strafrechtliche Beurteilung der Sache ist daher die Berufungsinstanz gebunden. Entscheidungstexte 10 Os 224/66 Entscheidungstext OGH 17.01.1967 10 Os 224/66 Veröff: E... mehr lesen...
Norm: StPO §288 Abs2 Z3StPO §295 Abs1StPO §296 Abs3StPO §410 Abs1
Rechtssatz: Im Verfahren über die Berufung gegen Urteile der Gerichtshöfe erster Instanz besteht kein Neuerungsverbot (Neue Milderungsgründe). Entscheidungstexte 11 Os 96/63 Entscheidungstext OGH 10.10.1963 11 Os 96/63 Veröff: SSt XXXIV/51 = EvBl 1964/60 S 77 = RZ 1963,209 = ZVR 1964/114 S 137 ... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs1StPO §295 Abs1StPO §365 ff
Rechtssatz: Auf etwaige Rechtsmängel und Verfahrensmängel bei Entscheidung des Strafgerichtes über die privatrechtlichen Ansprüche der Privatbeteiligten kann vom OGH nicht von Amts wegen Bedacht genommen werden, da das Gesetz eine Berücksichtigung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemachter Mängel des angefochtenen Urteils durch das Rechtsmittelgericht von Amts wegen nur kennt, soweit es sich um... mehr lesen...
Norm: StPO §295 Abs1StPO §366 CStPO §369
Rechtssatz: Nach § 295 Abs 1 StPO ist es nur gestattet, unter den dort angeführten Voraussetzungen die Strafe eines Mitschuldigen, der keine Berufung ergriffen hat, von Amts wegen herabzusetzen, nicht aber auch ein Erkenntnis über privatrechtliche Ansprüche zu ändern. Entscheidungstexte 6 Ob 521/57 Entscheidungstext OGH 28.04.1959 6 Ob 521/5... mehr lesen...