Entscheidungen zu § 367 GewO 1994

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 61-90 von 389

RS UVS Wien 2004/08/11 04/G/34/4732/2003

Rechtssatz: Der Unrechtsgehalt einer Übertretung nach § 367 Z 1 GewO 1994 kann allgemein schon im Hinblick auf die der Behörde mangels entsprechender Anzeige jedenfalls entgangene Möglichkeit, das Vorliegen der für die Gewerbeausübung durch eine bestimmt anzuzeigende, allenfalls ausreichend befähigte Person geforderten Voraussetzungen prüfen zu können, sowie auch deswegen keinesfalls als gering angesehen werden, weil nur bei der Bestellung einer bestimmten Person zum gewerberechtlichen Ges... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 11.08.2004

TE UVS Wien 2004/08/09 04/G/34/5095/2002

Der Berufungswerber ist als persönlich haftender Gesellschaft der Inhaberin eines Gastgewerbebetriebs in Wien, K-straße, der P-KEG, für die dort im Zeitraum vom 4.1.2001 bis 29.1.2002 erfolgte Nichteinhaltung von insgesamt fünf Betriebsanlagenbescheidauflagen bestraft worden. Der Spruch: des Straferkenntnisses lautet wie folgt: ?I) Sie haben als persönlich haftender Gesellschafter und somit zur Vertretung nach außen Berufener der P-KEG zu verantworten, dass in der Betriebsanlage dieser Gese... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 09.08.2004

RS UVS Wien 2004/08/09 04/G/34/5095/2002

Rechtssatz: Finden in einer gewerblichen Betriebsanlage innerhalb eines Jahrs nur zwei behördliche (erfolglose) Kontrollen statt, ob bestimmte Unterlagen zur Einsichtnahme durch Behördenorgane ständig bereit gehalten werden, bedarf der Vorwurf, die Unterlagen hätten während des gesamten Zeitraums nicht vorgewiesen werden können, des Nachweises, dass die geforderte Einsichtnahmemöglichkeit durchgehend - etwa wegen der erst nachfolgenden Erstellung der Unterlagen ? unmöglich war. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 09.08.2004

TE UVS Wien 2004/08/04 04/G/34/4733/2003

Der Berufungswerber ist mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, MBA 4/5, vom 21.5.2003, GZ: MBA 4/5 - S 13725/02, als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Z-GesmbH & Co KG für die am 24.10.2002 erfolgte Nichteinhaltung von zwei Betriebsanlagenbescheidauflagen in der Filiale der genannten Gesellschaft in Wien, F-straße bestraft worden. Der Spruch: des Straferkenntnisses lautet wie folgt: ?Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Z-GmbH & Co KG, mit Sitz in W... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 04.08.2004

RS UVS Wien 2004/08/04 04/G/34/4733/2003

Rechtssatz: Die ?Unzumutbarkeit" weitergehender Kontrollmaßnahmen genügt zur Entschuldigung nach § 5 Abs 1 VStG dann nicht, wenn damit offenkundig nur wirtschaftliche, noch kostspieligeren Überwachungsmaßnahmen entgegenstehende
Gründe: eingewendet werden (zur bloßen (wirtschaftlichen) ?Unzumutbarkeit" etwa VwGH vom 24.4.1990, 89/07/0193). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 04.08.2004

RS UVS Wien 2004/08/04 04/G/34/4733/2003

Rechtssatz: Auch einem technischen Laien ist sofort erkennbar, dass eine Schwelle in einer Notausgangstür dem angestrebten Kundenschutz zuwiderläuft. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 04.08.2004

RS UVS Wien 2004/08/04 04/G/34/4733/2003

Rechtssatz: Die Einhaltung von Bescheidauflagen kann bei einem Überwachungs- und Kontrollsystem nur dann mit ?gutem Grund" erwartet werden, wenn es regelmäßig auch Fehler ausschließt, die selbst sorgfältige Menschen gelegentlich machen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 04.08.2004

RS UVS Wien 2004/08/04 04/G/34/4733/2003

Rechtssatz: Der Milderungsgrund des § 34 Z 13 StGB, wonach es ein Milderungsgrund insbesondere ist, wenn der Täter trotz Vollendung der Tat keinen Schaden herbeigeführt hat, stellt auf ein mit dem Tatbild verbundenes Herbeiführen eines Schadens ab und findet daher auf den Tatbestand des § 367 Z 25 GewO 1994 keine Anwendung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 04.08.2004

RS UVS Wien 2004/08/04 04/G/34/4733/2003

Rechtssatz: Der Umstand, dass wirksame Gegenmaßnahmen erst über behördliche Aufforderungen erfolgen, spricht zwar nicht gegen das Bestreben, die Bescheidauflagen einzuhalten, lässt es jedoch als unzureichend erscheinen (vgl. VwGH vom 24.4.1990, 89/07/0193). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 04.08.2004

RS UVS Wien 2004/08/04 04/G/34/4733/2003

Rechtssatz: Durch Sonderplatzierungen in Supermärkten hervorgerufene Verkehrswegverstellungen sind dann als nicht ganz kurzfristig einzustufen, wenn sie an Stellen erfolgen, wo sie die besondere Aufmerksamkeit der Kunden erregen sollen (hier ?Schnäppchenjagd" unmittelbar vor den Kassen). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 04.08.2004

RS UVS Wien 2004/08/04 04/G/34/4733/2003

Rechtssatz: Sind ohne weiteres erkennbare Mängel weder unvorhersehbar noch bloß ganz kurz andauernd (hier teilweise sogar rund 1 Jahr), genügen behauptete periodisch wiederkehrende Kontrollen allein zur Glaubhaftmachung mangelnden Verschuldens nicht. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 04.08.2004

TE UVS Wien 2004/08/02 04/G/34/2250/2003

Die Berufungswerberin ist aufgrund ihrer für den Tatzeitpunkt 7.1.2003 angenommenen Verantwortlichkeit als gewerberechtliche Geschäftsführerin der K-GesmbH für deren Betriebsanlage in Wien, M-straße mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, MBA 15, vom 17.2.2003, GZ.: MBA 15 -S 876/03, bestraft worden. Der Spruch: des Straferkenntnisses lautet wie folgt: ?Sie haben als gewerberechtliche Geschäftsführerin der K-GesmbH zu verantworten, daß in der Betriebsanlage dieser Gesellschaft a... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 02.08.2004

TE UVS Wien 2004/08/02 04/G/34/1710/2003

Der Berufungswerber ist als gewerberechtlicher Geschäftsführer der I-HandelsgmbH. mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, MBA 15, vom 10.2.2003, MBA 15 - S 7675/02, wegen Übertretung von Auflagenpunkten des Betriebsanlagenbescheides der Erstbehörde vom 2.12.1996, MBA 15 ? Ba 6020/95, bestraft worden. Der Spruch: des Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer der I-Handelsgesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß in der Betriebsanlage di... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 02.08.2004

RS UVS Wien 2004/08/02 04/G/34/2250/2003

Rechtssatz: Wer eine Beschäftigung bei seinem Lebensgefährten wegen des damit verbundenen Anfahrtsweges aufgibt, wird auch eine mit keiner besonderen Anstrengung verbundene Beschäftigung als gewerberechtliche Geschäftsführerin beenden, sobald daraus eine Vielzahl von Verwaltungsstrafen resultiert. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 02.08.2004

RS UVS Wien 2004/08/02 04/G/34/1710/2003

Rechtssatz: Wegen derselben Unterlassung darf niemand, sei es auch unter formeller Heranziehung unterschiedlicher Bescheidauflagen eines Betriebsanlagenbescheides, mehrfach bestraft werden. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 02.08.2004

RS UVS Wien 2004/08/02 04/G/34/2250/2003

Rechtssatz: Niemand könnte dafür bestraft werden, die Anzeige eines außenwirksamen ?Ausscheidens" seines gewerberechtlichen Geschäftsführers unterlassen zu haben, wenn er dieses ?Ausscheiden" durch die Anzeige erst herbeizuführen hätte. Das steht jedoch an sich der Annahme nicht entgegen, es wäre ein zunächst rein innerbetriebliches, erst mit der Anzeige außenwirksames ?Ausscheiden" anzuzeigen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 02.08.2004

RS UVS Wien 2004/08/02 04/G/34/2250/2003

Rechtssatz: Ungeachtet des nunmehrigen Wegfalls der ausdrücklichen Strafbestimmung des § 368 Z 1.7 GewO 1994 ergibt sich schon aus dem offenbaren Zweck der Bestimmung des § 39 Abs 4 GewO 1994, nämlich der Behörde die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften über die ?notwendige" Bestellung eines [neuen] Geschäftsführers zu ermöglichen (EB), dass unter dem anzeigepflichtigen ?Ausscheiden" des gewerberechtlichen Geschäftsführers im Sinne des § 39 Abs 4 GewO 1994 weiterhin sein bloß ?fakti... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 02.08.2004

RS UVS Wien 2004/08/02 04/G/34/1710/2003

Rechtssatz: Fehlt in einer Betriebsanlage die geforderte Sicherheitsbeleuchtung zur Gänze, wird dadurch nur gegen die ihre Einrichtung, nicht zugleich auch gegen die ihren ordnungsgemäßen Betrieb anordnende Auflage verstoßen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 02.08.2004

RS UVS Kärnten 2004/07/07 KUVS-186-193/15/2004

Rechtssatz: Eine allfällige Befürchtung, dass der Betriebsanlageninhaber die genehmigte Anlage entgegen dem Projekt betreibt oder Auflagen nicht einhält, berechtigt die Behörde nicht zu einer Versagung der Genehmigung. Nach herrschender Rechtsprechung ist von der Behörde das vorgelegte Projekt zu beurteilen. Wenn der Betriebsanlageninhaber die Anlage entgegen dem Projekt errichtet oder Auflagen nicht einhält, so ist nach den entsprechenden Bestimmungen der Gewerbeordnung (§ 360 GewO 1994, ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 07.07.2004

TE UVS Wien 2004/06/08 04/G/34/2335/2003

Der Magistrat der Stadt Wien erließ gegen den Berufungswerber ein Straferkenntnis mit folgendem Spruch: ?Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer (§§ 39 und 370 Abs 2 GewO 1994; Schlosser und Kunststoffverarbeiter) der H-GesmbH mit Sitz in Wien, G-gasse 3, zu verantworten, dass diese in der Betriebsanlage in Wien, G-gasse 10-14 (weitere Betriebsstätte), in der Zeit von 16.10.2001 bis 16.1.2003 die mit rechtskräftigem Bescheid vom 6.12.2000, Zahl: MBA 21 ? BA 15185/00, in Punkt 11) ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 08.06.2004

RS UVS Wien 2004/06/08 04/G/34/2335/2003

Rechtssatz: Wird der für die Nichteinhaltung einer Betriebsanlagenbescheidauflage verantwortliche gewerberechtliche Geschäftsführer nur zu Beginn, nicht auch während des anschließenden, längere Zeit andauernden Tatzeitraums auf die strafbare Unterlassung hingewiesen, ist dieser Umstand allein noch kein zwingender, bei bedingt vorsätzlicher Tatbegehung der Behörde obliegender Beweis für ein Sich-Abfinden des Täters mit der Tatbildverwirklichung während des gesamten angelasteten Zeitraums. ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 08.06.2004

RS UVS Wien 2004/06/08 04/G/34/2335/2003

Rechtssatz: Das Betreiben einer explosionsgefährlich geänderten gewerblichen Betriebsanlage während eines (hier angelasteten) Zeitraums von rund 1 ¼ Jahren, ohne die in der Auflage des Genehmigungsbescheides vorgeschriebene Erstüberprüfung der Elektroanlage nachweisen zu können, schädigt das gesetzliche Interesse am gefahrlosen Betreiben von Betriebsanlagen selbst dann gravierend, wenn die Elektroanlage in dieser Zeit ?nur" geringfügige oder selbst gar keine Mängel aufgewiesen haben sollte... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 08.06.2004

TE UVS Salzburg 2004/03/16 4/10388/8-2004th

Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen: ?Sie haben als der gemäß § 370 der Gewerbeordnung verantwortliche gewerberechtliche Geschäftsführer der H. GesmbH für diese Gesellschaft zu verantworten, dass die mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 3.12.2001, Zahl: 5/01/49377/2001/016, gewerbebehördlich genehmigte Betriebsanlage in der Betriebsart ?Kaffeehaus? am Standort in Salzburg, F.Straße 1 im Zeitraum 03.12.2001 bis 28... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Salzburg | 16.03.2004

TE UVS Steiermark 2004/03/16 30.19-4/2004

Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde Herrn L M zur Last gelegt, am 28.10.2003 kurz vor 15.00 Uhr in E, im Gasthaus W Waren und zwar Lederjahren feilgeboten zu haben und dadurch ein Gewerbe im Umherziehen von Ort zu Ort oder von Haus zu Haus ausgeübt zu haben, obwohl dies verboten sei. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 367 Z 17 der GewO 1994 verletzt und wurde über ihn gemäß § 367 GewO eine Geldstrafe in der Höhe von ? 220,--, für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfrei... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 16.03.2004

RS UVS Salzburg 2004/03/16 4/10388/8-2004th

Rechtssatz: War die Vorlage eines Nachweises durch ein befugtes Unternehmen, dass die in der Auflage geforderte Brandwiderstandsdauer gewährleistet ist, in der zitierten Auflage nicht vorgeschrieben, ist das dem Beschuldigten vorgeworfene Verhalten (Nichterbringung eines Nachweises) somit nicht Gegenstand eines Gebotes in der zugrunde liegenden Auflage. Bereits aus diesem Grunde ist dieser Vorwurf nicht strafbar. Schlagworte Strafbar ist die Nichteinhaltung eines durch Auflage geboten... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 16.03.2004

RS UVS Steiermark 2004/03/16 30.19-4/2004

Rechtssatz: Dem Berufungswerber wurde ein unzulässiges Feilbieten im Umherziehen nach § 367 Z 17 GewO zur Last gelegt, da er "in einem Gasthaus Lederjacken feilgeboten habe". Hierzu ist zu bemerken, dass § 367 Z 17 GewO das Feilbieten von Waren im Umherziehen "von Ort zu Ort" oder "von Haus zu Haus" regelt, also tatbestandsmäßig eine Tätigkeit an mindestens zwei verschiedenen Orten oder Häusern voraussetzt. Daher ist das Feilbieten von Lederjacken in einem einzigen Gasthaus noch nicht nach... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 16.03.2004

TE UVS Tirol 2003/08/06 2003/25/094-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde Herrn Mag. A. M. folgendes zur Last gelegt:   ?Mit dem Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck (als Bezirksverwaltungsbehörde) vom 24.06.1997, Zl. III-1401/RR/1997/T, wurde der XY Warenvertriebs GmbH mit Sitz in XY, die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung für die Betriebsanlage in Innsbruck, XY erteilt.   Unter Punkt 1. dieses Bescheides wurde folgende Auflage vorgeschrieben:   ?Ladetätigkeiten, Verräumen von Leergut ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 06.08.2003

TE UVS Tirol 2003/05/22 2003/25/041-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde Herrn J. K. zur Last gelegt, er habe im Standort 6283 Schwendau, das Gastgewerbe gemäß § 94 Z 26 GewO 1994 in der Betriebsart Hotel entgegen 12 brandschutztechnischen Aufträgen und entgegen den gewerbetechnischen Aufträgen 2 und 13 sowie entgegen 11 der im Spruchteil III. geforderten Auflagen des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 19.06.2000, Zl 11898/1h-00, vom 06.07.2000 (Rechtskraft des Bescheides) bis zum 08.05.2002 (Datum der Ü... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 22.05.2003

RS UVS Kärnten 2003/04/09 KUVS-668/10/2002

Rechtssatz: Wer als Betreiber einer genehmigten Betriebsanlage es unterlässt, die ihm mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft A auferlegte Betriebszeit der Betriebsanlage in den Betriebsarten "Cafe-Restaurant" und "Bar" von 06.00 bis 04.00 Uhr einzuhalten - das Lokal war am 30.3.2001 bis 05.15 Uhr betrieben worden und hatten sich zu diesem Zeitpunkt mehrere Personen auf der Betriebsfläche des Lokals aufgehalten - so ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Schlagworte Gewerbe,... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 09.04.2003

RS UVS Kärnten 2003/03/25 KUVS-798-801/6/2002

Rechtssatz: Verletzt der Beschuldigte eine Auflage des Betriebsanlagenbescheides hinsichtlich des Gewerbes ?Gastgewerbe" ? vorliegend das Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen ? so ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Dabei exkulpiert der Hinweis, die Arbeitnehmerin sei Gesellschafterin der das Gewerbe betreibenden OEG, nicht, weil in Personengesellschaften (auch einer OEG) grundsätzlich das Prinzip der Gleichordnung gilt. Wer daher durch Gesetz oder Gesellschaftsvertr... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 25.03.2003

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