RS UVS Wien 2004/08/04 04/G/34/4733/2003

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Veröffentlicht am 04.08.2004
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Rechtssatz

Der Umstand, dass wirksame Gegenmaßnahmen erst über behördliche Aufforderungen erfolgen, spricht zwar nicht gegen das Bestreben, die Bescheidauflagen einzuhalten, lässt es jedoch als unzureichend erscheinen (vgl. VwGH vom 24.4.1990, 89/07/0193).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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