Entscheidungen zu § 195 Abs. 5 ÄrzteG 1998

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE Vwgh Erkenntnis 2005/4/28 2002/11/0085

Mit Bescheid vom 16. April 1999 setzte der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien den Beitrag des Beschwerdeführers zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für das Jahr 1998 mit S 165.307,00 fest. In der Begründung: wurde ausgeführt, auf Grund der Angaben des Beschwerdeführers und der von der Ärztekammer für Wien getroffenen Feststellungen sei die Beitragsbemessungsgrundlage des Beschwerdeführers auf Basis des Jahres 1995 wie folgt ermittelt worden: ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.04.2005

RS Vwgh 2005/4/28 2002/11/0085

Index: L94059 Ärztekammer Wien82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §195 Abs5;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 Abschn1 Abs2;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 Abschn1 Abs3;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 Abschn1 Abs4;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 Abschn4 Abs5;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 2000 Abschn1;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 2000 Abschn4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2003/6/24 2001/11/0328

Mit Schreiben vom 27. November 1998 ersuchte die Beschwerdeführerin, eine sowohl unselbständig als auch selbständig erwerbstätige Ärztin, aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation um Erlass des Fondsbeitrages 1998 gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (im Folgenden: Satzung). Mit Schreiben vom 7. Oktober 1999 brachte die Beschwerdeführerin gegenüber dem Wohlfahrtsfonds vor, dass sich die wirtschaftliche Situation ihres Ehemannes noch nicht wes... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.06.2003

RS Vwgh 2003/6/24 2001/11/0328

Index: L94059 Ärztekammer Wien82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §195 Abs5;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/11/0173 E 23. Mai 2003 RS 1 Stammrechtssatz Die in den Mitteilungen der Ärztekammer für Wien, Wiener Arzt 7/8a 2000 vom Juli 2000, jeweils unter Berufung auf den Beschluss der Vollversammlung der Ärztekammer für Wien vom 14. Dezember 1999 kun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.06.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2003/5/23 2002/11/0173

Mit Bescheid vom 28. April 2000 setzte der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien den Beitrag der Beschwerdeführerin, einer sowohl unselbstständig als auch selbstständig erwerbstätigen Ärztin, zum Wohlfahrtsfonds für das Jahr 1999 gemäß Abschnitt I der Beitragsordnung für den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (BO) mit S 58.268,-- fest. In der Begründung: wurde ausgeführt, auf Grund der Angaben der Beschwerdeführerin und der von der Ärztekammer für Wien... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.05.2003

RS Vwgh 2003/5/23 2002/11/0173

Index: L94059 Ärztekammer Wien82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §195 Abs5;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 Abschn1 Abs2;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 Abschn1 Abs3;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 Abschn1 Abs4;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 Abschn4 Abs5;
Rechtssatz: Aus Abschn I Abs. 2 und 3 iVm Abs. 4 Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 und Abschn IV Abs. 5 le... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.2003

RS Vwgh 2003/5/23 2002/11/0173

Index: L94059 Ärztekammer Wien82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §195 Abs5;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999;
Rechtssatz: Die in den Mitteilungen der Ärztekammer für Wien, Wiener Arzt 7/8a 2000 vom Juli 2000, jeweils unter Berufung auf den Beschluss der Vollversammlung der Ärztekammer für Wien vom 14. Dezember 1999 kundgemachte Satzung und Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekam... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2003/4/29 2002/11/0250

Mit Bescheid vom 14. Mai 1999 setzte der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien den Fondsbeitrag der Beschwerdeführerin für das Jahr 1998 mit S 97.935,-- fest. In der Begründung: wurde ausgeführt, die Bemessungsgrundlage (Gewinn + Fondsbeitrag) sei wie folgt ermittelt worden: S 647.643,00 + 27.801,00 = 619.842,00. Der Beitragssatz betrage 15,8 v.H. der Bemessungsgrundlage. In der dagegen erhobenen Beschwerde rügte die (anwaltlich vertretene) Beschwe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.04.2003

RS Vwgh 2003/4/29 2002/11/0250

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §195 Abs5 idF 2000/I/081;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Beurteilung des zulässigen Ausmaßes für die Rückwirkung des Inkrafttretens iSd § 195 Abs. 5 ÄrzteG 1998 idF 2000/I/081 ist nicht der Zeitpunkt der Erlassung des letztinstanzlichen Bescheides maßgeblich, sondern es ist in der genannten Gesetzesstelle vielmehr ausdrückl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.2003

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