RS Vwgh 2003/4/29 2002/11/0250

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Veröffentlicht am 29.04.2003
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Norm

ÄrzteG 1998 §195 Abs5 idF 2000/I/081;
VwRallg;

Rechtssatz

Für die Beurteilung des zulässigen Ausmaßes für die Rückwirkung des Inkrafttretens iSd § 195 Abs. 5 ÄrzteG 1998 idF 2000/I/081 ist nicht der Zeitpunkt der Erlassung des letztinstanzlichen Bescheides maßgeblich, sondern es ist in der genannten Gesetzesstelle vielmehr ausdrücklich davon die Rede, dass die Vollversammlung den Zeitpunkt des Inkrafttretens zu bestimmen hat. Es kommt demnach im gegebenen Zusammenhang nicht auf den Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides an.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002110250.X01

Im RIS seit

24.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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