Entscheidungen zu § 94 Abs. 2 ABGB

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-47 von 47

RS Vwgh 1992/10/22 91/16/0111

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §94 Abs1;ABGB §94 Abs2;ErbStG §15 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Aus dem Gesetz läßt sich nicht ableiten, daß § 94 Abs 1 ABGB einen Unterhaltsanspruch auch des weniger verdienenden Ehegatten gegen den anderen, unabhängig von der Haushaltsführung, aber nur im Rahmen der Lebensverhältnisse begründet, wenn "wesentlich verschieden hohe Einkom... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1992

RS Vwgh 1992/10/22 91/16/0111

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §94 Abs1;ABGB §94 Abs2;ErbStG §15 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Auch der haushaltsführende, aber erwerbstätige (voll berufstätige) Ehegatte hat einen Unterhaltsanspruch gegen den besser verdienenden, wenn er aus seinem Einkommen die den gemeinsamen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse nicht befriedigen kann (Hinweis Koziol-Welser... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1992

RS Vwgh 1992/10/22 91/16/0111

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §94 Abs1;ABGB §94 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/17 91/16/0088 5 Stammrechtssatz Wohl erfolgt die Unterhaltsbemessung unter Bedachtnahme auf die besonderen Umstände des Einzelfalles, doch erfordert es nicht nur die "ausgleichende Gerechtigkeit", sondern auch die "Praktikabilität der Rechtsprechung", bei der Bemessung von gene... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1992

RS Vwgh 1992/10/22 91/16/0111

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §94 Abs1;ABGB §94 Abs2;ErbStG §15 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Die Bedürfnisse haben primär mit der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten nichts zu tun; diese fließt nur über die Lebensverhältnisse in die Bedürfnisbemessung ein (Hinweis Pichler in Rummel Kommentar zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, Band 1, zweite Auflage, Wien 199... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/17 91/16/0088

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Der am 25. Februar 1930 geborene Beschwerdeführer (ein Mittelschullehrer) und seine (Einkünfte nicht beziehende, den gemeinsamen Haushalt besorgende) Ehegattin hatten in den Jahren 1984 und 1985 eine Arbeiterwohnstätte (ein Eigenheim) errichtet. Die Grund- und Baukosten dieses ihnen je zur Hälfte gehörenden Eigenheimes hatten insgesamt S 3,300.000,-- betragen. Die Ehegattin hatte ihren Kostenanteil (S 1,650.00... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1992

RS Vwgh 1992/9/17 91/16/0088

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §94 Abs1;ABGB §94 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Wohl erfolgt die Unterhaltsbemessung unter Bedachtnahme auf die besonderen Umstände des Einzelfalles, doch erfordert es nicht nur die "ausgleichende Gerechtigkeit", sondern auch die "Praktikabilität der Rechtsprechung", bei der Bemessung von generalisierenden Regeln auszugeh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1992

RS Vwgh 1992/9/17 91/16/0088

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §94 Abs1;ABGB §94 Abs2;ABGB §95;ABGB §98;
Rechtssatz: Ein vom Unterhaltsanspruch gesonderter klagbarer Anspruch auf Wirtschaftsgeld zum Zweck der Haushaltsführung läßt sich aus dem ABGB nicht ableiten und der Abgeltungsanspruch nach § 98 ABGB besteht nur für die Mitwirkung "im Erwerb" des anderen (Hinweis Pichler in Rummel, Kommentar zum Allgemeine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/6/27 90/16/0096

Mit der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich (in der Folge: belangte Behörde) wurde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz (in der Folge: FA I) vom 25. Jänner 1990, mit dem gegenüber der Beschwerdeführerin aus in der Folge anzuführenden Gründen Schenkungssteuer festgesetzt worden war, nicht Folge gegeben, und zwar im wesentlichen mit f... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.1991

RS Vwgh 1991/6/27 90/16/0096

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §94 Abs1;ABGB §94 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1992, 560;
Rechtssatz: Nach der Rechtslage ist eine die Angemessenheit des Unterhaltes einer bei ihren Ehegatten Angestellten nicht überschreitende Vereinbarung zwischen den Ehegatten möglich, auf Grund derer die Ehegattin zumindest im Ergebni... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/5/27 90/19/0252

1. Am 14. April 1988 stellte der Beschwerdeführer beim Sozialreferat für den 15. Bezirk einen "Grundantrag auf Gewährung von Geldaushilfen". Mit Bescheid vom selben Tag wies der Magistrat der Stadt Wien (Magistratsabteilung 12 - Sozialreferat für den 15. Bezirk) "auf Grund des § 57 AVG" den Antrag des Beschwerdeführers vom 14. April 1988 auf "Zuerkennung einer Geldaushilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes" ab. In der Begründung: wurde ausgeführt, daß der Beschwerdeführer kein Arbeit... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.05.1991

RS Vwgh 1991/5/27 90/19/0252

Index: L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §94 Abs2;SHG Wr 1973 §8 Abs1;
Rechtssatz: Soweit der Sozialhilfewerber einen Unterhaltsanspruch auf Grund einer anläßlich der Eheschließung getroffenen Vereinbarung, wechselseitig keine finanziellen Forderungen zu stellen, verneint, ist er darauf hinzuweisen, daß die Unterhaltsansprüche des § 94 Abs 2 A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.05.1991

RS Vwgh 1991/5/27 90/19/0252

Index: L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §94 Abs2;SHG Wr 1973 §8 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 94 Abs 2 dritter Satz ABGB ergibt sich, daß ein Unterhaltsanspruch unabhängig von einer gegenwärtigen oder früheren gemeinsamen Haushaltsführung ist. (Hinweis OGH, 11.8.1977, 6 Ob 679/77, 6.10.1977, 6 Ob 722/77) European Case Law Id... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.05.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/1/30 87/11/0009

Hildegard M., die Ehegattin des Beschwerdeführers, lebte bis zum 22. Mai 1985 in der gemeinsamen Ehewohnung in B. Sie verließ diese am besagten Tag und bezog mit dem ehelichen Sohn Josef Peter M. eine Unterkunft in Linz. Ab dem 23.Mai 1985 erhielt sie für sich und das Kind Geldleistungen zur Sicherung des Lebensbedarfes, die ihr jeweils mit Bescheiden nach dem O.ö. Sozialhilfegesetz gewährt wurden. Mit Eingabe vom 12. August 1985 an die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck stellte ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.01.1990

RS Vwgh 1990/1/30 87/11/0009

Index: L92054 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Oberösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §94 Abs2;SHG OÖ 1973 §51;
Rechtssatz: Befassen sich die Erwägungen im Scheidungsurteil ausschließlich mit dem jeweiligen Verschulden an der Zerrüttung der Ehe und wird der Auszug der Ehegattin aus dem gemeinsamen Haushalt ebenfalls nur unter diesem Gesichtspunkt gewertet, so reicht dies für di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1990

RS Vwgh 1990/1/30 87/11/0009

Index: L92054 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Oberösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §94 Abs2;SHG OÖ 1973 §51;
Rechtssatz: Nach der Rsp der ordentlichen Gerichte zu § 94 Abs 2 ABGB tritt Unterhaltsverwirkung ua ein bei Aufgabe der häuslichen Gemeinschaft ohne zureichenden Grund bzw bei grundlosem Verlassen des anderen Ehegatten. European Case Law Identi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1990

RS Vwgh 1990/1/30 87/11/0009

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §94 Abs2;
Rechtssatz: § 94 Abs 2 zweiter Satz ABGB setzt nicht die Geltendmachung des Unterhaltsanspruches voraus. Auch ist das Nicht-Geltend-Machen nicht als stillschweigender Verzicht zu werten, weil dieser nach der Rsp der ordentlichen Gerichte nur dann anzunehmen ist, wenn er sich zweifelsfrei und auf Grund aller Umstände ergibt. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1990

RS Vwgh 1988/12/16 83/09/0080

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)67 Versorgungsrecht
Norm: ABGB §94 Abs2;KOVG 1957 §13 Abs1;
Rechtssatz: Da es sich beim Unterhaltsanspruch des Ehegatten gegenüber dem bei aufrechter Ehe getrennt lebenden Ehegatten, nicht anders als beim Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten, um eine Wertsumme handelt, die einer Person aus dauernder Ertragsquelle in Geldform zufließt, liegt ein Eink... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1988

Entscheidungen 31-47 von 47