RS Vwgh 1992/9/17 91/16/0088

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Veröffentlicht am 17.09.1992
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §94 Abs1;
ABGB §94 Abs2;
ABGB §95;
ABGB §98;

Rechtssatz

Ein vom Unterhaltsanspruch gesonderter klagbarer Anspruch auf Wirtschaftsgeld zum Zweck der Haushaltsführung läßt sich aus dem ABGB nicht ableiten und der Abgeltungsanspruch nach § 98 ABGB besteht nur für die Mitwirkung "im Erwerb" des anderen (Hinweis Pichler in Rummel, Kommentar zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, 1. Band 2, Wien 1990, Randziffer 4 zu § 95 und Randziffer 1 zu § 98).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160088.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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