Entscheidungen zu § 94 Abs. 2 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

273 Dokumente

Entscheidungen 121-150 von 273

TE OGH 1999/2/25 8Ob307/98z

Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 94 Abs 2 Satz 2 ABGB ist die Verwirkung des Unterhaltsanspruchs dann anzunehmen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls aus schuldhaften, krassen Eheverfehlungen eine derart deutliche Ablehnung der Ehe durch den Unterhaltsberechtigten spricht, daß die Aufrechterhaltung des Unterhaltsanspruchs für den Verpflichteten grob unbillig wäre. Das entscheidende Kriterium ist die schuldhafte Eheablehnung, also der völlig... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.02.1999

TE OGH 1998/6/30 1Ob90/98m

Begründung: Die Streitteile sind in Scheidung lebende Ehegatten; ihrer am 28.November 1993 geschlossenen Ehe entstammen keine Kinder. Der 1941 geborene Kläger und Gegner der gefährdeten Partei (Antragsgegner, im folgenden nur Kläger) ist derzeit ohne Beschäftigung, die 1962 geborene, aus Bulgarien stammende Beklagte und gefährdete Partei (Antragstellerin, im folgenden nur Beklagte) ist Verkäuferin. Die Streitteile schlafen auf Wunsch der Beklagten in getrennten Zimmern der Ehewohn... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.06.1998

TE OGH 1998/5/27 6Ob18/98k (6Ob122/98d)

Begründung: Die Scheidung der Ehe der Streitteile - aus gleichteiligem Verschulden - wurde mit 18.Februar 1995 rechtskräftig. Zu den beiden nunmehrigen Rechtsmitteln wird vorerst auf die Vorentscheidung des erkennenden Senates vom 17.Juli 1997, GZ 6 Ob 2/97f-111, verwiesen, dessen Gegenstand der Anspruch der Klägerin auf Leistung eines Provisorialunterhaltes einschließlich eines Prozeßkostenvorschusses war. Rechtliche Beurteilung 1. Zur außerordentlich... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.05.1998

TE OGH 1998/1/28 9Ob23/98t

Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, ob ein Unterhaltspflichtiger in der Lage und daher verpflichtet wäre, ein höheres als das tatsächliche Einkommen zu erzielen, somit auf ein höheres Einkommen anzuspannen ist, stellt sich regelmäßig als eine solche des Einzelfalles, nicht jedoch als erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG dar (RIS-Justiz RS0007096) und unterliegt demnach genausowenig der Überprüfung durch den Obersten Gerichtsho... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.01.1998

TE OGH 1997/11/25 1Ob122/97s

Begründung: Die Ehe der Eltern des am 22.Mai 1988 geborenen Sohns und der am 30.Jänner 1990 geborenen Tochter wurde mit Beschluß des zuständigen Bezirksgerichts vom 29.April 1991 gemäß § 55a EheG geschieden. Im umfangreichen Scheidungsfolgenvergleich vom 29.April 1991 wurde mit pflegschaftsbehördlicher Bewilligung die Obsorge für beide Kinder der Mutter übertragen. Punkt 4b) dieses Vergleichs lautet (gekürzt): „Für den Fall der Berufstätigkeit der Frau (hier: Mutter) ist zur Unte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.11.1997

TE OGH 1997/11/24 6Ob137/97h

Begründung: Die Klägerin begehrt an rückständigem Unterhalt vom 1.12.1990 bis Dezember 1994 340.000 S samt 4 % Zinsen sowie ab 1.1.1995 monatliche Unterhaltsbeträge von 8.000 S. Den Unterhaltsrückstand gliederte sie dahin auf, daß sie bis 31.1.1993 monatlich 6.000 S und anschließend bis 31.12.1994 monatlich 8.000 S begehrte. Sie sei mit dem Beklagten verheiratet. Aufgrund einer entwürdigenden Behandlung durch ihn und seine Mutter und beginnende Mißhandlungen durch den Beklagten... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.11.1997

RS OGH 1997/10/9 2Ob258/97y, 17Ob11/08d, 4Ob19/10p, 4Ob53/16x

Norm: EO §399 Abs1 Z2ABGB §94 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 399 Abs 1 Z 2 EO kann wegen geänderter Verhältnisse die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung begehrt werden kann. Der Verlust des Unterhaltsanspruches wegen Rechtsmissbrauches (§ 94 Abs 2 Satz 2 ABGB) würde daher dazu führen, dass die einstweilige Verfügung aufzuheben wäre. Zu einem solchen kommt es unter anderem durch die Eingehung einer außerehelichen Lebensgemeinschaft (EFSlg 42.564 u... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.10.1997

TE OGH 1997/10/9 2Ob258/97y

Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichtes vom 28.11.1994 wurde dem Gegner der gefährdeten Partei aufgetragen, dieser bis zum rechtskräftigen Abschluß des Scheidungsverfahrens einen monatlichen Unterhalt von S 4.850,- zu bezahlen. Am 13.3.1997 brachte der Gegner der gefährdeten Partei den Antrag ein, die einstweilige Verfügung aufzuheben; es stehe der gefährdeten Partei kein Unterhaltsanspruch mehr zu, weil sie in eine Lebensgemeinschaft mit William A***** einge... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.10.1997

TE OGH 1997/7/17 6Ob2/97f

Begründung: Die am 8.November 1990 geschlossene Ehe der klagenden und gefährdeten Frau (im folgenden nur Klägerin) und des beklagten Mannes und Gegners der gefährdeten Partei (im folgenden nur Beklagter) wurde mit Urteil des Berufungsgerichtes vom 6.Juni 1995 aus gleichteiligem Verschulden beider Parteien rechtskräftig geschieden. Beide sind österr. Staatsbürger, ihr gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt ist nach wie vor in der vormaligen Ehewohnung. Mit der am 21.April 1994 bei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.07.1997

TE OGH 1997/6/26 8Ob2335/96g

Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit der Revisionswerber ins Treffen führt, der Klägerin wäre es bei rechtzeitiger Antragstellung möglich gewesen, bereits ab einem früheren Zeitpunkt Arbeitslosengeld zu beziehen, ist ihm zu erwidern, daß der Klägerin Arbeitslosengeld ohnehin für die gesamte, offenbar mit 20 Wochen begrenzte Bezugsdauer gewährt wurde und die von ihr anschließend bezogene Notstandshilfe infolge Berücksichtigung des Einkommens des Bekl... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.06.1997

TE OGH 1997/5/26 6Ob123/97z

Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin hat nach Scheidung ihrer Ehe einen Unterhaltsanspruch nach § 69 Abs 2 EheG iVm § 94 ABGB. Sie führte bis zur Konkurseröffnung über ihr Vermögen am 1.3.1994 eine Trafik. Ihre Privatentnahmen sind genauso wie die später bezogene (geringfügige) Pension ein den Unterhaltsanspruch minderndes Eigeneinkommen der unterhaltsberechtigten Frau. Die Klägerin pflegte und pflegt ihre kranke Mutter. Diese wendet ihrer Toc... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.05.1997

TE OGH 1997/4/8 4Ob92/97a

Begründung: Rechtliche Beurteilung Geht man von den Feststellungen der Vorinstanzen aus, dann steht die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes im Einklang mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zum Verlust des Unterhaltsanspruches infolge Rechtsmißbrauches iSd § 94 Abs 2 Satz 2 ABGB. Demnach ist Verwirkung des Unterhaltsanspruches bei aufrechter Ehe dann anzunehmen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles aus schuldhaften, krassen Ehev... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.04.1997

TE OGH 1997/3/7 10Ob77/97i

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Entscheidung | OGH | 07.03.1997

TE OGH 1997/2/26 3Ob48/97y

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Entscheidung | OGH | 26.02.1997

TE OGH 1996/12/4 7Ob2353/96x

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Entscheidung | OGH | 04.12.1996

TE OGH 1996/11/28 2Ob2376/96t

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Entscheidung | OGH | 28.11.1996

TE OGH 1996/11/20 3Ob2307/96b

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Entscheidung | OGH | 20.11.1996

RS OGH 1996/9/2 1Ob2266/96h, 6Ob18/98k (6Ob122/98d), 3Ob97/01p, 3Ob279/01b, 7Ob90/22v

Norm: ABGB §94 Abs2
Rechtssatz: Erhält der Unterhaltsberechtigte eine Abfertigung, so ist diese als Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 1 Ob 2266/96h Entscheidungstext OGH 02.09.1996 1 Ob 2266/96h 6 Ob 18/98k Entscheidungstext OGH 27.05.1998 6 Ob 18/98k ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.09.1996

RS OGH 1996/9/2 1Ob2266/96h

Norm: ABGB §94 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 94 Abs 2 ABGB ist auf den Unterhaltsanspruch nur das tatsächlich bezogene Einkommen, dann allerdings als Summe aller verfügbaren Mittel anzurechnen. Entscheidungstexte 1 Ob 2266/96h Entscheidungstext OGH 02.09.1996 1 Ob 2266/96h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS01068... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.09.1996

TE OGH 1996/6/12 3Ob2101/96h

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Entscheidung | OGH | 12.06.1996

RS OGH 1996/5/29 4Ob2019/96g, 1Ob108/01s, 6Ob311/05m, 6Ob8/17w

Norm: ABGB §94 Abs2
Rechtssatz: Eigenes Einkommen, das ein Eheteil nur auf Grund der durch die Unterhaltsverletzung des anderen entstandenen Not erwirbt, ist außer Betracht zu lassen, weil es ja im Falle der Unterhaltsleistung wieder wegfällt. Haben Eheleute ihre Lebensverhältnisse einvernehmlich so gestaltet, dass der eine - in der Regel der Mann - dem Gelderwerb nachgeht, der andere - die Frau - dafür den Haushalt versorgt und dafür vom Ehega... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.05.1996

RS OGH 1996/5/29 4Ob2019/96g, 6Ob123/97z, 2Ob84/97k, 1Ob108/01s, 7Ob191/05x, 6Ob311/05m, 6Ob8/17w

Norm: ABGB §94 Abs2
Rechtssatz: Ist die Frau, um nicht zugrundezugehen, dazu gezwungen, eine Beschäftigung anzunehmen, dann soll damit nicht der Unterhaltsschuldner entlastet werden. Dadurch, dass die unterhaltsberechtigte Frau versucht hat, aus eigener Kraft der vom Mann verschuldeten prekären finanziellen Situation entgegenzuwirken, indem sie als Hausgehilfin tätig war, darf sie bei der Unterhaltsbemessung nicht schlechter gestellt werden, al... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.05.1996

RS OGH 1996/5/29 4Ob2019/96g

Norm: ABGB §94 Abs2ABGB §140 Ab
Rechtssatz: Grundvoraussetzung für den Unterhaltsanspruch nach § 94 Abs 2 Satz 1 ABGB ist die Haushaltsführung durch den Unterhaltsberechtigten. Darunter ist die hauptverantwortliche Erledigung der Alltagsversorgung der Familie (des "Haushalts"), insbesondere der Nahrungsbeschaffung sowie der Wartung, Heizung und Reinigung des gemeinsamen privaten Lebensbereiches einschließlich der Wäschereinigung, zu verstehen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.05.1996

TE OGH 1996/5/29 4Ob2019/96g

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Entscheidung | OGH | 29.05.1996

RS OGH 1995/12/13 7Ob618/95, 6Ob137/97h

Norm: ABGB §94 Abs2ABGB §98
Rechtssatz: Ein durch viele Jahre im Betrieb mitwirkender Ehegatte, der seine eigene Lebensführung völlig auf die Erfordernisse des Betriebes abgestellt hat, darf durch die unbegründete Ausweisung aus dem bisher gemeinsam geführten Betrieb nicht schlechter gestellt werden als der den Haushalt allein führende nicht berufstätige Ehegatte. Entscheidungstexte 7 Ob 6... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.12.1995

RS OGH 1995/10/4 1Ob608/95

Norm: ABGB §94 Abs2 Satz2
Rechtssatz: Eine Unterhaltsverwirkung tritt nicht schon durch die Realisierung entsprechender Tatbestände ein, sondern ist mit Klage oder Einrede geltend zu machen. Entscheidungstexte 1 Ob 608/95 Entscheidungstext OGH 04.10.1995 1 Ob 608/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.10.1995

RS OGH 1995/10/4 1Ob608/95

Norm: ABGB §94 Abs2 Satz2
Rechtssatz: Schwere Eheverfehlungen des Unterhaltsgläubigers berechtigen den Unterhaltsschuldner dann nicht mehr zur Geltendmachung einer Unterhaltsverwirkung, wenn diese Tatbestände bereits jahrelang zurückliegen. Entscheidungstexte 1 Ob 608/95 Entscheidungstext OGH 04.10.1995 1 Ob 608/95 European Case L... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.10.1995

TE OGH 1995/10/4 1Ob608/95

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Entscheidung | OGH | 04.10.1995

RS OGH 1995/5/29 1Ob547/95, 6Ob183/06i, 7Ob32/11y

Norm: ABGB §94 Abs2ABGB §140 Aa
Rechtssatz: Die Deckung notwendiger Prozesskosten und Anwaltskosten zählt im allgemeinen nur dann zum Unterhalt, wenn dieser - wie von einem Ehegatten, einem volljährigen Kind oder einem minderjährigen Ausländer - mit Klage geltend zu machen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 547/95 Entscheidungstext OGH 29.05.1995 1 Ob 547/95 Veröff: SZ 68/104 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.05.1995

TE OGH 1995/5/29 1Ob547/95

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Entscheidung | OGH | 29.05.1995

Entscheidungen 121-150 von 273