Norm
ABGB §94 Abs2Rechtssatz
Ein durch viele Jahre im Betrieb mitwirkender Ehegatte, der seine eigene Lebensführung völlig auf die Erfordernisse des Betriebes abgestellt hat, darf durch die unbegründete Ausweisung aus dem bisher gemeinsam geführten Betrieb nicht schlechter gestellt werden als der den Haushalt allein führende nicht berufstätige Ehegatte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0083632Dokumentnummer
JJR_19951213_OGH0002_0070OB00618_9500000_001