Norm: ABGB §886MRG idF 3.WÄG §45 Abs2WGG §14d Abs4
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung der für die Einhebung von Erhaltungsbeiträgen und Verbesserungsbeiträgen normierten Formvorschrift wird nur mit der gerichtlichen Undurchsetzbarkeit beziehungsweise der Pflicht zur Zurückzahlung nicht widmungsgemäß verwendeter Beträge sanktioniert. Durch den widmungsgemäßen Verbrauch der eingehobenen Erhaltungsbeiträge und Verbesserungsbeiträge wird demnach der f... mehr lesen...
Norm: ABGB §886MRG idF 3.WÄG §45 Abs2WGG §14d Abs4
Rechtssatz: Soweit es um die Bekanntgabe der Einforderung von Erhaltungsbeiträgen und Verbesserungsbeiträgen geht, ist eine eigenhändige Unterfertigung der dem Mieter übermittelten Erklärung durch den Vermieter nicht erforderlich. Für die schriftlich abzugebende Verpflichtungserklärung der gemeinnützigen Bauvereinigung, die eingehobenen Erhaltungsbeiträge und Verbesserungsbeiträge bestimmungsge... mehr lesen...
Norm: ABGB §886 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 886 ABGB Verweisungen: Blankett (-unterzeichnung, -ausfüllung etc) bei § 1029 D ABGB European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102678 Dokumentnummer JJR_19960918_OGH0002_000ABG00886_9600000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB *Info §886
Rechtssatz: Informationen zu § 886 ABGB - ( §886 ABGB *Info ) Verweisungen: Blankett (-unterzeichnung, -ausfüllung etc) bei § 1029 D ABGB Entscheidungstexte ABG 966/96 Entscheidungstext OGH 18.09.1996 ABG 966/96 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102678 Dokumentnummer... mehr lesen...
Norm: ABGB §886MRG §16 Abs1 Z5MRG §29 Abs1 Z3
Rechtssatz: Jede Befristungsvereinbarung ist ein zweiseitig verbindlicher Vertrag, bei dem das Formgebot der Schriftlichkeit gemäß § 886 ABGB nur durch die Unterschrift aller Parteien erfüllt werden kann. Auch wenn sich die Bedeutung des in § 29 Abs 1 MRG normierten Schriftlichkeitsgebotes für den Vermieter praktisch in der Erleichterung des Beweises erschöpft, mit dem Mieter die von keiner Kündigun... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIInABGB §886MRG §29 Abs1 Z3
Rechtssatz: Jede Befristungsvereinbarung ist ein zweiseitig verbindlicher Vertrag, bei dem das Formgebot der Schriftlichkeit gemäß § 886 ABGB nur durch die Unterschrift aller Parteien erfüllt werden kann. Ein Verhalten, wonach sich der eine Teil trotz Kenntnis des Willens seines Vertragspartners, den er auch durch seine Unterschrift auf dem ausgefüllten Vertragsformular akzeptierte, auf die Ungültigk... mehr lesen...
Norm: ABGB §886CMR allgCMR Art30 Abs3EuGVÜ Art17LGVÜ Art17
Rechtssatz: Im Anwendungsbereich der CMR ist das Schriftlichkeitsgebot nicht im Sinne der "Unterschriftlichkeit" zu verstehen, sodass die Übermittlung von Erklärungen durch Telefax dem Formerfordernis genügt. Entscheidungstexte 6 Ob 512/96 Entscheidungstext OGH 26.04.1996 6 Ob 512/96 Veröff: SZ 69/107 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a BABGB §886ABGB §914 IIIiABGB §915
Rechtssatz: Eine Garantie kann jedenfalls dann nicht mittels Telefax in Anspruch genommen werden, wenn die am Grundsatz der formalen Garantiestrenge orientierte, enge und förmliche Auslegung der Garantieerklärung zum Ergebnis gelangt, daß die für die Inanspruchnahme gewillkürte Form dem Garanten - unter anderem - auch eine möglichst große Gewähr für einen tatsächlich durch den Begünstigten erfo... mehr lesen...
Norm: ABGB §886ArbVG §29
Rechtssatz: Die Schriftform erfordert grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift unter dem Text. Entscheidungstexte 7 Ob 571/95 Entscheidungstext OGH 22.11.1995 7 Ob 571/95 8 ObA 106/02z Entscheidungstext OGH 16.05.2002 8 ObA 106/02z Veröff: SZ 2002/68 9 ObA 96... mehr lesen...
Norm: ABGB §884ABGB §886
Rechtssatz: Der Bindungswille desjenigen, der eine schriftliche Erklärung übermittelt, wird erst mit seiner Unterschrift (und zusätzlich der Absendung des Schreibens) dokumentiert. Hier: Irrtümliches Absenden eines in der Kanzlei eines Rechtsanwaltes verfaßten Schreibens, das vom Rechtsanwalt nicht unterschrieben worden war und nicht hätte abgesendet werden und somit der Gegenseite nicht hätte zugehen sollen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §884ABGB §886
Rechtssatz: Eine schriftlich festgehaltene Erklärung kann nur dann Rechtswirsamkeit entfalten, wenn sie entweder vom Erklärenden unterfertigt wurde oder wenn bewiesen wird, daß er an sie auch ohne Unterschrift gebunden sein wollte. Entscheidungstexte 7 Ob 571/95 Entscheidungstext OGH 22.11.1995 7 Ob 571/95 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §886ABGB §1346 Abs2 E
Rechtssatz: Eine durch Telekopie (Telefax) übermittelte Bürgschaftserklärung, der es an der eigenhändigen Unterschrift des Erklärenden im Original fehlt, entspricht nicht der in § 1346 Abs 2 ABGB angeordneten Schriftform; das gilt aber auch dann, wenn die der Fernkopie als Grundlage dienende Urkunde die eigenhändige Unterschrift des Erklärenden trägt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...