Norm: ABGB §860ABGB §861BVergG 2002 §112
Rechtssatz: Werden dem Sieger eines Wettbewerbes neben dem Preisgeld weitere Rechte, etwa die Vergabe des Planungsauftrages, in Aussicht gestellt, ist die Ausschreibung rechtlich nicht als Auslobung, sondern als Aufforderung zur Erstellung von Angeboten zu qualifizieren (hier: Architektenwettbewerb als Realisierungswettbewerb in der Form eines geladenen Wettbewerbes). Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §860
Rechtssatz: Das Rechtsverhältnis zwischen dem Ausschreibenden und den Teilnehmern am Wettbewerb ist stets zivilrechtlicher Natur. Grundsätzlich beruhen ihre Rechtsbeziehungen auf dem einseitigen Rechtsgeschäft der Auslobung in der Sonderform des Preisausschreibens. Entscheidungstexte 2 Ob 245/06b Entscheidungstext OGH 30.08.2007 2 Ob 245/06b ... mehr lesen...
Norm: ABGB §860ABGB §1271
Rechtssatz: Die - nicht ausschließlich vom Zufall abhängige - Erbringung der in der Auslobung geforderten Leistung unter Einhaltung der in den Spielregeln aufgestellten Bedingungen (Faxsendung einer Banknote mit einer bestimmten Seriennummer bis zu einem bestimmten Zeitpunkt sowie Ermöglichung der Kontrolle innerhalb einer gesetzten Frist) gewährt den Anspruch auf Auszahlung der Belohnung im Sinne des § 860 ABGB. Der b... mehr lesen...
Norm: ABGB §860
Rechtssatz: Der häufig in der Auslobung vorgesehene Ausschluss des Rechtswegs ist bei Preisausschreiben ieS im Rahmen der guten Sitten zulässig, aber dahin zu interpretieren, dass die Einhaltung des Versprechens kontrollierbar und der etwa entstandene Anspruch einklagbar ist. Echte Auslobung ist voll judiziabel. Entscheidungstexte 2 Ob 251/06k Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §859ABGB §860ABGB §1295 II9StGG Art2B-VG Art7ÖNorm A 2050 Pkt4.8.1
Rechtssatz: Auch ein vom Auftraggeber durch eine ihm zuzurechnende Fahrlässigkeit verschuldeter Ausschreibungsmangel kann den Widerruf der Ausschreibung nach Ablauf der Angebotsfrist erzwingen. Die von einem Konkurrenten nur durch einen solchen Ausschreibungsmangel erlangte Position als Bestbieter rechtfertigt nicht die Missachtung der Interessen des Auftraggebers an ... mehr lesen...
Norm: ABGB §860
Rechtssatz: Die Auslobung begründet ein einseitig verpflichtendes Schuldverhältnis durch einseitige Erklärung. Der einseitige Verpflichtungswille des Auslobenden muss daher schon in seiner Erklärung zum Ausdruck kommen. Die Erklärung ist nach § 914 f ABGB auszulegen. Entscheidungstexte 7 Ob 556/95 Entscheidungstext OGH 30.07.1996 7 Ob 556/95 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport einen bundesweiten einstufigen baukünstlerischen Wettbewerb zur Erlangung von Entwürfen für die Erweiterung der Höheren Technischen Bundeslehranstalt B***** ausgelobt. In der Wettbewerbsausschreibung sind unter anderem folgende Bestimmungen enthalten: 1.2. Rechtsgrundlage: Für Auslober und Teilnehmer ist die Wettbewerbsordnung der Architekten (WOA, Ausgabe 1988), hera... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Stadt V***** schrieb im September 1988 einen von der zuständigen Ingenieurkammer überprüften Architektenwettbewerb für ein Feuerwehrzentrum auf dem Gelände des früheren Schlachthofes in der ***** Straße 59 aus. Rechtsgrundlage hiefür waren die Ausschreibungsunterlagen, die Fragebeantwortung und die Wettbewerbsordnung für Architekten. Die Aufgabe des von der beklagten Partei bestellten Preisgerichtes bestand in der Beurteilung und Reihung der Wettbew... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith und Dr. Bauer sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Alfred Mayer und Otto Schmitz als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei E***** G*****, Pensionist, ***** vertreten durch ***** Rechtsanwalt *****,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith und Dr. Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Alfred Mayer und Otto Schmitz als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei F***** B*****, Pensionist, ***** vertreten durch***** Rechtsanwalt*****, w... mehr lesen...
Norm: ABGB §860ABGB §863 GIABGB §869ABGB §1152 F1
Rechtssatz: Zustandekommen einer individualrechtlichen Pensionszusage ohne Widerrufsvorbehalt anläßlich der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Entscheidungstexte 9 ObA 39/90 Entscheidungstext OGH 13.06.1990 9 ObA 39/90 9 ObA 75/91 Entscheidungstext OGH 10.0... mehr lesen...
Norm: ABGB §859ABGB §860ABGB §861
Rechtssatz: Zweck einer gesetzlich angeordneten öffentlichen Ausschreibung von Arbeiten ist es, den Wettbewerb der Bieter weitgehend sicherzustellen. Dieser Zweck und das gerade öffentlichen Ausschreibungen immanente Gleichbehandlungsgebot rechtfertigen es, den Bietinteressenten einen Anspruch auf Ausfolgung der Ausschreibungsunterlagen, ohne die sie von der Beteiligung am Wettbewerb ausgeschlossen wären, zuzub... mehr lesen...