Entscheidungen zu § 834 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

218 Dokumente

Entscheidungen 211-218 von 218

RS OGH 1952/9/10 2Ob613/52, 6Ob444/59, 7Ob195/69, 5Ob54/70, 7Ob666/80, 7Ob506/82, 7Ob297/00b, 5Ob249

Norm: ABGB §834ABGB §835 BABGB §836 BABGB §838a
Rechtssatz: Die Bestellung eines Verwalters ist eine Maßregel, die durch Stimmenmehrheit zu treffen ist. Der überstimmten Minderheit steht kein Rechtsbehelf gegen diese Mehrheitsentscheidung zu. Entscheidungstexte 2 Ob 613/52 Entscheidungstext OGH 10.09.1952 2 Ob 613/52 Veröff: EvBl 1952/411 S 633 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.09.1952

TE OGH 1952/5/7 1Ob382/52

Die Antragsteller und die Antragsgegner sind je zur Hälfte Eigentümer eines Hauses, in welchem die Antragsteller einen kleinen Büroraum einbauen lassen wollen. Das Erstgericht hat den Einbau bewilligt, jedoch nur gegen vorherigen Erlag, der dafür angebotenen Miete für 64 Monate, das sind 6400 S durch Adolf E. Das Rekursgericht hat dem Rekurs der Antragsteller folgend von dem Erlag dieses Betrages abgesehen. Der Rekurs der Antragsgegner begehrt die Aufhebung des angefochtenen Beschlu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.05.1952

TE OGH 1951/2/14 3Ob494/50

Die Antragsteller, die zusammen zu zwei Dritteln Eigentümer der Liegenschaft sind, begehren unter Berufung auf § 835 ABGB. die Wirksamerklärung des Verkaufes eines Teiles der Liegenschaft (Längstrakt Wassergasse, Erlauftrakt und Pferdestall) an Erika L. gegenüber den Antragsgegnern. Das Erstgericht gab dem Antrag statt. Es handle sich beim Verkauf eines Teiles einer gemeinschaftlichen Sache um eine wichtige Veränderung im Sinne des § 834 ABGB., deren Genehmigung durch den Außerstrei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.02.1951

TE OGH 1950/11/15 1Ob516/50

Die Klägerin und die Zweitbeklagte sind je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft. Die Klägerin behauptet, daß die Beklagten gegen ihren Widerspruch auf dieser Liegenschaft einen Lagerschupfen errichtet haben und begehrt dessen Entfernung. Die Beklagten haben eingewendet, daß das Klagebegehren gegen den Erstbeklagten schon deswegen verfehlt sei, weil dieser nicht Miteigentümer der Liegenschaft ist. Der Zweitbeklagten gegenüber sei aber der Rechtsweg unzulässig. Im übrigen hätte d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.11.1950

TE OGH 1950/6/21 3Ob330/50

Die Streitteile sind gleichteilige Eigentümer eines Grundstückes, das die Beklagte durch einen Zaun untergeteilt hat, wobei sie den hiedurch abgegrenzten Teil des Grundstückes allein benützt. Das Klagebegehren ihres Miteigentümers ist auf Beseitigung dieses Zaunes gerichtet. Das Erstgericht hat es abgewiesen, da die Beklagte nach einer Vereinbarung mit dem Kläger an dem von ihr abgegrenzten Teil des Grundstückes das alleinige Benützungsrecht hat. Aus Anlaß der hiegegen vom Kläger ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.06.1950

TE OGH 1950/5/3 3Ob52/50

Das Erstgericht genehmigte gemäß § 835 ABGB. die von der Mehrheit der Hauseigentümer des Hauses Wien XI., G.gasse Nr. 14 a, gewollte wichtige Änderung, nämlich den Wiederaufbau des Hauses aus den Mitteln des Wiederaufbaufonds. Eine Sicherstellung zugunsten der Minderheit der Miteigentümer wurde nicht aufgetragen. Das Erstgericht stützte sich bei seiner Entscheidung auf das Gutachten eines Bausachverständigen, wonach sich das Haus in einem Bauzustand befindet, der dringend einer Abhilf... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.05.1950

TE OGH 1950/3/29 3Ob160/50

Das Erstgericht gab dem auf Räumung gerichteten Klagebegehren statt, weil es der Rechtsansicht war, daß die Regelung der Benützung der einzelnen Bestandteile des gemeinschaftlichen Besitzes eine Maßnahme nach § 833 zweiter Satz ABGB. sei; daher seien die Kläger als Mehrheitseigentümer (drei Viertel-Anteile) befugt, über die Benützung des gemeinsamen Hauses zu verfügen und vom Beklagten, der nur zu einem Achtel Miteigentümer ist und sich nicht auf einen Mietvertrag zwischen ihm und den... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.03.1950

RS OGH 1930/2/4 4Ob36/30, 1Ob112/59, 1Ob115/72, 6Ob646/78, 1Ob754/78, 5Ob589/79, 1Ob702/84, 2Ob678/8

Norm: ABGB §828ABGB §833 D2ABGB §834ABGB §839 BABGB §1041 C1
Rechtssatz: Besondere Abmachungen ausgenommen, kann kein Miteigentümer vom anderen deshalb eine Vergütung fordern, weil dieser einen größeren Teil der gemeinsamen Sache benützte, als der Quote seines Miteigentums entsprach. Entscheidungstexte 4 Ob 36/30 Entscheidungstext OGH 04.02.1930 4 Ob 36/30 Veröff: SZ 12/39 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.02.1930

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