Entscheidungsgründe: Der am 17. 1. 1994 verstorbene Robert S***** hat mit letztwilliger Verfügung vom 24. 7. 1987 die Klägerin (seine Tochter aus erster Ehe) und die Beklagte (seine zweite Frau) je zur Hälfte als Erben eingesetzt. Sein Nachlaß wurde demgemäß beiden Parteien je zu Hälfte eingeantwortet. Der Erblasser war in Liechtenstein als Maschinenmechaniker beschäftigt. Er besaß bei der Liechtensteinischen Landesbank und bei der Bank in Liechtenstein insgesamt vier Sparkonten... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Grundbuchsantrag der Antragsteller ab, weil der Schenkungsvertrag mangels "wirklicher Übergabe" des Schenkungsobjektes in der Form eines Notariatsaktes hätte errichtet werden müssen. Das Rekursgericht billigte diese Rechtsansicht und erklärte den ordentlichen Revisionsrekurs für zulässig, weil oberstgerichtliche Judikatur zu Vertragsformulierungen betreffend die wirkliche Übergabe von Liegenschaften wie "die Übergabe/Übernahme erfolgt bei V... mehr lesen...
Norm: ABGB §426ABGB §427ABGB §428
Rechtssatz: Die Eigentumsübertragung aufgrund eines Kaufvertrags über die dauerhafte Überlassung von Software hat den Datenträger, der die Software verkörpert, zum Gegenstand. Entscheidungstexte 5 Ob 504/96 Entscheidungstext OGH 14.10.1997 5 Ob 504/96 Veröff: SZ 70/202 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Begründung: Eine Rechtsvorgängerin der klagenden und widerbeklagten Partei (im folgenden klagende Partei) und die beklagte und widerklagende Partei (im folgenden Beklagter) schlossen am 31.Mai 1985 einen "Programm-Nutzungsvertrag" über ein EDV-Programm ab, das für die Verwendung in Rechtsanwaltskanzleien erstellt wurde. Darin werden die Rechtsvorgängerin der klagenden Partei - eine bürgerlich-rechtliche Gesellschaft mit einer größeren Anzahl von Gesellschaftern - als "VE" und de... mehr lesen...
Norm: ABGB §428ABGB §943GBG §26 Abs1GBG §94 Abs1 Z3 D
Rechtssatz: Die von Ehegatten in einer nicht als Notariatsakt errichteten Schenkungsurkunde gewählte Formulierung, die von der Schenkung umfaßte Wohnung "als Ehewohnung zu bewohnen, zu besitzen, zu benützen und zu verwalten", läßt ausreichend deutlich erkennen, daß bereits Mitgewahrsam des Schenkers und der Beschenkten an den zu übertragenden Liegenschaftsanteilen besteht, sodaß eine Überga... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte aufgrund des mit ihrem Ehegatten Dipl.Ing.Walter W*****, geboren am *****, abgeschlossenen Schenkungsvertrages, mit dem Dipl.Ing.Walter W***** als 546/7872 Eigentümer am Grundstück *****, EZ ***** Grundbuch *****, mit welchem Anteil das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 9 verbunden ist, der Antragstellerin die Hälfte des Grundanteils übertragen wollte, die Einverleibung des Eigentumsrechtes zur Hälfte (= 273/7872-tel Anteilen) für die ... mehr lesen...
Norm: ABGB §427ABGB §428ABGB §451 AABGB §467
Rechtssatz: Symbolisch übertragenes Sicherungseigentum wird jedenfalls dann rückübertragbar, wenn darauf das Sicherungseigentum hinweisende Zeichen schon längere Zeit entfernt und dies dem Sicherungseigentümer bekannt ist. Entscheidungstexte 3 Ob 2403/96w Entscheidungstext OGH 18.06.1997 3 Ob 2403/96w Veröff: SZ 70/118 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit ihrer Exszindierungsklage vom 18.9.1995 beantragte die Klägerin, die (auch) von der Beklagten auf einen Hobelautomat Weinig (Weinig-Profilfräsautomat), PZ 5 im Pfändungsprotokoll E 355/95x des BG Poysdorf, geführte Exekution für unzulässig zu erklären. Dieser Pfandgegenstand sei bereits vor der zugunsten der Beklagten erfolgten Pfändung, nämlich am 19.7.1990, ins Sicherungseigentum der Klägerin übertragen worden. Die Beklagte bestritt das Klagebegehren... mehr lesen...
Norm: ABGB §428
Rechtssatz: Ob Dritte die Vereinbarung erkennen können, ist bedeutungslos; "erweislich" drückt nur aus, daß das Besitzkonstitut nicht vermutet wird. Entscheidungstexte 7 Ob 551/95 Entscheidungstext OGH 10.05.1995 7 Ob 551/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0045764 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §427ABGB §428ABGB §938 AABGB §943
Rechtssatz: Die nur teilweise oder fehlerhafte Bekanntgabe des Losungswortes räumt dem der Bank das Sparbuch Präsentierenden keine uneingeschränkte Verfügungsmacht über die der Urkunde zugrundeliegende Forderung ein, weil die Bank in einem solchen Fall nicht zur Auszahlung verpflichtet bzw. dazu gar nicht ermächtigt ist, muß sie doch mit allfälligen Regreßansprüchen ihres Vertragspartners rechnen. Di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Johann Sch***** verstarb am 16.9.1987 unter Hinterlassung eines Kodizills, in dem er 10/16-stel Anteile an einer Liegenschaft einer Nichte vermachte. Seine Verlassenschaft wurde mit rechtskräftiger Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Baden zu 1 A 739/87-17 vom 17.3.1988 seiner Nichte, der Nebenintervenientin auf seiten der beklagten Partei, aufgrund des Gesetzes eingeantwortet. Der Kläger hat sich um Johann Sch***** in den letzten Jahren dessen Lebe... mehr lesen...
Norm: ABGB §428
Rechtssatz: Bei der Besitzauflassung überträgt die Einigung ( der unbedingte Abschluß des Verfügungsgeschäftes ) das Recht; das Ergebnis ist jenes der körperlichen Übergabe. Steht der Übergabswille außer Zweifel, dann ist die Erklärung auf eine "erweisliche" Art im Sinn des § 428 ABGB abgegeben. Entscheidungstexte 4 Ob 536/92 Entscheidungstext OGH 07.07.1992 4 Ob ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die seinerzeitige Klägerin und nunmehrige Wiederaufnahmsbeklagte hat im Vorverfahren 6 Cg 44/89 des Landesgerichtes Linz die Zahlung von 150.117,50 DM mit der Behauptung verlangt, sie sei Erbin des am 13. 4. 1987 verstorbenen Dr. Günther R*****. Dieser habe auf einem Spareinlagebuch der Sparkasse Passau ein Sparguthaben gehabt. Zu Unrecht habe der Beklagte den auf dem Sparbuch erliegenden Betrag behoben. Der Beklagte wendete ein, ihm sei das Sparbuch und das S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und der beklagte sind Halbgeschwister. Ihre gemeinsame Mutter I***** R***** übertrug mit Schenkungsvertrag vom 29.11.1985 mehrere in ***** gelegene Liegenschaften, zu denen auch das Schloß ***** gehörte, ins Alleineigentum des Beklagten. Das Schloß war mit einer Vielzahl von Kunstgegenständen und Möbeln ausgestattet, von denen die Mutter der Streitteile eine Anzahl zu besonderen Anlässen wie Weihnachten oder Geburtstagen der Klägerin geschenkt hatte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und der Beklagte sind Halbgeschwister. Ihre Mutter verfügte über beträchtliches Vermögen. Sie hatte nach dem Ableben ihres ersten Ehegatten im Jahr 1947 Liegenschaften im Mürztal mit einem Schloß geerbt und 1949 mit dem Vater des Beklagten die Ehe geschlossen. Sie finanzierte der Klägerin und ihrer Schwester den Ankauf einer Liegenschaft in Kitzbühel und übertrug ihnen Grundstücke bei Wien mit Gebäuden und Einrichtungsgegenständen unter Vorbehalt ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte erwarb am 19. März 1984 mit dem ihm vom Kläger, seinem Onkel, zur Verfügung gestellten Geldbetrag von S 415.250,-- im Zwangsversteigerungsverfahren die Liegenschaft EZ 378 KG Sch***** zum Meistbot von S 420.000,--. Der Kläger erbaute sodann auf der Liegenschaft ein Haus samt Stallgebäude, der Erstbeklagte und die Zweitbeklagte, dessen damalige Ehefrau, errichteten dort mit Hilfe des Klägers ebenfalls ein Haus. Da sich die Absicht der Streitteile... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da das Berufungsgericht von einer wirksamen Übertragung des vorbehaltenen Eigentums an die klagende Partei ausging, wozu die Besitzanweisung ausreichte (ÖBA 1987, 51 und 930), kommt der Hilfsbegründung, für den Fall eines Scheinvertrages zwischen den Kaufvertragspartnern sei zumindest Sicherungseigentum der klagenden Partei durch Übergabe der Geräteschlüssel erworben worden, keine entscheidende Bedeutung zu. Die Verurteilung... mehr lesen...
Norm: ABGB §428HGB §383
Rechtssatz: Aus der Tatsache allein, daß der Käufer das vom Verkäufer erworbene Warenlager bei diesem zum kommissionsweisen Verkauf beläßt, kann nicht der Schluß gezogen werden, ein Besitzkonstitut sei nicht gewollt. Auch hier kommt es auf den objektiv erklärten Willen der Partner des Kauf- und Kommissionsgeschäftes an, ob nicht nur zur Sicherung Eigentum an den Käufer des Warenlagers übertragen werden sollte. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §428
Rechtssatz: Besitzkonstitut ist auch dort zulässig, wo nicht körperliche Übergabe sondern nur Übergabe durch Zeichen in Betracht kommt. Entscheidungstexte 1 Ob 670/90 Entscheidungstext OGH 24.10.1990 1 Ob 670/90 JBl 1991,805 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0011189 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 13.12.1983, S 163/83, wurde über das Vermögen der T*** Gesellschaft mbH (im folgenden: Gemeinschuldnerin), deren Mehrheitsgesellschafterin die beklagte Partei war, der Konkurs eröffnet. Geschäftsgegenstand der Gemeinschuldnerin waren Import und Export sowie En-gros- und Detailhandel von Sportartikeln aller Art. Die Gemeinschuldnerin war bereits am 15.1.1983 überschuldet, dies hätte der beklagten Partei bekannt sei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 771 KG Stifting mit dem Haus in 8010 Graz, Billrothgasse 6, in dem sich auch das Warenlager (an Orientteppichen) der prot. Firma Franz TAX-S*** befand, deren Alleininhaber der Kläger war. Im Lastblatt dieser Liegenschaft sind unter COZl. 7 und 8 aufgrund zweier Notariatsakte vom 24.11.1980 zugunsten der Beklagten die Pfandrechte für Darlehensforderugnen von 2,100.000 S und 700.000 S, je samt... mehr lesen...
Norm: ABGB §302 AABGB §428
Rechtssatz: Gesamtsachen können zwar unter Umständen durch Zeichen einheitlich übergeben werden; jeder einzelne Gegenstand dieser Gesamtsache kann aber auch - soweit die sonstigen Voraussetzungen vorliegen - körperlich oder durch Erklärung übergeben Entscheidungstexte 4 Ob 623/88 Entscheidungstext OGH 24.01.1989 4 Ob 623/88 ... mehr lesen...