Begründung: Das Erstgericht bewilligte den Adoptionsvertrag der Antragsteller (Wahlvater und Wahltochter) vom 4. 4. 2005, nachdem einer Adoption im Verfahren 4 P 185/00m des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien in allen drei Instanzen eine Bewilligung mit der
Begründung: versagt worden war, die zwischen dem Wahlvater und der Wahltochter bestehende geschlechtliche Beziehung sei mit einem Eltern-Kind-Verhältnis im Sinne des § 180a Abs 1 ABGB nicht in Einklang zu bringen (7 Ob 228/03h). D... mehr lesen...
Begründung: Der am 9. 6. 1995 geborene Henrik-Filip K***** ist ein leibliches Kind der Drittantragstellerin Mag. Elisabeth J***** und des Mario K*****, geboren 8. 5. 1966. Die Obsorge kommt der Mutter alleine zu. Diese lebt mit ihrer Lebensgefährtin (= der Erstantragstellerin) und dem mj Henrik-Filip im gemeinsamen Haushalt in F*****. Die Antragsteller begehren die gerichtliche Bewilligung eines am 17. 2. 2005 zwischen der Erstantragstellerin und dem Minderjährigen, vertreten durch ... mehr lesen...
Begründung: Mit schriftlichem Adoptionsvertrag vom 13. 6. 2004 nahmen die Ehegatten Safet K***** (Erstantragsteller) als Wahlvater und Semina K***** (Zweitantragstellerin) als Wahlmutter den am 31. 7. 1982 geborenen und somit bereits volljährigen Amel H***** (Drittantragsteller) an Kindes statt an. Der zur Zeit in Bosnien lebende Drittantragsteller ist bosnischer Staatsbürger und der leibliche Sohn einer Schwester des Wahlvaters. Der bereits seit 1990 in Österreich lebende Erstant... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der beiden Minderjährigen wurde mit Urteil eines deutschen Amtsgerichts vom 11. 11. 1992 geschieden. Die Obsorge für die beiden Minderjährigen steht der in Österreich wohnhaften Mutter allein zu. Sie ist seit 21. 12. 1992 wieder verheiratet. Dieser Ehe entstammt ein gemeinsames Kind. Die beiden Minderjährigen, die leiblichen Eltern und der nunmehrige Ehegatte der Mutter sind deutsche Staatsangehörige. Mit beim Erstgericht am 7. 9. 2000 eingelangtem S... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 257 Abs 1 AußStrG sind Beteiligte am Verfahren zur Bewilligung der Annahme an Kindesstatt, zum Widerruf der Bewilligung und zur Aufhebung der Wahlkindschaft die Vertragsteile, der gesetzliche Vertreter des Wahlkindes und die im Einzelfall nach dem allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch Zustimmungs- und Anhörungsberechtigten. Den leiblichen Kindern des Annehmenden kommt, wie schon das Rekursgericht zutreffend ausgef... mehr lesen...
Begründung: Maria P***** schloss am 20. 6. 1997 mit dem 1944 geborenen Mag. Josef S***** einen Vertrag über die Annahme an Kindesstatt. Mag. Josef S***** ist verheiratet und Vater von drei Kindern. Die Wahlmutter hat keine leiblichen Kinder. Sie hat mit Wirksamkeit vom 18. 4. 1994 Lydia S*****, geboren 1955, an Kindesstatt angenommen. Das Erstgericht bewilligte nach Einholung der einzigen Zustimmungs- und Anhörungsberechtigten, nämlich der Ehefrau des Wahlkindes und seiner le... mehr lesen...
Begründung: Am 22.10.1996 nahm das Erstgericht die von den Wahlkindern und der Wahlmutter abgegebenen Erklärungen zum Abschluß eines Adoptionsvertrages zu Protokoll und bewilligte mit Beschluß von 6.2.1997 die Adoption mit der
Begründung: , daß die gesetzlichen Voraussetzungen hiefür erfüllt seien; die Wahlkinder hätten zu den leiblichen Eltern, die unbekannten Aufenthaltes seien, von klein auf keinen Kontakt und seien bei der Wahlmutter aufgewachsen, zu der ein echtes Mutter-Kind... mehr lesen...
Norm: ABGB §180a Abs2
Rechtssatz: Ein leibliches Kind ist zur Wahrung fremdenpolizeilicher oder arbeitsmarktrechtlicher Belange nicht berufen. Entscheidungstexte 2 Ob 246/97h Entscheidungstext OGH 25.09.1997 2 Ob 246/97h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108445 Dokumentnummer J... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte die Adoption. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der leiblichen Kinder der Wahlmutter nicht Folge und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei, weil zur Frage, ob die Wahrung öffentlicher Interessen ein gerechtfertigtes Anliegen leiblicher Kinder im Sinne des § 180a Abs 2 ABGB darstellen könne, keine oberstgerichtliche Judikatur vorliege und es sich im Hinblick auf die Möglichkeit der Umgehung fremdenrechtlicher Bestimm... mehr lesen...
Norm: ABGB §180a Abs2ABGB §184 Abs1 Z4
Rechtssatz: Die (rechtmäßige) sexuelle Beziehung des Wahlvaters mit dem Wahlkind begründet kein überwiegendes entgegenstehendes Interesse eines leiblichen Kindes (hier: angeblich bestehendes homosexuelles Verhältnis zwischen dem Wahlvater und dem erwachsenen Wahlkind). Entscheidungstexte 2 Ob 2321/96d Entscheidungstext OGH 10.07.1997 2 Ob 2321/9... mehr lesen...
Norm: ABGB §180a Abs2
Rechtssatz: Das leibliche Kind kann den Einwand der mangelnden Geschäftsfähigkeit des Annehmenden nicht im Adoptionsbewilligungsverfahren geltend machen. Entscheidungstexte 2 Ob 2321/96d Entscheidungstext OGH 10.07.1997 2 Ob 2321/96d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108190 ... mehr lesen...
Begründung: Kurt W***** schloß am 8.3.1995 mit dem 1954 geborenen Ernesto ***** G***** einen Vertrag über die Annahme an Kindesstatt. Annähernd zeitgleich bestimmte der Wahlvater seinen präsumtiven Wahlsohn zum Alleinerben, während er seinen leiblichen Sohn auf den Pflichtteil verwies und dazu noch ausdrücklich die Anrechnung einer Schenkung (Anteile an einer Liegenschaft verbunden mit dem Wohnungseigentum) verfügte. Der Wahlvater verstarb am 16.3.1995. Der leibliche Sohn widers... mehr lesen...
Begründung: Mit Vertrag vom 2. Februar 1988 nahmen die Eheleute Rudolf L***, geboren am 20. April 1916, und Klara L***, geboren am 9. August 1926, den am 17. Dezember 1968 geborenen Robert S*** - einen Sohn ihrer Tochter Karin S***, geboren am 12. November 1946 - an Kindesstatt an. Die Eltern Robert S*** erklärten sich mit der Adoption einverstanden. Auf Antrag der Vertragsparteien bewilligte das Erstgericht mit Beschluß vom 24. Februar 1988, ON 2, die Annahme an Kindesstatt. Robe... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des schriftlichen Adoptionsvertrages vom 28. August 1984 bewilligte das Erstgericht die Annahme der Antragstellerin an Kindesstatt durch Friederike Agnes C. Gegen den Bewilligungsbeschluß des Erstgerichtes erhob die Schwester der Wahlmutter Hertha B Rekurs, in dem sie unter anderem die Geschäftsunfähigkeit der Wahlmutter geltend machte. Das Rekursgericht wies den Rekurs mangels Rekurslegitimation der Rechtsmittelwerberin zurück. Rechtliche Beurt... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Hans L***** wurde am 22. 1. 1971 außer der Ehe von Anna L***** geboren. Hans P***** hat seine Vaterschaft zu diesem Kind am 19. 2. 1971 vor dem Bezirksjugendamt für den 1./8./9. Bezirk Wien anerkannt. Mit Beschluß vom 16. 3. 1972 (ON 2) wurde die Mutter zur Vormünderin des Kindes bestellt. Am 4. 11. 1980 verstarb der außereheliche Vater Hans P*****. Nach seinem Tod begehrte die Vormünderin des Minderjährigen mit einem am 7. 9. 1982 beim Erstgericht eingelang... mehr lesen...
Der mj. Hans L wurde am 22. 1. 1971 von Anna L unehelich geboren. Hans P hat seine Vaterschaft zu diesem Kind am 19. 2. vor dem Bezirksjugendamt für den 1./8./9. Bezirk Wien anerkannt. Mit Beschluß vom 16. 3. 1972 wurde die Mutter zur Vormunderin des Kindes bestellt. Am 4. 11. 1980 verstarb der uneheliche Vater Hans P. Nach seinem Tod begehrte die Vormunderin des Minderjährigen mit einem am 7. 9. 1982 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz die "pflegschaftsbehördliche Genehmigung" ... mehr lesen...
Norm: ABGB §180a Abs2ABGB §184 Abs1 Z4 Fall1
Rechtssatz: Eine Verletzung der in § 180 a Abs 2 ABGB umschriebenen Interessen eines leiblichen Kindes des Annehmenden bildet keinen Grund, eine Adoption zu widerrufen. Das gilt in dem vom Rechtsmittelwerber behaupteten Fall der gesetzlich mißbilligten Namensadoption (§ 184 Abs 1 Z 4 erster Fall ABGB) auch dann, wenn die persönlichen Interessen des leiblichen Kindes des Annehmenden mit den öffentlich... mehr lesen...
Norm: ABGB §180a Abs2AußStrG §9 Abs1 Q
Rechtssatz: Einem vor Fassung des Bewilligungsbeschlusses übergangenen leiblichen Kind des Annehmenden ist gemäß § 9 AußStrG Rekursberichtigung insoweit zuzugestehen, als es in einer nicht in sich unschlüssigen Weise geltend macht, der Adoptionsbewilligung stünden seine eigenen nach § 180a Abs 2 ABGB zu beachtenden Interessen entgegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §180a Abs2
Rechtssatz: Die erbrechtlichen Reflexwirkungen der Annahme an Kindesstatt, die in einer entsprechenden Schmälerung der Erbteilsquote und damit auch der Pflichtteilsquote bestehen, sind für sich allein kein nach § 180 a Abs 2 ABGB beachtliches Anliegen. Entscheidungstexte 6 Ob 657/82 Entscheidungstext OGH 09.06.1982 6 Ob 657/82 Veröff: ÖA 1984,4 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §180a Abs2ABGB idF KindNamRÄG 2013 §194 Abs2AußStrG §9 Abs1 QAußStrG §257 ffAußStrG 2005 §2 IE1
Rechtssatz: Dem leiblichen Kind des Annehmenden kommt keine unbedingte und unbeschränkte Beteiligtenstellung wie den im § 181 Abs 1 ABGB genannten Zustimmungsberechtigten und den in § 181a Abs 1 ABGB aufgezählten Anhörungberechtigten zu (verfassungskonforme Interpretationen der §§ 257 ff AußStrG). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §180a Abs2AußStrG §9 B2
Rechtssatz: "Leibliche Kinder" sind nur die vom Adoptierenden gezeugten oder geborenen Kinder, nicht auch die Enkelkinder (Mehrheitsentscheidung). Entscheidungstexte 5 Ob 163/67 Entscheidungstext OGH 29.11.1967 5 Ob 163/67 EvBl 1968/220 S 390 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Norm: ABGB §180a Abs2AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit hinsichtlich der Begriffe "offenbare Schädigungsabsicht", "gerechtfertigtes Anliegen" und "leibliches Kind des Annehmenden" im Sinne des § 180 a Abs 2 ABGB möglich. Entscheidungstexte 5 Ob 163/67 Entscheidungstext OGH 29.11.1967 5 Ob 163/67 4 Ob 589/8... mehr lesen...
Norm: ABGB §180a Abs2AußStrG §9 D2
Rechtssatz: Im Adoptionsverfahren kommt dem leiblichen Kinde des Annehmenden eine Beteiligtenstellung nach § 9 AußStrG nur dann zu, wenn Anlaß zur Annahme besteht, daß durch die Adoption in einer gegen § 180a ABGB verstoßenden Weise in die Interessen dieses Kindes eingegriffen wird. Unbekannter Aufenthalt diese Kindes allein macht eine Kuratorbestellung nicht erforderlich. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §180a Abs2
Rechtssatz: Fehlt es an der Schädigungabsicht, ist auch die zu befürchtende Schmälerung des Pflichtteils der leiblichen Tochter kein nach § 180 a Abs 2 ABGB zu beachtender wirtschaftlicher Belang, der zur Versagung der Bewilligung der Adoption führen könnte. Entscheidungstexte 8 Ob 117/67 Entscheidungstext OGH 23.05.1967 8 Ob 117/67 Veröff: NZ 1967,168 = E... mehr lesen...
Norm: ABGB §180a Abs2ABGB §181aZPO §116 II
Rechtssatz: Die Bestellung eines Zustellkurators für ein unbekannten Aufenthaltes befindliches leibliches Kind eines Wahlelternteiles ist gesetzlich nicht begründet. Entscheidungstexte 8 Ob 117/67 Entscheidungstext OGH 23.05.1967 8 Ob 117/67 Veröff: NZ 1967,168 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: ABGB §180a Abs1ABGB §180a Abs2ABGB §181aABGB idF KindNamRÄG 2013 §194 Abs2AußStrG §9 QAußStrG §257AußStrG 2005 §2 IE1
Rechtssatz: Obgleich die leiblichen Kinder des Annehmenden nicht unter den Anhörungsberechtigten im § 181a ABGB aufgezählt sind und sie daher mittelbar auch nicht im § 257 AußStrG genannt erscheinen, ergibt sich ihre Beteiligtenstellung im Adoptionsbewilligungsverfahren und daher auch ihr Rekursrecht aus §§ 9 AußStrG, 180a... mehr lesen...
Der am 8. Dezember 1898 geborene, verwitwete Rudolf X. und die am 11. November 1933 geborene, ledige Maria K. schlossen am 18. Februar 1964 einen Adoptionsvertrag und beantragten dann gemeinsam die Bewilligung der Annahme an Kindesstatt. In ihrer Eingabe brachten sie vor, der Wahlvater habe aus erster Ehe einen längst großjährigen Sohn namens Alfred X. (geb. am 22. Mai 1922), der seinen ständigen Wohnsitz in Schweden habe; da der Sohn dem Vater durch eigenes Verschulden völlig entfrem... mehr lesen...