Norm
ABGB §180a Abs2Rechtssatz
Fehlt es an der Schädigungabsicht, ist auch die zu befürchtende Schmälerung des Pflichtteils der leiblichen Tochter kein nach § 180 a Abs 2 ABGB zu beachtender wirtschaftlicher Belang, der zur Versagung der Bewilligung der Adoption führen könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0048782Dokumentnummer
JJR_19670523_OGH0002_0080OB00117_6700000_001