Norm
ABGB §180a Abs2Rechtssatz
Die (rechtmäßige) sexuelle Beziehung des Wahlvaters mit dem Wahlkind begründet kein überwiegendes entgegenstehendes Interesse eines leiblichen Kindes (hier: angeblich bestehendes homosexuelles Verhältnis zwischen dem Wahlvater und dem erwachsenen Wahlkind).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108188Dokumentnummer
JJR_19970710_OGH0002_0020OB02321_96D0000_001