RS OGH 1997/7/10 2Ob2321/96d

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Veröffentlicht am 10.07.1997
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Norm

ABGB §180a Abs2
ABGB §184 Abs1 Z4

Rechtssatz

Die (rechtmäßige) sexuelle Beziehung des Wahlvaters mit dem Wahlkind begründet kein überwiegendes entgegenstehendes Interesse eines leiblichen Kindes (hier: angeblich bestehendes homosexuelles Verhältnis zwischen dem Wahlvater und dem erwachsenen Wahlkind).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108188

Dokumentnummer

JJR_19970710_OGH0002_0020OB02321_96D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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