Norm: ABGB §140 Bd
Rechtssatz: Telefonkosten sind jedenfalls nicht zur Gänze abzugsfähig, weil Kosten privater Telefonate Ausgaben des täglichen Lebens darstellen und daher keinen Einfluss auf die Unterhaltsbemessungsgrundlage haben. Entscheidungstexte 2 Ob 22/08m Entscheidungstext OGH 27.03.2008 2 Ob 22/08m 4 Ob 85/16b Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 Bd
Rechtssatz: Kosten für berufliche Fortbildung bilden nur dann eine Abzugspost, wenn sie existenznotwendig sind. Entscheidungstexte 2 Ob 22/08m Entscheidungstext OGH 27.03.2008 2 Ob 22/08m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123404 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AaABGB §140 AcABGB §140 BdABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Ac
Rechtssatz: Mietzinszahlungen und fiktive Mietkosten sind grundsätzlich auch auf Kindesunterhaltsansprüche (anteilig und angemessen) anzurechnen. Mangels Qualifikation des Wohnbedarfs als Sonderbedarf können tatsächliche Leistungen des geldunterhaltspflichtigen Elternteils für die Wohnversorgung des Kindes nicht dessen gedeckeltem Unterhaltsbeitrag hinzugezählt werden; s... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BaABGB §140 BcABGB §140 Bd
Rechtssatz: Der Unterhaltspflichtige darf durch sein Verhalten seine unterhaltsberechtigten Kinder nicht in ihren Ansprüchen schmälern; tut er es dennoch, geht dies nicht zu ihren, sondern zu seinen Lasten. Damit ist sein Auszug aus der (vormaligen) Ehewohnung gegenüber den Kindern regelmäßig unbeachtlich. Die Berücksichtigung seines „Kopfes" bei der Ermittlung der anzurechnenden Anteile der Leistungen... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BaABGB §140 BdABGB §140 BeABGB §231 AcABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Ba
Rechtssatz: Es ist nicht maßgeblich, ob das Kind in einer Mietwohnung, in einer ausbezahlten Eigentumswohnung oder in einer Wohnung lebt, für die noch Kreditrückzahlungen zu leisten sind. Eine unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Varianten der Wohnversorgung des Kindes ist nicht gerechtfertigt. Vielmehr sind im Kindesunterhaltsrecht zur Vermeidung ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AcABGB §140 BaABGB §140 BdABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Ac
Rechtssatz: Der geldunterhaltspflichtige Elternteil leistet durch die Bestreitung von Wohnungsbenützungskosten Naturalunterhalt; die Wohnungsbenützungskosten sind daher nach Köpfen auf alle die Wohnung benutzenden Personen, die in einer unterhaltsrechtlichen Beziehung zum Unterhaltspflichtigen stehen, zu gleichen Teilen aufzuteilen und auf deren Unterhaltsansprüche anzur... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AcABGB §140 BaABGB §140 BdABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Ac
Rechtssatz: Bei der Anrechnung von Wohnungsbeschaffungskosten muss auch berücksichtigt werden, ob nicht - wirtschaftlich gesehen - die Wohnung im konkreten Fall nicht nur vom geldunterhaltspflichtigen, sondern auch vom betreuenden Elternteil zur Verfügung gestellt wird. Entscheidungstexte 6 Ob 5/08s Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 Aa
Rechtssatz: Ist ein Elternteil infolge eines unter dem Existenzminimum liegenden Einkommens nicht in der Lage, seiner Geldunterhaltsverpflichtung nachzukommen, reduziert sich die Bemessung des Geldunterhaltsanspruchs des in Eigenpflege befindlichen Kindes darauf, dass nur mehr der um das Eigeneinkommen reduzierte Unterhaltsbedarf relevant wird, dieser allerdings begrenzt durch die (im Prozentwert ausgedrückte) jeweilige Leist... mehr lesen...