Begründung: Der Vater des am 30. 4. 1991 geborenen Michael, der im Haushalt der Mutter lebt und von dieser betreut wird, war ab 1. 5. 2001 zu monatlichen Unterhaltszahlungen von 3.250 S (= 236,18 EUR) verpflichtet. Am 8. 5. 2007 beantragte die Mutter, die Unterhaltsverpflichtung des Vaters rückwirkend ab 1. 6. 2004 auf monatlich 420 EUR zu erhöhen und den Vater zusätzlich zu Sonderbedarfszahlungen (für ärztliche Behandlungen, Nachhilfeunterricht, Sportartikel etc) in Höhe von (let... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber ist der Vater der am 25. April 1979 geborenen Karin und des am 14. Juni 1984 geborenen Alois. Die Ehe der Eltern wurde im Jahr 1996 aus dem überwiegenden Verschulden des Mannes geschieden. Der Ehe entstammen weiters die beiden volljährigen Töchter Eva, geboren am 22. Mai 1970, und Martina, geboren am 17. März 1976. Der Antragsgegner ist seit 20. Mai 1998 wieder verheiratet. Durch die Eheschließung wurde die am 12. Februar 1997 geborene Tochter... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, Hon.-Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Veronika ***** F*****, vertreten durch Dr. Alfons Adam und Mag. Gernot Steier, Rechtsanwälte in Neulengbach, wider die beklagte Pa... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichts Eisenerz vom 6. 7. 2000 derzeit verpflichtet, dem Antragsteller einen monatlichen Unterhalt von 218,01 EUR zu bezahlen. Nunmehr begehrt der Antragsteller die Erhöhung des monatlichen Unterhalts auf 290 EUR. Der Antragsgegner trat dem Erhöhungsantrag entgegen und wandte ein, der Unterhaltsanspruch des Antragstellers sei erloschen. Der Antragsteller sei im Hinblick auf die Absolvierung seines Bakkalaureat... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der beiden ehelich geborenen minderjährigen Kinder haben im Herbst 2006 die häusliche Gemeinschaft aufgelöst. Die beiden Minderjährigen leben bei ihrer Mutter, die auch die Familienbeihilfe bezieht und sind als Schüler ohne Einkommen. Der Vater bezieht aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit ein monatliches Nettoeinkommen von 5.100 EUR (12 mal jährlich). Die Minderjährigen beantragten, den Vater ab 1. 12. 2006 zu einer monatlichen Unterhal... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war zuletzt verpflichtet, für die beiden im Haushalt der Mutter betreuten Kinder ab 1. 4. 2005 302 EUR monatlich (Nadine) bzw ab 1. 6. 2006 309 EUR monatlich (Manuel) an Unterhalt zu bezahlen. Er bezog im Jahr 2006 als Kraftfahrer laut Lohnzettel ein Bruttoeinkommen von 23.875,02 EUR, welches nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer einem Nettoeinkommen von 17.468,56 EUR entspricht. Das durchschnittliche Nettoeinkommen des Vaters betrug ... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Minderjährigen entstammen der am 13. 7. 2005 gemäß § 51 EheG geschiedenen Ehe des Dr. Karl Rainer O***** und der Mag. Irina W*****. Die Obsorge kommt der Mutter zu, bei der die Minderjährigen auch leben; der Vater leistete monatlich 306 EUR bzw 240 EUR an Geldunterhalt, ohne allerdings dazu gerichtlich verpflichtet zu sein. Die beiden Minderjährigen entstammen der am 13. 7. 2005 gemäß Paragraph 51, EheG geschiedenen Ehe des Dr. Karl Rainer O***** und der Ma... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen Lukas A*****, geboren am 9. Mai 1992, *****, vertreten durch die Mutter Susanne A*****, über den Revisionsrekurs des Vaters Dipl.-In... mehr lesen...
Begründung: Die miteinander verheirateten Streitteile lebten als chinesische Staatsbürger gemeinsam mit ihrer Tochter in Österreich. Der Kläger arbeitete als Koch, die Beklagte war nicht erwerbstätig. 1998 reiste die Beklagte mit der gemeinsamen Tochter nach China und lebte dort. Dass der Kläger der Beklagten vor ihrer Abreise 100.000 S übergeben hätte, konnte nicht festgestellt werden. Die Streitteile hatten keine gemeinsamen ehelichen Ersparnisse. Am 28. Jänner 1999 reichte die ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 Bd
Rechtssatz: Telefonkosten sind jedenfalls nicht zur Gänze abzugsfähig, weil Kosten privater Telefonate Ausgaben des täglichen Lebens darstellen und daher keinen Einfluss auf die Unterhaltsbemessungsgrundlage haben. Entscheidungstexte 2 Ob 22/08m Entscheidungstext OGH 27.03.2008 2 Ob 22/08m 4 Ob 85/16b Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 Bd
Rechtssatz: Kosten für berufliche Fortbildung bilden nur dann eine Abzugspost, wenn sie existenznotwendig sind. Entscheidungstexte 2 Ob 22/08m Entscheidungstext OGH 27.03.2008 2 Ob 22/08m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123404 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte im zweiten Rechtsgang die - im Revisionsrekursverfahren relevante - monatliche Unterhaltsverpflichtung des Vaters (eines in einem niederösterreichischen Krankenhaus beschäftigten Anästhesisten) für den im Oktober 1990 geborenen Minderjährigen ab 1. 10. 2000 von 327,03 EUR auf 559,58 EUR. Dabei ging es von einem für den Zeitraum 2000 bis 2001 ermittelten monatlichen Durchschnittsnettoeinkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit v... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des am 5. 1. 1989 geborenen und damit inzwischen volljährig gewordenen ehelichen Sohnes Marcel M***** erklärte sich (im Beisein seines Rechtsvertreters) am 22. 9. 2004 vor dem Pflegschaftsgericht zu einer monatlichen Unterhaltszahlung von 350 EUR ab 1. 8. 2004 bereit (ON U73). Sein Sohn wird (nach wie vor) im Haushalt der vom Vater geschiedenen Mutter altersgemäß versorgt und betreut. Mit Beschluss des Erstgerichts vom 11. 4. 2007 wurde diese Unterhaltsverpfl... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AaABGB §140 AcABGB §140 BdABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Ac
Rechtssatz: Mietzinszahlungen und fiktive Mietkosten sind grundsätzlich auch auf Kindesunterhaltsansprüche (anteilig und angemessen) anzurechnen. Mangels Qualifikation des Wohnbedarfs als Sonderbedarf können tatsächliche Leistungen des geldunterhaltspflichtigen Elternteils für die Wohnversorgung des Kindes nicht dessen gedeckeltem Unterhaltsbeitrag hinzugezählt werden; s... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BaABGB §140 BcABGB §140 Bd
Rechtssatz: Der Unterhaltspflichtige darf durch sein Verhalten seine unterhaltsberechtigten Kinder nicht in ihren Ansprüchen schmälern; tut er es dennoch, geht dies nicht zu ihren, sondern zu seinen Lasten. Damit ist sein Auszug aus der (vormaligen) Ehewohnung gegenüber den Kindern regelmäßig unbeachtlich. Die Berücksichtigung seines „Kopfes" bei der Ermittlung der anzurechnenden Anteile der Leistungen... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BaABGB §140 BdABGB §140 BeABGB §231 AcABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Ba
Rechtssatz: Es ist nicht maßgeblich, ob das Kind in einer Mietwohnung, in einer ausbezahlten Eigentumswohnung oder in einer Wohnung lebt, für die noch Kreditrückzahlungen zu leisten sind. Eine unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Varianten der Wohnversorgung des Kindes ist nicht gerechtfertigt. Vielmehr sind im Kindesunterhaltsrecht zur Vermeidung ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AcABGB §140 BaABGB §140 BdABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Ac
Rechtssatz: Der geldunterhaltspflichtige Elternteil leistet durch die Bestreitung von Wohnungsbenützungskosten Naturalunterhalt; die Wohnungsbenützungskosten sind daher nach Köpfen auf alle die Wohnung benutzenden Personen, die in einer unterhaltsrechtlichen Beziehung zum Unterhaltspflichtigen stehen, zu gleichen Teilen aufzuteilen und auf deren Unterhaltsansprüche anzur... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AcABGB §140 BaABGB §140 BdABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Ac
Rechtssatz: Bei der Anrechnung von Wohnungsbeschaffungskosten muss auch berücksichtigt werden, ob nicht - wirtschaftlich gesehen - die Wohnung im konkreten Fall nicht nur vom geldunterhaltspflichtigen, sondern auch vom betreuenden Elternteil zur Verfügung gestellt wird. Entscheidungstexte 6 Ob 5/08s Entscheidungs... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist der eheliche Vater des am 10. 12. 1989 geborenen Antragstellers, der zusammen mit seiner Mutter, mit der der Antragsgegner nach wie vor verheiratet ist, in der vormaligen Ehewohnung (Einfamilienhaus) lebt; seine Eltern leben seit März 2003 getrennt. Seit 1. 4. 2003 ist der Antragsgegner aufgrund eines Beschlusses des Erstgerichts vom 23. 10. 2003 zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags in Höhe von 735 EUR an den Antragsteller verpflichtet... mehr lesen...
Begründung: Der Vater (Antragsgegner) ist aufgrund eines am 9. 11. 1995 vor dem Bezirksgericht Hietzing (7 C 119/95b) geschlossenen, pflegschaftsgerichtlich genehmigten Scheidungsvergleichs verpflichtet, monatliche Unterhaltsbeiträge von 683,12 EUR (9.400 S) für seinen am 3. 10. 1987 geborenen Sohn Christopher (Erstantragsteller) und von 603,18 EUR (8.300 S) für seinen am 19. 9. 1991 geborenen minderjährigen Sohn Oliver (Zweitantragsteller) zu bezahlen. Die beiden Unterhaltsberech... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 Aa
Rechtssatz: Ist ein Elternteil infolge eines unter dem Existenzminimum liegenden Einkommens nicht in der Lage, seiner Geldunterhaltsverpflichtung nachzukommen, reduziert sich die Bemessung des Geldunterhaltsanspruchs des in Eigenpflege befindlichen Kindes darauf, dass nur mehr der um das Eigeneinkommen reduzierte Unterhaltsbedarf relevant wird, dieser allerdings begrenzt durch die (im Prozentwert ausgedrückte) jeweilige Leist... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 31. 3. 2005 aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten (Ausspruch nach § 61 Abs 3 EheG) geschieden. Der Beklagte hatte die in seinem alleinigen Eigentum stehende Ehewohnung bereits Anfang November 2001 verlassen. Seither wird die Ehewohnung von der Klägerin allein bewohnt. Beide Streitteile verfügen über eigenes Einkommen. Die Klägerin war Volksschullehrerin; seit ihrer Versetzung in den Ruhestand am 1. 9. 2003 bezieht si... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO ab: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO ab: Rechtlic... mehr lesen...
Begründung: Im Revisionsrekursverfahren ist allein strittig, ob der Antragsgegner (Vater) verpflichtet ist, dem Antragsteller (Sohn) ab dem 1. 2. 2007 weiterhin Unterhalt - in der unstrittigen Höhe von 850 EUR monatlich - zu leisten. Der Antragsteller ist Student der Rechtswissenschaften und hat im Sommersemester 2007 mit seinem 10. Semester begonnen. Die durchschnittliche Studiendauer liegt bei 11,9 Semestern, wovon drei Semester auf den ersten, vier Semester auf den zweiten und ... mehr lesen...
Begründung: Das Amt für Jugend und Familie Rechtsvertretung, Bezirke 12, 13, 23, beantragte namens des mj Aleksandar S*****, den Vater Dragoslav S***** ab 1. 7. 2006 zu einem monatlichen Unterhaltsbetrag von 294 EUR zu verpflichten. Das Erstgericht entschied im Sinne dieses Antrags. Es stellte ein monatliches durchschnittliches Nettoeinkommen des Vaters von 1.589,36 EUR inklusive Sonderzahlungen fest. Der Vater hat keine weiteren Sorgepflichten. Rechtlich führte das Erstgericht au... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern beider Antragstellerinnen wurde am 5. November 2004 geschieden. Beide Kinder verblieben in der Obsorge der Mutter, welche mit diesen gemeinsam weiterhin das den Eltern je zur Hälfte gehörende Einfamilienhaus bewohnt. Das monatliche Durchschnittsnettoeinkommen des Vaters betrug inklusive der Sonderzahlungen 2002 4.885,73 EUR, 2003 4.410 EUR, 2004 4.458 EUR und 2005 4.791,73 EUR. Darin sind Sachbezüge für einen Pkw in Höhe von 323,76 EUR monatlich bis ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aufgrund der am 27. 10. 2003 eingebrachten Klage wurde der Beklagte Hans Georg D***** mit dem insoweit in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Erstgerichts vom 14. 9. 2006 als unehelicher Vater der am 20. 12. 2002 geborenen Klägerin festgestellt. Im Rechtsmittelverfahren ist allein die Unterhaltsverpflichtung des Beklagten gegenüber der Klägerin ab 1. 1. 2004 bis zu einer Höhe von 130 EUR monatlich strittig (das Unterhaltsbegehren für den Zeitraum vom 20. 12. 20... mehr lesen...
Begründung: Die am 23. 6. 1991 geborene - in Pflege und Erziehung ihrer Mutter stehende - Stefanie Christine B***** ist die Tochter von Camelia B***** und Viorel M*****. Dass dieser ihr Vater ist, während der (Ex-)Ehemann der Mutter, Stefan B*****, der bis einschließlich Dezember 2005 den Kindesunterhalt geleistet hatte, nicht der Vater der Minderjährigen ist, wurde jedoch erst mit Beschluss des Bezirksgerichts Waidhofen an der Ybbs vom 4. 9. 2006 festgestellt. Am 13. 10. 2006, mo... mehr lesen...
Begründung: Der Vater verpflichtete sich im Scheidungsfolgenvergleich vom 7. Juli 2000 vor dem Bezirksgericht Amstetten ab 1. August 2000 für den älteren, 1987 geborenen Sohn Alexander monatlich 5.400 ÖS (= 392,43 EUR) und für den jüngeren, 1997 geborenen Sohn 3.600 ÖS (= 261,62 EUR) an Unterhalt bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit beider Kinder zu Handen der obsorgeberechtigten Mutter zu zahlen. Der zuständige Magistrat als Vertreter beantragte am 28. Febru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aus der 1982 geschlossenen Ehe ging im Jahre 1993 der gemeinsame Sohn David hervor. Im Zuge des Verfahrens auf einvernehmliche Scheidung schlossen die Parteien am 10. 4. 2001 einen Vergleich, in dem die Obsorge für David der beklagten Mutter übertragen und eine Unterhaltsverpflichtung für den gemeinsamen Sohn unter Bezugnahme auf das Nettoeinkommen des Klägers festgelegt wurde. Weiters verpflichtete sich der Kläger in Punkt 4 des Vergleiches wie folgt: „4.) Der ... mehr lesen...