Norm: ABGB §1298RATG §23
Rechtssatz: Die Verletzung von Aufklärungspflichten macht den Rechtsanwalt gegenüber seinem Mandanten nach den allgemeinen Grundsätzen des ABGB ex contractu schadenersatzpflichtig. Der Geschädigte ist mit dem Beweis für die Behauptung belastet, dass der Schaden bei einem bestimmten und möglichen pflichtmäßigen Handeln des Schädigers nicht eingetreten wäre. Kommt es zu einer Schädigung durch Unterlassung, so ist zu frage... mehr lesen...
Norm: ABGB §1298ABGB §1313a IIIf
Rechtssatz: Das Mindest-Zurechnungskriterium des § 1313a ABGB ist, dass der Beklagte das schuldhafte Verhalten des Dritten im Kontext mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten veranlasste. Entscheidungstexte 1 Ob 265/03g Entscheidungstext OGH 10.02.2004 1 Ob 265/03g 4 Ob 251/06z Entscheidungstext OGH... mehr lesen...