RS OGH 2020/10/13 10ObS71/20v, 10ObS102/20b

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Veröffentlicht am 13.10.2020
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Norm

ASVG §143a Abs3 Satz1

Rechtssatz

§ 143a Abs 3 Satz 1 ASVG ist dahin zu verstehen, dass bei Gewährung einer Urlaubsersatzleistung im Fall der Auflösung des Arbeitsverhältnisses während des Bezugs von Rehabilitationsgeld der Anspruch auf Rehabilitationsgeld während des der Urlaubsersatzleistung entsprechenden darauf entfallenden Zeitraums zur Gänze ruht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133345

Im RIS seit

28.12.2020

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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