Norm
ABGB §1304 BIIfRechtssatz
Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen einem Fußgänger, der unter leichtem Alkoholeinfluß stehend bei Dunkelheit die Fahrbahn im Ortsgebiet nicht senkrecht überquert, und einem Kraftfahrzeuglenker, der auf vereister Fahrbahn zu schnell fährt, trotz Wahrnehmung des Fußgängers kein Warnsignal gibt und verspätet bremst.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0027305Dokumentnummer
JJR_19671025_OGH0002_0020OB00299_6700000_001