Norm
ABGB §97Rechtssatz
Ein dringendes Wohnbedürfnis des gefährdeten Ehegatten ist nur dann zu verneinen, wenn ihm eine ausreichende und gleichwertige Unterkunft zur Verfügung steht; er darf nicht auf die Möglichkeit der Deckung seines Wohnbedürfnisses bei seinen Eltern verwiesen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0006012Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.12.2020