RS OGH 1989/11/8 14Os105/89

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Veröffentlicht am 08.11.1989
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Norm

StGB §2 A
StGB §82 Abs2

Rechtssatz

Die Hilflosigkeit eines achteinhalb Monate alten Kleinkindes ergibt sich schon aus dessen Alter; ist es doch um überleben zu können, zur Gänze auf die Hilfe anderer, im Regelfall seiner Eltern, denen insoweit eine Garantenstellung im Sinne des § 2 StGB zukommt, angewiesen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0089110

Dokumentnummer

JJR_19891108_OGH0002_0140OS00105_8900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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