RS OGH 1992/1/28 10ObS287/91, 10ObS102/95, 10ObS274/00t

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Veröffentlicht am 28.01.1992
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Norm

ASVG §503
ASVG §506 Abs2

Rechtssatz

Da jedoch § 506 Abs 2 ASVG ausschließlich auf die Begünstigung nach § 503 abstellt, kommt es für die Anwendung dieser Bestimmung im Leistungsverfahren nur darauf an, ob eine solche Begünstigung erteilt wurde, nicht aber, ob es einer solchen wegen eines bestehenden Sozialversicherungsübereinkommens gar nicht bedarf.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0085683

Dokumentnummer

JJR_19920128_OGH0002_010OBS00287_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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