RS OGH 1999/6/28 3Ob28/99k, 3Ob73/03m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.1999
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Norm

EO §61
EO §68

Rechtssatz

Eine Partei hat nicht das Recht, die Erteilung einer bestimmten Weisung zu beantragen. Es steht ihr nur die Vollzugsbeschwerde nach § 68 EO offen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112270

Dokumentnummer

JJR_19990628_OGH0002_0030OB00028_99K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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