RS OGH 2000/4/13 6Ob187/99i, 12Os152/09h, 10Ob52/15t, 6Ob55/18h, 2Ob15/19y, 5Ob116/21a, 3Ob183/21i

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Veröffentlicht am 13.04.2000
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Norm

ABGB §879 Abs1

Rechtssatz

Die Sittenwidrigkeitsklausel ist ein restriktiv einzusetzendes Regulativ, das nur in jenen krassen Fällen, in denen dem Rechtsgefühl aller billig und gerecht Denkenden zuwider gehandelt wird, die grundsätzlich zu gewährende Vertragsfreiheit einschränkt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113654

Im RIS seit

13.05.2000

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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