RS OGH 2004/2/24 5Ob34/04t, 6Ob229/06d, 10Ob7/07p, 7Ob237/07i, 3Ob191/08x, 1Ob238/08v, 7Ob85/09i, 5O

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Veröffentlicht am 24.02.2004
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Norm

EO §382b
EO §382e Abs1
ZPO §528 A
ZPO §528 Abs1 L

Rechtssatz

Die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten einer Person den an sie gerichteten Auftrag zum Verlassen der Wohnung gemäß § 382b EO rechtfertigt, stellt, weil dabei immer die Umstände des Einzelfalls entscheidend sind, grundsätzlich keine Rechtsfrage im Sinn des § 528 Abs 1 ZPO dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118857

Im RIS seit

25.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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