RS OGH 2006/9/7 15Os87/06t, 12Os142/16y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.09.2006
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Norm

StGB §33
StGB §142 Abs1 F

Rechtssatz

Die Verwendung eines einer echten Waffe täuschend ähnlich sehenden Werkzeuges (Spielzeugpistole) bei Begehung des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB ist als erschwerend zu werten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121147

Im RIS seit

07.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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