RS Vwgh 2004/10/20 2001/14/0128

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.2004
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §270;

Rechtssatz

Durch § 270 BAO in der Fassung vor BGBl. I Nr. 97/2002 war es nicht ausgeschlossen, jedem Senat eine größere Anzahl von Mitgliedern zuzuweisen, als zur Besetzung des erkennenden Senates erforderlich ist (Hinweis E 15. September 1999, 98/13/0153).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001140128.X01

Im RIS seit

22.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten