§ 18 TGG Kundmachung von Verordnungen

TGG - Tiergesundheitsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.05.2024

Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes sind im „Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich“ oder in den „Amtlichen Veterinärnachrichten des Bundeskanzleramtes“ oder im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ kundzumachen.

In Kraft seit 01.10.1999 bis 31.12.9999
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