NÖ Jugendgesetz (NÖ JG) Fundstelle

NÖ JG - NÖ Jugendgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

LGBl. 4600-1

LGBl. 4600-2

LGBl. 4600-3

LGBl. 4600-4

LGBl. 4600-5

LGBl. 4600-6 (DFB)

LGBl. 4600-7

LGBl. 4600-8

LGBl. 4600-9

LGBl. 4600-10

LGBl. 4600-11

LGBl. 4600-12

LGBl. 4600-13

LGBl. Nr. 83/2017

LGBl. Nr. 23/2018

LGBl. Nr. 69/2018

LGBl. Nr. 98/2018

LGBl. Nr. 4/2022

Inhaltsverzeichnis

I. JUGENDFÖRDERUNG

§ 1

Ziele

§ 2

Partizipation

§ 3

Förderung von Jugendtreffs und anderen Jugendaktivitäten

§ 4

Privatinitiativen für gefährdete junge Menschen

§ 5

Förderung von Jugend- und Schülermedien

§ 6

Förderung von Warte- und Aufenthaltsräumen für Schüler und junge Arbeitnehmer

§ 7

Förderung von wissenschaftlichen Untersuchungen

§ 8

Förderung der Jugendarbeit

§ 8b

Datenverarbeitung für Förderungen gemäß §§ 3 bis 8

§ 9

Auszeichnung jugendfreundlicher Dienstleistungsbetriebe

§ 10

Landesjugendreferat

II. JUGENDSCHUTZ

§ 11

Ziele

§ 12

Begriffsbestimmungen

§ 13

Informationspflicht des Landes

§ 14

Verantwortlichkeit der Erziehungsberechtigten und Begleitpersonen

§ 15

Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten

§ 16

Aufenthaltsverbote

§ 17

Öffentliche Filmvorführungen, Fernsehübertragungen und Theatervorstellungen

§ 18

Alkohol, Tabak und sonstige Rausch- und Suchtmittel

§ 19

Jugendgefährdende Medien, Datenträger, Gegenstände und Dienstleistungen

§ 20

Pflichten der Unternehmer und Veranstalter

§ 21

Allgemeine Pflichten

§ 22

Altersnachweis

§ 23

Rechtsfolgen für junge Menschen

§ 24

Strafbestimmungen für Erwachsene

§ 25

Verfall

ORGANISATORISCHE BESTIMMUNGEN

§ 26

Verwendung von Begriffen

§ 27

Zuständige Organe und Behörden

§ 28

Förderungsmaßnahmen

§ 29

Hilfeleistungspflicht

§ 30

Mitwirkung der Bundespolizei

In Kraft seit 01.02.2022 bis 31.12.9999
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