§ 31 LAK-WO 2000

LAK-WO 2000 - Landarbeiterkammer-Wahlordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.05.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2000 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landarbeiterkammer-Wahlordnung 1965, LGBl Nr 6, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 96/1994 außer Kraft.

(2) Die §§ 4 Abs 1 und 2, 9 Abs 3 und 30a in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 77/2008 treten mit 13. September 2008 in Kraft.

(3) Die §§ 8, 10 Abs 1, 11 Abs 3 und 18 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 24/2014 treten mit 29. März 2014 in Kraft.

(4) Die §§ 11 Abs 3 und 27 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 56/2015 treten mit 1. August 2015 in Kraft.

(5) § 9 Abs 1 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 27/2019 tritt mit 18. April 2019 in Kraft.

(6) § 13 Abs 5 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 74/2020 tritt mit 18. Juli 2020 in Kraft.

In Kraft seit 18.07.2020 bis 31.12.9999
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