Entscheidungen zu § 16 WAG 2007

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-11 von 11

TE Vwgh Erkenntnis 2004/7/5 2002/17/0348

Der Beschwerdeführer war im hier relevanten Zeitraum zwischen 31. Mai 1999 und 13. Juni 1999 Vorstandsmitglied und Geschäftsleiter der E-AG. Hinsichtlich des Verwaltungsgeschehens wird auch auf das den Vorstandsvorsitzenden und Geschäftsleiter BB der selben Bank betreffende hg. Erkenntnis vom 5. November 2003, Zl. 2003/17/0212, sowie das den dritten Geschäftsleiter und Vorstandsmitglied der Bank AB betreffende hg. Erkenntnis vom 5. November 2003, Zl. 2003/17/0085, verwiesen. Für ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.07.2004

RS Vwgh 2004/7/5 2002/17/0348

Index: 21/06 Wertpapierrecht
Norm: WAG 1997 §16 Z2;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 5. November 2003, 2003/17/0212, dargelegt hat, hätte sich die belangte Behörde mit dem Einwand der nicht gegebenen Zumutbarkeit der Installierung eines "Multi-User-Client"-Systems auseinander setzen müssen. Nur wenn in einem mängelfreien Verfahren festgestellt wäre, dass auch ohne einen "Multi-User-Clie... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2003/11/5 2003/17/0085

Der Beschwerdeführer war im hier relevanten Zeitraum zwischen 31. Mai 1999 und 13. Juni 1999 Vorstandsmitglied und Geschäftsleiter der E-AG. Weitere Vorstandsmitglieder und Geschäftsleiter waren BB und R. In der Zeit zwischen 31. Mai 1999 und 30. Juli 1999 fand im Unternehmen der E-AG eine Prüfung durch die Bundes-Wertpapieraufsicht gemäß § 24 Abs. 2 des Wertpapieraufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 753/1996 (im Folgenden: WAG), statt. Die Prüfer gelangten zum Ergebnis, das Unternehmen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.11.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2003/11/5 2003/17/0212

Der Beschwerdeführer war im hier relevanten Zeitraum zwischen 31. Mai 1999 und 13. Juni 1999 Vorstandsvorsitzender und Geschäftsleiter der E-AG. Weitere Vorstandsmitglieder und Geschäftsleiter waren AB und R. In der Zeit zwischen 31. Mai 1999 und 30. Juli 1999 fand im Unternehmen der E-AG eine Prüfung durch die Bundes-Wertpapieraufsicht gemäß § 24 Abs. 2 des Wertpapieraufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 753/1996 (im Folgenden: WAG), statt. Die Prüfer gelangten zum Ergebnis, das Unterneh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.11.2003

RS Vwgh 2003/11/5 2003/17/0212

Index: 21/06 Wertpapierrecht
Norm: WAG 1997 §16 Z2;
Rechtssatz: Eine Schulung von in Vertraulichkeitsbereichen tätigen Angehörigen eines Kreditinstitutes (mag es sich dabei auch um Vorstandsmitglieder handeln) durch den Compliance-Beauftragten ist ein sinnvoller Organisationsbeitrag zur Vermeidung von Interessenkonflikten im Verständnis des § 16 Z 2 WAG. Da solche Interessenkonflikte aber möglichst gering zu halte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.11.2003

RS Vwgh 2003/11/5 2003/17/0212

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein21/06 Wertpapierrecht
Norm: VwRallg;WAG 1997 §16 Z2;
Rechtssatz: Der Standard Compliance Code (SCC) ist keine Verordnung der Wirtschaftskammer. Beim SCC handelt es sich schon nach seinem objektiven Gehalt nicht um eine hoheitliche Anordnung (Hinweis Oppitz/Stillfried, "Ist der Standard Compliance Code der österreichischen Banken eine Verordnung?", in ÖBA 1995, 507). Dies ergib... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.11.2003

RS Vwgh 2003/11/5 2003/17/0212

Index: 21/06 Wertpapierrecht
Norm: WAG 1997 §16 Z2;
Rechtssatz: Für die Verhältnismäßigkeit des Aufwandes zur Installierung eines "Multi-User-Client"-Systems kommt es nicht in erster Linie auf die vom betroffenen Kreditinstitut erzielten Bilanzergebnisse an, sondern vielmehr auf den Umfang und den erhofften Ertrag des Kundenhandels in Relation zu den wirtschaftlichen Kosten derartiger Trennungsmaßnahmen. Vom Umfan... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.11.2003

RS Vwgh 2003/11/5 2003/17/0212

Index: 21/02 Aktienrecht21/06 Wertpapierrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: AktG 1965 §70;BWG 1993 §5 Abs1 Z12;WAG 1997 §16 Z2;
Rechtssatz: Das Kreditistitut wäre verpflichtet gewesen, Interessenkonflikte "möglichst gering" zu halten, indem es - soweit unter Berücksichtigung ihrer Unternehmensstruktur wirtschaftlich möglich - eine personelle Trennung der in den Vertrauensbereichen Kunden- bzw... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.11.2003

RS Vwgh 2003/11/5 2003/17/0212

Index: 21/06 Wertpapierrecht
Norm: WAG 1997 §16 Z2;
Rechtssatz: § 16 Z 2 WAG verpflichtet den Rechtsträger lediglich, jene räumlich-organisatorischen Maßnahmen zur Abgrenzung der Vertraulichkeitsbereiche "Eigenhandel" und "Kundenhandel" zu treffen, die ihm unter Berücksichtigung seiner Unternehmensstruktur im Sinne der Ausführungen bei Assmann/Schneider, Kommentar zum Wertpapierhandelsgesetz (1995), 483ff, zu § 3... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.11.2003

RS Vwgh 2003/11/5 2003/17/0212

Index: 21/05 Börse21/06 Wertpapierrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BörseG 1989 §48a Abs4 idF 1993/529;BWG 1993 §2 Z34;WAG 1997 §14 Z3;WAG 1997 §16 Z2;
Rechtssatz: § 16 Z 2 WAG will der Gefahr von Verstößen gegen § 14 Z 3 WAG vorbeugen. Die letztgenannte Bestimmung untersagt näher genannte Geschäfte in Ansehung von Finanzinstrumenten im Verständnis des § 2 Z 34 BWG. Hiezu zählen aber aus d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.11.2003

RS Vwgh 2003/11/5 2003/17/0212

Index: 21/06 Wertpapierrecht
Norm: WAG 1997 §11;WAG 1997 §16 Z2;
Rechtssatz: Der Umfang der durch § 16 Z 2 WAG auferlegten Organisationspflichten ist durch Auslegung dieser
Norm: unter Berücksichtigung des aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage erschließbaren gesetzgeberischen Willens zu gewinnen. § 16 WAG wurde dem § 33 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) nachgebildet (Hinweis RV 369 BlgNR 20. GP).... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.11.2003

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