RS Vwgh 2003/11/5 2003/17/0212

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.11.2003
beobachten
merken

Index

21/06 Wertpapierrecht

Norm

WAG 1997 §16 Z2;

Rechtssatz

Für die Verhältnismäßigkeit des Aufwandes zur Installierung eines "Multi-User-Client"-Systems kommt es nicht in erster Linie auf die vom betroffenen Kreditinstitut erzielten Bilanzergebnisse an, sondern vielmehr auf den Umfang und den erhofften Ertrag des Kundenhandels in Relation zu den wirtschaftlichen Kosten derartiger Trennungsmaßnahmen. Vom Umfang des Kundenhandels hängt nämlich auch die Höhe der Gefahr des Entstehens von Interessenkonflikten ab.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003170212.X05

Im RIS seit

19.12.2003

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten